Rechtsprechung
FG Köln, 15.12.2016 - 10 K 524/16 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Körperschaftsteuer: Leistungen aus einer Betriebsunterbrechungsversicherung sind Betriebseinnahmen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gewinnerhöhende Berücksichtigung der Zahlung einer Betriebsunterbrechungsversicherung für Freiberufler und selbständig Tätige; Minderung des zu versteuernden Einkommens als verdeckte Einlage
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Gewinnerhöhende Berücksichtigung der Zahlung einer Betriebsunterbrechungsversicherung für Freiberufler und selbständig Tätige; Minderung des zu versteuernden Einkommens als verdeckte Einlage
- rechtsportal.de
VVG § 1 ; VVG § 43
Gewinnerhöhende Berücksichtigung der Zahlung einer Betriebsunterbrechungsversicherung für Freiberufler und selbständig Tätige; Minderung des zu versteuernden Einkommens als verdeckte Einlage - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Verdeckte Einlage - Steuerpflicht einer Versicherungsleistung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Körperschaftsteuer: Leistungen aus einer Betriebsunterbrechungsversicherung sind Betriebseinnahmen
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 11.03.2015 - I R 16/13
Prämien für eine Betriebsunterbrechungsversicherung einer GmbH als vGA - …
Auszug aus FG Köln, 15.12.2016 - 10 K 524/16
Dort hatte er ausgeführt, dass der Bundesfinanzhof am 11. März 2015 - I R 16/13 entschieden habe, dass Beiträge zur Praxisausfallversicherung als verdeckte Gewinnausschüttung zu beurteilen seien.Aus dem BFH Urteil vom 11. März 2015 - I R 16/13 (BFH/NV 2015, 1273) ergibt sich, dass eine Versicherungsleistung, die für eine Erkrankung des Gesellschaftergeschäftsführers gezahlt wird, nicht als verdeckte Einlage zu qualifizieren ist, wenn die GmbH im Versicherungsfall alleinige Bezugsberechtigte ist.
- BFH, 15.10.1997 - I R 80/96
Auszug aus FG Köln, 15.12.2016 - 10 K 524/16
Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, der sich der erkennende Senat anschließt, liegt eine verdeckte Einlage vor, wenn der Gesellschaft ein bilanzierungsfähiger Vermögensvorteil aus gesellschaftsrechtlichen Gründen ohne Entgelt in Gestalt von Gesellschaftsrechten zugewendet wird (grundlegend Bundesfinanzhof - BFH -, Urteil vom 15. Oktober 1997 - I R 80/96, BFH/NV 1998, 624;… Klein/Müller/Döpper in Mössner/Seeger, KStG, 2. Aufl. 2015, § 8 Rn 2090 mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen). - BFH, 23.04.2013 - VIII R 4/10
Gegenseitige Risikolebensversicherungen von Gesellschaftern einer GbR - Kein …
Auszug aus FG Köln, 15.12.2016 - 10 K 524/16
Die Besteuerung von Kapitalgesellschaften folgt hier anderen Regeln, da bei diesen kein privater Bereich existiert (BFH, Urteil vom 23.4.2013 - VIII R 4/10, Bundessteuerblatt II 2013, 615).