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   FG Köln, 18.05.2020 - 15 K 279/17   

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FG Köln, 18.05.2020 - 15 K 279/17 (https://dejure.org/2020,24668)
FG Köln, Entscheidung vom 18.05.2020 - 15 K 279/17 (https://dejure.org/2020,24668)
FG Köln, Entscheidung vom 18. Mai 2020 - 15 K 279/17 (https://dejure.org/2020,24668)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Einkünfteermittlung - Besteuerung von Rentenbeträgen

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (18)

  • BFH, 06.09.2011 - VIII R 55/10

    Abweichende Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen - Zeitliche

    Auszug aus FG Köln, 18.05.2020 - 15 K 279/17
    Die Entscheidung über eine abweichende Festsetzung von Steuern aus Billigkeitsgründen ist eine Ermessensentscheidung, bei der Inhalt und Grenzen des Ermessens durch den Begriff der Unbilligkeit bestimmt werden (vgl. BFH-Urteil vom 6. September 2011 VIII R 55/10, BFH/NV 2012, 269).

    Eine abweichende Steuerfestsetzung aus sachlichen Gründen kommt insbesondere dann in Betracht, wenn die Besteuerung eines Sachverhalts, der unter einen gesetzlichen Besteuerungstatbestand fällt, im Einzelfall mit Sinn und Zweck des Steuergesetzes nicht vereinbar ist und dadurch ein Überhang des gesetzlichen Tatbestandes über die Wertungen des Gesetzgebers besteht (vgl. dazu insgesamt etwa BFH-Urteile vom 6. September 2011 VIII R 55/10, BFH/NV 2012, 269 und vom 21. August 1997.

  • BFH, 14.01.1997 - VII R 66/96

    Einkommensteuerbescheid - Aussetzung der Vollziehung - Zusammenveranlagung von

    Auszug aus FG Köln, 18.05.2020 - 15 K 279/17
    Die Gesamtschuldner (im Streitfall: Eheleute) können gesondert entscheiden, ob sie Einspruch einlegen (vgl. hierzu etwa BFH-Urteil vom 14. Januar 1997, VII R 66/96, BFHE 182, 262, BFH/NV 1997, 283) oder auch einen etwaigen eingelegten Einspruch später gesondert zurücknehmen (vgl. etwa BFH-Urteil vom 20. November 2013, X R 7/11, BFH/NV 2014, 482 zur Einspruchsrücknahme durch einen Ehegatten).

    Bei-de Bescheide sind getrennt einer Bestands- oder Rechtskraft zugänglich (vgl. BFH-Urteil in BFHE 182, 262 sowie BFH-Urteil vom 25. November 1988, III R 264/83, BFH/NV 1989, 690).

  • BFH, 19.01.2010 - X R 53/08

    Verfassungsmäßigkeit der ab 2005 geltenden Altersrentenbesteuerung; Anwendung der

    Auszug aus FG Köln, 18.05.2020 - 15 K 279/17
    Darüber hinaus hält der Bundesfinanzhof auch die Grundsystematik der gesetzlichen Übergangsregelungen -- insbesondere das Fehlen einer Differenzierung zwischen früheren Arbeitnehmern und früheren Selbständigen bei der Festlegung der Höhe des Besteuerungsanteils -- für verfassungsgemäß (grundlegend BFH-Entscheidungen vom 1. Februar 2006 X B 166/05, BFHE 212, 242, BStBl II 2006, 420; vom 26. November 2008 X R 15/07, BFHE 223, 445, BStBl II 2009, 710, und vom 19. Januar 2010 X R 53/08, BFHE 228, 223, BStBl II 2011, 567).

    Der BFH hat in seinen diesbezüglichen Entscheidungen stets darauf hingewiesen, dass nach der vom BVerfG gewählten Formulierung eine doppelte Besteuerung "in jedem Fall" zu vermeiden sei (BFH-Urteile vom 26. November 2008 X R 15/07, BFHE 223, 445, BStBl II 2009, 710; vom 19. Januar 2010 X R 53/08, BFHE 228, 223, BStBl II 2011, 567 und vom 4. Februar 2010 X R 58/08, BFHE 228, 326, BStBl II 2011, 579) und das Verbot der doppelten Besteuerung "strikt" zu beachten sowie ihm "besondere Aufmerksamkeit zu widmen" sei (BFH-Urteil vom 18. November 2009 X R 34/07, BFHE 227, 99, BStBl II 2010, 414).

  • BFH, 01.02.2006 - X B 166/05

    Ab 1.1.2005 geleistete Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung

    Auszug aus FG Köln, 18.05.2020 - 15 K 279/17
    Darüber hinaus hält der Bundesfinanzhof auch die Grundsystematik der gesetzlichen Übergangsregelungen -- insbesondere das Fehlen einer Differenzierung zwischen früheren Arbeitnehmern und früheren Selbständigen bei der Festlegung der Höhe des Besteuerungsanteils -- für verfassungsgemäß (grundlegend BFH-Entscheidungen vom 1. Februar 2006 X B 166/05, BFHE 212, 242, BStBl II 2006, 420; vom 26. November 2008 X R 15/07, BFHE 223, 445, BStBl II 2009, 710, und vom 19. Januar 2010 X R 53/08, BFHE 228, 223, BStBl II 2011, 567).

