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   FG Köln, 16.01.2020 - 15 K 3239/17   

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https://dejure.org/2020,47633
FG Köln, 16.01.2020 - 15 K 3239/17 (https://dejure.org/2020,47633)
FG Köln, Entscheidung vom 16.01.2020 - 15 K 3239/17 (https://dejure.org/2020,47633)
FG Köln, Entscheidung vom 16. Januar 2020 - 15 K 3239/17 (https://dejure.org/2020,47633)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Abgabenordnung: Hinterziehungsvorsatz bei Verschweigen erhaltener "Options"-Zahlungen in der Einkommensteuererklärung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Festsetzung von Hinterziehungszinsen zur Einkommensteuer; Steuerhinterziehungsvorsatz bei der Abgabe von Einkommensteuererklärungen i.R.v. Einkünften aus einem Mitarbeiterbeteiligungsmodell

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Einkommensteuer - Hinterziehungsvorsatz bei Verschweigen erhaltener Zahlungen im Rahmen eines Mitarbeiterbeteiligungsmodells ("Optionsscheine")

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 08.09.2011 - 1 StR 38/11

    Vorsatz und Irrtum bei der Steuerhinterziehung (Beweiswürdigung; Irrtum über die

    Auszug aus FG Köln, 16.01.2020 - 15 K 3239/17
    Ein Tatbestandsirrtum scheidet bei Steuerhinterziehung durch Unterlassen aber aus, wenn der Täter es für möglich hält, dass er die Finanzbehörde über steuerlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis lässt und dass durch sein Verhalten Steuern verkürzt werden (BGH-Urteil vom 8. September 2011, 1 StR 38/11, wistra 2011, 465).

    Hält er die Existenz eines Steueranspruchs für möglich und lässt er die Finanzbehörden über die Besteuerungsgrundlagen gleichwohl in Unkenntnis, findet er sich also mit der Möglichkeit der Steuerverkürzung ab, handelt er mit bedingtem Tatvorsatz (BGH-Urteile vom 8. September 2011, 1 StR 38/11, wistra 2011, 465; vom 10. Januar 2019, 1 StR 347/18, NZWiSt 2019, 261).

  • FG Düsseldorf, 09.10.2018 - 13 K 1257/17

    Vorliegen von Arbeitslohn bei Erhalt von Zahlungen aus der Veräußerung von

    Auszug aus FG Köln, 16.01.2020 - 15 K 3239/17
    Für die - hier nicht streitgegenständliche und nicht entscheidungserhebliche - Würdigung eines anderen Sachverhalts betreffend Einkommensteuer 2014 und 2015 verwies der Kläger im Strafverfahren auf ein stattgebendes Urteil des FG Düsseldorf vom 9. Oktober 2018 (13 K 1257/17 E; Urteilsabschrift in beigezogenen Strafakten enthalten) sowie ein anhängiges Revisionsverfahren beim BFH (VIII R 40/18).
  • BFH, 01.12.2020 - VIII R 40/18

    Veräußerungserlös aus der Managementbeteiligung eines Arbeitnehmers als Einkünfte

    Auszug aus FG Köln, 16.01.2020 - 15 K 3239/17
    Für die - hier nicht streitgegenständliche und nicht entscheidungserhebliche - Würdigung eines anderen Sachverhalts betreffend Einkommensteuer 2014 und 2015 verwies der Kläger im Strafverfahren auf ein stattgebendes Urteil des FG Düsseldorf vom 9. Oktober 2018 (13 K 1257/17 E; Urteilsabschrift in beigezogenen Strafakten enthalten) sowie ein anhängiges Revisionsverfahren beim BFH (VIII R 40/18).
  • BGH, 10.01.2019 - 1 StR 347/18

    Urteil gegen Werner Mauss wegen Steuerhinterziehung aufgehoben

    Auszug aus FG Köln, 16.01.2020 - 15 K 3239/17
    Hält er die Existenz eines Steueranspruchs für möglich und lässt er die Finanzbehörden über die Besteuerungsgrundlagen gleichwohl in Unkenntnis, findet er sich also mit der Möglichkeit der Steuerverkürzung ab, handelt er mit bedingtem Tatvorsatz (BGH-Urteile vom 8. September 2011, 1 StR 38/11, wistra 2011, 465; vom 10. Januar 2019, 1 StR 347/18, NZWiSt 2019, 261).
  • BFH, 26.11.2020 - VI B 29/20

    Nichtzulassungsbeschwerde: Zur Beachtung des Grundsatzes "in dubio pro reo" im

    Die Beschwerde der Kläger wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 16.01.2020 - 15 K 3239/17 wird als unbegründet zurückgewiesen.
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