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FG Köln, 16.04.2008 - 3 K 691/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gesetzliche Steuerbefreiung i.R.d. Zuschläge für die Tätigkeit im Kampfmittelräumdienst sowie bei der Bombenentschärfung
- Judicialis
EStG § 2 Abs. 1; ; EStG § 3b; ; EStG § 19 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 3; ; GG Art. 100 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 3 Abs. 1; EStG § 3b; EStG § 19
Steuerpflicht von Gefahrenzuschlägen - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Arbeitnehmer/Steuerbefreiungen: - Steuerpflicht von Gefahrenzuschlägen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)
Gefahrenzulagen stellen steuerpflichtigen Arbeitslohn dar
- steuerberaten.de (Kurzinformation)
Steuerbefreiung für Gefahrenzuschlag
Verfahrensgang
- FG Köln, 16.04.2008 - 3 K 691/07
- FG Köln, 05.11.2009 - 3 K 691/07
- BFH, 15.09.2011 - VI R 6/09
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BFH, 12.05.1995 - VI B 8/95
Nachmittagsstunden genutzt würde.
Auszug aus FG Köln, 16.04.2008 - 3 K 691/07
Eine bestimmte Auslegungsmethode oder eine gar reine Wortlautinterpretation schreibt die Verfassung nicht vor (vgl. BFH- Beschluss vom 12.05.1995 VI B 8/95, BFH/NV 1995, 877). - BVerfG, 08.06.1993 - 1 BvL 20/85
Verfassungswidrigkeit von § 3b Abs. 2 Nr. 4 EStG für die Veranlagungszeiträume …
Auszug aus FG Köln, 16.04.2008 - 3 K 691/07
Liegt keine dieser Voraussetzungen vor und kommt deshalb als Maßstab nur das Willkürverbot in Betracht, so kann ein Verstoß gegen Artikel 3 Abs. 1 GG nur festgestellt werden, wenn die Unsachlichkeit der Differenzierung evident ist (vgl. Bundesverfassungsgericht I BVL 20/85, BStBl II 1994, 59 m. w. N.). - BVerfG, 15.01.1969 - 1 BvR 723/65
Verfassungswidrigkeit der unterschiedlichen Besteuerung von Zuschlägen beim …
Auszug aus FG Köln, 16.04.2008 - 3 K 691/07
So heiße es in dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts 1 BvR 723/65 vom 15.01.1969, BStBl II 1969, 253: Der Gleichheitssatz ist verletzt, wenn sich für eine gesetzliche Differenzierung ein sachlich einleuchtende Grund nicht finden lässt und deshalb die Gesetzesbestimmung als willkürlich bezeichnet werden muss. - BVerfG, 30.03.1993 - 1 BvR 1045/89
Verfassungsmäßigkeit der Vergütung des Konkursverwalters
Auszug aus FG Köln, 16.04.2008 - 3 K 691/07
Lassen der Wortlaut, die Entstehungsgeschichte, der Gesamtzusammenhang der einschlägigen Regelungen und der Sinn und Zweck mehrere Deutungen zu, von denen eine zu einem verfassungsgemäßen Ergebnis führt, so ist diese geboten (vgl. z. B. Bundesverfassungsgericht-Beschlüsse vom 31.03.1993 1 BvR 1045/89, 1381/90, 1 BvR 11/90, Bundesverfassungsgerichtsentscheidungen 88, 155, 166).