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   FG Köln, 16.01.2013 - 3 K 2008/07   

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FG Köln, 16.01.2013 - 3 K 2008/07 (https://dejure.org/2013,39836)
FG Köln, Entscheidung vom 16.01.2013 - 3 K 2008/07 (https://dejure.org/2013,39836)
FG Köln, Entscheidung vom 16. Januar 2013 - 3 K 2008/07 (https://dejure.org/2013,39836)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Einkommensteuer: Pauschale Werbungskosten/Einkünfteerzielungsabsicht/ Kaufpreisrente zwischen nahen Angehörigen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorweggenommene Werbungskosten i.R.e. Zweitstudiums; Beweislast im Zusammenhang mit der Geltendmachung von Werbungskosten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nachweis tatsächlicher Zahlung durch Versteuerung beim Empfänger?

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Werbungskosten - Nachweis tatsächlicher Zahlung durch Versteuerung beim Empfänger?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2014, 451
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (55)

  • BFH, 03.03.2004 - X R 14/01

    Wertsicherungsklausel bei Vermögensübertragung

    Auszug aus FG Köln, 16.01.2013 - 3 K 2008/07
    aaa) Nach ständiger Rechtsprechung des BFH sind Verträge zwischen nahen Angehörigen ertragsteuerrechtlich nur anzuerkennen, wenn die Vereinbarungen zivilrechtlich wirksam, klar und eindeutig sind, ihre Gestaltung dem zwischen Fremden Üblichen entspricht und sie auch tatsächlich durchgeführt werden (BFH-Urteile vom 7. Mai 1996 IX R 69/94, BFHE 180, 377, BStBl II 1997, 196; vom 17. Februar 1998 IX R 30/96, BFHE 185, 397, BStBl II 1998, 349, und vom 3. März 2004 X R 14/01, BFHE 205, 261, BStBl II 2004, 826, m.w.N.).

    Die einzelnen Kriterien, die im Rahmen dieser Prüfung von Bedeutung sein können, dürfen indes nicht zu Tatbestandsmerkmalen verselbständigt werden, die schon je für sich genommen die steuerliche Anerkennung des Vertragsverhältnisses ausschließen; sie können vielmehr nur als Anzeichen im Rahmen einer Gesamtwürdigung betrachtet werden (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 7. November 1995 2 BvR 802/90, BStBl II 1996, 34, unter B.I.2.; BFH-Urteile vom 29. Oktober 1997 I R 24/97, BFHE 184, 482, BStBl II 1998, 573, und in BFHE 205, 261, BStBl II 2004, 826, m.w.N.).

    Dementsprechend schließt nicht jede Abweichung vom Üblichen notwendigerweise die steuerliche Anerkennung des Vertragsverhältnisses aus (BFH-Urteile in BFHE 180, 377, BStBl II 1997, 196; vom 14. Mai 2003 X R 14/99, BFH/NV 2003, 1547, und in BFHE 205, 261, BStBl II 2004, 826, m.w.N.).

    aa) Für die Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen besteht nach der Rechtsprechung des BFH, der der erkennende Senat folgt, die Funktion des anzustellenden Fremdvergleichs darin, Versorgungsverträge, denen beide Parteien - durch äußere Merkmale erkennbar - rechtliche Bindungswirkung beimessen, von Vereinbarungen abzugrenzen, die zwar der äußeren Form nach als bindend erscheinen, für die Parteien selbst jedoch den Charakter der Beliebigkeit haben und von denen sie nur Gebrauch machen, wenn es ihnen opportun erscheint (BFH-Urteile vom 3. März 2004 X R 14/01, BFHE 205, 261, BStBl II 2004, 826; vom 15.09.2010 X R 13/09, BStBl II 2011, 641).

  • BFH, 15.02.1989 - X R 16/86

    Beweiswürdigung - Schätzung

    Auszug aus FG Köln, 16.01.2013 - 3 K 2008/07
    Kann im finanzgerichtlichen Verfahren der Sachverhalt deshalb nicht vollständig aufgeklärt werden, weil der Kläger -wie hier nach Aufforderung durch den Berichterstatter gemäß § 79b FGO, Belege oder Beweismittel zu diesen Fahrten vorzulegen,-- seine Mitwirkungspflicht verletzt hat, so führt das zu einer Begrenzung der Sachaufklärungspflicht des Gerichts (grundlegend BFH-Urteil vom 15. Februar 1989 X R 16/86, BFHE 156, 38, BStBl II 1989, 462).

    cc) Kann im finanzgerichtlichen Verfahren der Sachverhalt deshalb nicht vollständig aufgeklärt werden, weil der Kläger seine Mitwirkungspflicht verletzt hat, so ist Sachaufklärungspflicht des Gerichts begrenzt (BFH-Urteil vom 15. Februar 1989 X R 16/86, BFHE 156, 38, BStBl II 1989, 462).

    Hiervon ist auszugehen, wenn ein Beteiligter auf ausdrückliche Aufforderung des FG (§ 79 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 FGO) eine ihm mögliche Äußerung zu Tatsachen oder die Herausgabe solcher Unterlagen verweigert, die sich in seinem Besitz befinden, sich bei ordnungsmäßiger Erfüllung der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder bei ordnungsmäßiger Führung des Verfahrens in seinem Besitz hätten befinden müssen oder die er sich in zumutbarer Weise beschaffen könnte (BFH-Urteile vom 15. Februar 1989 X R 16/86, BFHE 156, 38, BStBl II 1989, 462; vom 19. Oktober 2011 X R 65/09, BFHE 235, 304, BStBl. II 2012, 345).

  • BFH, 15.09.2010 - X R 13/09

    Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen: Notwendigkeit schriftlicher

    Auszug aus FG Köln, 16.01.2013 - 3 K 2008/07
    aa) Für die Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen besteht nach der Rechtsprechung des BFH, der der erkennende Senat folgt, die Funktion des anzustellenden Fremdvergleichs darin, Versorgungsverträge, denen beide Parteien - durch äußere Merkmale erkennbar - rechtliche Bindungswirkung beimessen, von Vereinbarungen abzugrenzen, die zwar der äußeren Form nach als bindend erscheinen, für die Parteien selbst jedoch den Charakter der Beliebigkeit haben und von denen sie nur Gebrauch machen, wenn es ihnen opportun erscheint (BFH-Urteile vom 3. März 2004 X R 14/01, BFHE 205, 261, BStBl II 2004, 826; vom 15.09.2010 X R 13/09, BStBl II 2011, 641).

    Letzteres lässt sich im Streitfall gerade nicht feststellen (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 15.09.2010 X R 13/09, BStBl II 2011, 641; vom 15. September 2010 X R 31/09, BFH/NV 2011, 583).

  • BFH, 07.05.1996 - IX R 69/94

    Nicht jede Abweichung vom Üblichen schließt die Anerkennung von Mietverträgen

    Auszug aus FG Köln, 16.01.2013 - 3 K 2008/07
    aaa) Nach ständiger Rechtsprechung des BFH sind Verträge zwischen nahen Angehörigen ertragsteuerrechtlich nur anzuerkennen, wenn die Vereinbarungen zivilrechtlich wirksam, klar und eindeutig sind, ihre Gestaltung dem zwischen Fremden Üblichen entspricht und sie auch tatsächlich durchgeführt werden (BFH-Urteile vom 7. Mai 1996 IX R 69/94, BFHE 180, 377, BStBl II 1997, 196; vom 17. Februar 1998 IX R 30/96, BFHE 185, 397, BStBl II 1998, 349, und vom 3. März 2004 X R 14/01, BFHE 205, 261, BStBl II 2004, 826, m.w.N.).

    Dementsprechend schließt nicht jede Abweichung vom Üblichen notwendigerweise die steuerliche Anerkennung des Vertragsverhältnisses aus (BFH-Urteile in BFHE 180, 377, BStBl II 1997, 196; vom 14. Mai 2003 X R 14/99, BFH/NV 2003, 1547, und in BFHE 205, 261, BStBl II 2004, 826, m.w.N.).

  • BFH, 31.05.2001 - IV R 81/99

    Honorareinnahmen

    Auszug aus FG Köln, 16.01.2013 - 3 K 2008/07
    Auch bei der Einkunftsart "selbständige Arbeit" muss eine derartige Gewinnerzielungsabsicht bestehen (BFH-Urteile vom 22. April 1998 XI R 10/97, BFHE 186, 206, BStBl II 1998, 663; vom 31.5.2001 IV R 81/99, BStBl. II 2002, 276 zu einer Steuerberatungskanzlei).

    Bei einer Anwalts- oder Steuerberatungskanzlei spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass der Berufsträger seine Kanzlei in der Absicht betreibt, Gewinne zu erzielen; denn ein Unternehmen dieser Art ist regelmäßig nicht dazu bestimmt und geeignet, der Befriedigung persönlicher Neigungen oder der Erlangung wirtschaftlicher Vorteile außerhalb der Einkommenssphäre zu dienen (BFH-Urteile vom 31.5.2001 IV R 81/99, BFHE 195, 382, BStBl II 2002, 276, und vom 22.4.1998 XI R 10/97, BFHE 186, 206, BStBl II 1998, 663).

  • BFH, 06.03.1980 - VI R 65/77

    Umfang des Nachweises bei steuerfreien Reisekostenvergütungen durch den

    Auszug aus FG Köln, 16.01.2013 - 3 K 2008/07
    Die gerichtliche Schätzungsbefugnis ändert zudem nichts daran, dass der Steuerpflichtige die Feststellungslast trägt und er --zumal wenn wie hier vorher vom Beklagten die Vorlage von Belegen verlangt wird,-- zur Beweisvorsorge verpflichtet ist (vgl. z. B. BFH-Urteile vom 6. März 1980 VI R 65/77 BStBl II 1980, 289, vom 22.12.2000 IV B 4/00, BFH/NV 2001, 1744).

    Die gerichtliche Schätzungsbefugnis ändert aber nichts daran, dass der Steuerpflichtige die Feststellungslast trägt und er --zumal wenn wie hier vorher vom FA die Vorlage von Belegen verlangt wird-- zur Beweisvorsorge verpflichtet ist (vgl. z. B. BFH-Urteile vom 6. März 1980 VI R 65/77 BStBl II 1980, 289, vom 22.12.2000 IV B 4/00, BFH/NV 2001, 1744).

  • BFH, 19.10.2011 - X R 65/09

    Anforderungen an die Tatsachenfeststellung durch das FG; Verhältnis zwischen der

    Auszug aus FG Köln, 16.01.2013 - 3 K 2008/07
    Hiervon ist auszugehen, wenn ein Beteiligter auf ausdrückliche Aufforderung des FG (§ 79 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 FGO) eine ihm mögliche Äußerung zu Tatsachen oder die Herausgabe solcher Unterlagen verweigert, die sich in seinem Besitz befinden, sich bei ordnungsmäßiger Erfüllung der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder bei ordnungsmäßiger Führung des Verfahrens in seinem Besitz hätten befinden müssen oder die er sich in zumutbarer Weise beschaffen könnte (BFH-Urteile vom 15. Februar 1989 X R 16/86, BFHE 156, 38, BStBl II 1989, 462; vom 19. Oktober 2011 X R 65/09, BFHE 235, 304, BStBl. II 2012, 345).

    Liegt - wie hier - ein Verstoß des Klägers gegen die Mitwirkungspflichten vor und führen andere vom Kläger angebotene Beweismittel, die zudem noch von deutlich geringerer Zuverlässigkeit als schriftliche Bankunterlagen sind, zu einem nicht eindeutigen Ergebnis, können für den Kläger auch nachteilige Schlüsse gezogen werden (vgl. dazu BFH-Urteil vom 19. Oktober 2011 X R 65/09, BFHE 235, 304, BStBl. II 2012, 345).

  • BFH, 22.04.1998 - XI R 10/97

    Liebhaberei bei Rechtsanwaltstätigkeit

    Auszug aus FG Köln, 16.01.2013 - 3 K 2008/07
    Auch bei der Einkunftsart "selbständige Arbeit" muss eine derartige Gewinnerzielungsabsicht bestehen (BFH-Urteile vom 22. April 1998 XI R 10/97, BFHE 186, 206, BStBl II 1998, 663; vom 31.5.2001 IV R 81/99, BStBl. II 2002, 276 zu einer Steuerberatungskanzlei).

    Bei einer Anwalts- oder Steuerberatungskanzlei spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass der Berufsträger seine Kanzlei in der Absicht betreibt, Gewinne zu erzielen; denn ein Unternehmen dieser Art ist regelmäßig nicht dazu bestimmt und geeignet, der Befriedigung persönlicher Neigungen oder der Erlangung wirtschaftlicher Vorteile außerhalb der Einkommenssphäre zu dienen (BFH-Urteile vom 31.5.2001 IV R 81/99, BFHE 195, 382, BStBl II 2002, 276, und vom 22.4.1998 XI R 10/97, BFHE 186, 206, BStBl II 1998, 663).

  • BFH, 09.02.2012 - VI R 44/10

    Fahrtkosten im Rahmen eines Vollzeitstudiums

    Auszug aus FG Köln, 16.01.2013 - 3 K 2008/07
    b) Zudem sind dem Kläger vorweggenommene Werbungskosten im Rahmen seines Zweitstudiums entstanden (vgl. zur neueren Rechtsprechung des BFH zu den Berufsausbildungskosten nach abgeschlossenem Erststudium oder abgeschlossener Erstausbildung z.B. BFH-Urteile vom 4. Dezember 2002 VI R 120/01, BFHE 201, 156, BStBl II 2003, 403; vom 22. Juli 2003 VI R 4/02, BFH/NV 2004, 32; 22. Juli 2003 VI R 50/02, BFHE 202, 563, BStBl II 2004, 889; vom 9. Februar 2012 VI R 44/10, BFH/NV 2012, 854).

    Zu Fahrtkosten im Zusammenhang mit dem Jurastudium hat die BFH-Entscheidung vom 9. Februar 2012 VI R 44/10, BFH/NV 2012, 854 geklärt, dass die Universität keine regelmäßigen Arbeitsstätte eines Studenten ist.

  • BFH, 22.12.2000 - IV B 4/00

    Nachweis von WK

    Auszug aus FG Köln, 16.01.2013 - 3 K 2008/07
    Die gerichtliche Schätzungsbefugnis ändert zudem nichts daran, dass der Steuerpflichtige die Feststellungslast trägt und er --zumal wenn wie hier vorher vom Beklagten die Vorlage von Belegen verlangt wird,-- zur Beweisvorsorge verpflichtet ist (vgl. z. B. BFH-Urteile vom 6. März 1980 VI R 65/77 BStBl II 1980, 289, vom 22.12.2000 IV B 4/00, BFH/NV 2001, 1744).

    Die gerichtliche Schätzungsbefugnis ändert aber nichts daran, dass der Steuerpflichtige die Feststellungslast trägt und er --zumal wenn wie hier vorher vom FA die Vorlage von Belegen verlangt wird-- zur Beweisvorsorge verpflichtet ist (vgl. z. B. BFH-Urteile vom 6. März 1980 VI R 65/77 BStBl II 1980, 289, vom 22.12.2000 IV B 4/00, BFH/NV 2001, 1744).

  • BFH, 14.12.2004 - XI R 6/02

    Gewinnerzielungsabsicht eines Rechtsanwalts bei langjähriger Verlusterzielung

  • BFH, 10.12.2012 - VI B 135/12

    Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs bei Nichtgewährung einer Schriftsatzfrist

  • BFH, 26.07.2005 - XI B 93/03

    Gerichtskosten keine Steuerberatungskosten

  • FG Brandenburg, 25.02.1999 - 5 K 89/98
  • BFH, 06.11.1991 - XI R 2/90

    Abzug erhöhter Absetzungen und Schuldzinsen als Werbungskosten bei den Einkünften

  • FG Düsseldorf, 23.07.1986 - VIII 109/80
  • BFH, 17.08.1995 - XI B 123/94
  • BFH, 14.07.2009 - IX R 10/08

    Keine Eigenheimzulage mangels Aufwendung von Anschaffungskosten - Vertrag

  • BFH, 17.02.1998 - IX R 30/96

    Nebenkosten bei Mietvertrag mit Angehörigen

  • BFH, 26.01.2005 - VI R 71/03

    Tatrichterliche Würdigung über den Zusammenhang von Studienaufwendungen mit

  • BFH, 29.10.1997 - I R 24/97

    VGA bei Darlehensverträgen

  • BFH, 10.02.2005 - VI B 33/04

    Aufwendungen für Philosophiestudium eines 78jährigen als Berufsausbildungskosten?

  • BFH, 10.11.1998 - VIII R 28/97

    Veräußerung von Gesellschaftsanteilen zwischen Ehegatten

  • BFH, 31.05.2001 - IX R 78/98

    Fremdvergleich bei Verträgen zwischen nahen Angehörigen

  • BFH, 22.07.2003 - VI R 4/02

    WK-Abzug, Aufwendungen für "Master of Laws"-Studium

  • BFH, 28.11.1980 - VI R 193/77

    Aufwendungen eines Arbeitnehmers anläßlich seiner ehrenamtlichen

  • BFH, 20.11.1979 - VI R 25/78

    Aufwendungen für bürgerliche Kleidung - Werbungskosten - Nutzung zur

  • BFH, 03.05.2010 - VIII B 71/09

    Kein Einspruch gegen Realakt - Betreten einer Wohnung durch ermittelnde

  • BFH, 26.02.2004 - IV R 43/02

    Liebhaberei am Ende einer freiberuflichen Tätigkeit

  • BFH, 05.06.1991 - II R 83/88

    Erstattung der Grunderwerbsteuer wegen Rückgängigmachung des Erwerbs -

  • BFH, 22.07.2003 - VI R 50/02

    Aufwendungen für ein Universitätsstudium

  • BFH, 25.06.1984 - GrS 4/82

    Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der GmbH & Co. KG

  • BFH, 15.09.2010 - X R 31/09

    Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen: Vorübergehende Reduzierung der

  • BFH, 14.05.2003 - X R 14/99

    Typisch stille Gesellschaft, minderjährige Kinder

  • BFH, 09.11.2011 - X R 60/09

    Einbringung eines Einzelunternehmens in eine Personengesellschaft bei vorheriger

  • BFH, 14.11.2001 - X R 39/98

    Sonderausgaben - Kein Abzug des Zinsanteils einer Gegenleistungsrente

  • BFH, 25.01.2000 - VIII R 50/97

    Partiarisches Darlehen zwischen Angehörigen

  • BFH, 04.06.1991 - IX R 150/85

    Steuerliche Anerkennung von Verwandtendarlehen

  • FG Brandenburg, 25.09.1999 - 5 K 631/98

    Pauschale Anerkennung von Aufwendungen für Arbeitsmittel

  • BFH, 04.12.2002 - VI R 120/01

    Werbungskostenabzug für erstmaliges Hochschulstudium und Umschulungsmaßnahme

  • BFH, 26.08.2009 - IV B 95/09

    Nachträgliche Klagehäufung ist zustimmungsbedürftige Klageänderung

  • BFH, 28.11.1977 - GrS 2/77

    Kosten eines Verkehrsunfalls auf einer betrieblichen oder beruflichen Fahrt

  • BVerfG, 07.11.1995 - 2 BvR 802/90

    Verfassungswidrigkeit der Nichtanerkennung eines Ehegattenarbeitsverhältnisses

  • BFH, 27.11.1978 - GrS 8/77

    Beschluß des Großen Senats zur Frage, wann und inwieweit Aufwendungen für die

  • BFH, 24.10.1978 - VIII R 172/75

    Betriebsübertragung - Außerbetriebliche Versorgungsrente - Versorgungsbedürfnis

  • FG Hamburg, 22.01.2003 - I 72/02

    Zur Anerkennung von Aufwendungen im Rahmen sogenannter Nichtbeanstandungsgrenzen

  • BFH, 28.10.2008 - VIII R 36/04

    Zufluss von "(Schein-)Renditen" bei Schneeballsystem

  • BFH, 16.03.2010 - VIII R 4/07

    Zufluss von Kapitaleinnahmen aus Schneeballsystemen

  • BFH, 26.07.1995 - X R 113/93

    Versorgungsleistung - Nutzungswert - Mittelpreis - Sonderausgaben

  • BFH, 14.02.1984 - VIII R 221/80

    Zur Frage des Zuflusses nicht ausgezahlter Zinszahlungsschulden einer GmbH an

  • BFH, 31.03.2004 - X R 66/98

    Ablösung einer Versorgungsverpflichtung

  • BFH, 17.07.1984 - VIII R 69/84

    Zur Anerkennung eines Ehegatten-Arbeitsverhältnisses bei Überlassung des Gehalts

  • FG München, 22.01.2003 - 3 K 647/00

    Reimport von Kraftfahrzeugen ohne gültigen Präferenznachweis; Absehen von der

  • BFH, 22.07.1997 - VIII R 57/95

    Kapitaleinkünfte beim Schneeballsystem

  • BFH, 19.06.2007 - VIII R 63/03

    Schneeballsystem: Zufluss von Kapitalerträgen bei Novation

  • BFH, 25.04.2017 - VIII R 64/13

    Unzulässige Klage gegen Verspätungszuschlag; Fristsetzung durch das FG -

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 16. Januar 2013 3 K 2008/07 wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Nachdem der Kläger der Verfügung nicht innerhalb der gesetzten Frist nachgekommen war, hat das FG --nach Vernehmung der Mutter des Klägers als Zeugin-- der Klage mit seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2014, 451 veröffentlichten Urteil vom 16. Januar 2013  3 K 2008/07 zum Teil stattgegeben sowie die Klage im Übrigen teils als unzulässig verworfen, teils als unbegründet abgewiesen.

  • BFH, 20.08.2020 - IX S 3/20

    Anhörungsrüge: Keine Berücksichtigung von Einwendungen gegen die inhaltliche

    So hat der Senat darauf hingewiesen, dass das Finanzgericht einer Bestätigung der Mutter des Klägers --in schriftlicher Form oder in Gestalt der vorangegangenen Zeugenaussage-- ebenso wie den im Klageverfahren 3 K 2008/07 (Streitjahre: 2002 bis 2004) exemplarisch vorgelegten Kontoauszügen im Hinblick auf das Fehlen von Zahlungsbelegen für die Streitjahre 2005 bis 2007 gerade keine ausschlaggebende Bedeutung beigemessen habe.
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