    Auch der Bundesfinanzhof hat in seinen neueren Entscheidungen stets in Bezug auf eine im konkreten Einzelfall bestehende Doppelbelastungsproblematik - ohne dass dies bisher entscheidungstragend geworden ist - darauf hingewiesen, es sei "das zwingende Gebot des Bundesverfassungsgerichts zu beachten", dass Rentenzahlungen, soweit die zugrunde liegenden Beitragszahlungen aus versteuertem Einkommen geleistet worden seien, nicht erneut der Besteuerung unterworfen werden dürften (BFH-Beschluss vom 1. Februar 2006 X B 166/05, BFHE 212, 242, BStBl II 2006, 420).

  • BFH, 26.11.2008 - X R 15/07

    Besteuerung der Altersrenten verfassungsmäßig

    Auszug aus FG Köln, 18.05.2020 - 15 K 279/17
    Darüber hinaus hält der Bundesfinanzhof auch die Grundsystematik der gesetzlichen Übergangsregelungen -- insbesondere das Fehlen einer Differenzierung zwischen früheren Arbeitnehmern und früheren Selbständigen bei der Festlegung der Höhe des Besteuerungsanteils -- für verfassungsgemäß (grundlegend BFH-Entscheidungen vom 1. Februar 2006 X B 166/05, BFHE 212, 242, BStBl II 2006, 420; vom 26. November 2008 X R 15/07, BFHE 223, 445, BStBl II 2009, 710, und vom 19. Januar 2010 X R 53/08, BFHE 228, 223, BStBl II 2011, 567).

    Der BFH hat in seinen diesbezüglichen Entscheidungen stets darauf hingewiesen, dass nach der vom BVerfG gewählten Formulierung eine doppelte Besteuerung "in jedem Fall" zu vermeiden sei (BFH-Urteile vom 26. November 2008 X R 15/07, BFHE 223, 445, BStBl II 2009, 710; vom 19. Januar 2010 X R 53/08, BFHE 228, 223, BStBl II 2011, 567 und vom 4. Februar 2010 X R 58/08, BFHE 228, 326, BStBl II 2011, 579) und das Verbot der doppelten Besteuerung "strikt" zu beachten sowie ihm "besondere Aufmerksamkeit zu widmen" sei (BFH-Urteil vom 18. November 2009 X R 34/07, BFHE 227, 99, BStBl II 2010, 414).

  • BFH, 02.04.1997 - X R 141/94

    Ein 13 qm großes Appartement in einem Studentenwohnheim mit Gemeinschaftsteeküche

    Auszug aus FG Köln, 18.05.2020 - 15 K 279/17
    V R 47/96, BFHE 183, 104; BStBl II 1997, 781 m.w.N.).
  • BFH, 21.08.1997 - V R 47/96

    Steuerpflicht von Bauleistungen nach dem UStG -DDR

    Auszug aus FG Köln, 18.05.2020 - 15 K 279/17
    V R 47/96, BFHE 183, 104; BStBl II 1997, 781 m.w.N.).
  • BFH, 18.05.1994 - I R 84/93

    Keine Beschränkung von Verlustausgleich und Verlustvortrag in entsprechender

    Auszug aus FG Köln, 18.05.2020 - 15 K 279/17
    Es ist bereits streitig, ob ein Gesetz mit eindeutigem Wortlaut überhaupt der Auslegung zugänglich ist (vgl. BFH- Urteil vom 18. Mai 1994 - I R 84/93 -, juris).
  • BFH, 21.06.2016 - X R 44/14

    Doppelte Besteuerung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen - keine

    Auszug aus FG Köln, 18.05.2020 - 15 K 279/17
    Allerdings sei eine verfassungsrechtliche Prüfung nicht bereits in der Beitragsphase, sondern erst beim späteren Rentenbezug vorzunehmen (zum Ganzen BFH-Urteil vom 21. Juni 2016 X R 44/14, BFHE 254, 545, m.w.N.).
  • BFH, 20.11.2013 - X R 7/11

    Hinzuziehung der Ehefrau zum Einspruchsverfahren des Ehemannes im Fall der

    Auszug aus FG Köln, 18.05.2020 - 15 K 279/17
    Die Gesamtschuldner (im Streitfall: Eheleute) können gesondert entscheiden, ob sie Einspruch einlegen (vgl. hierzu etwa BFH-Urteil vom 14. Januar 1997, VII R 66/96, BFHE 182, 262, BFH/NV 1997, 283) oder auch einen etwaigen eingelegten Einspruch später gesondert zurücknehmen (vgl. etwa BFH-Urteil vom 20. November 2013, X R 7/11, BFH/NV 2014, 482 zur Einspruchsrücknahme durch einen Ehegatten).
  • BFH, 04.02.2010 - X R 58/08

    Anwendung der Öffnungsklausel bei der ab 2005 geltenden Altersrentenbesteuerung -

  • BVerfG, 06.03.2002 - 2 BvL 17/99

    Pensionsbesteuerung

  • BFH, 18.11.2009 - X R 34/07

    Beschränkte Abziehbarkeit von Altersvorsorgeaufwendungen verfassungsgemäß -

  • BFH, 22.07.1997 - VI R 121/90

    Der Kinderlastenausgleich für Eltern mit zwei Kindern im Jahre 1987 ist

  • BVerfG, 29.09.2015 - 2 BvR 2683/11

    Verfassungsbeschwerden gegen das Alterseinkünftegesetz ohne Erfolg

  • BFH, 25.11.1988 - III R 264/83

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Gemeinsame Veranlagung von Eheleuten zur

  • BVerfG, 06.04.1989 - 2 BvL 8/87

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

  • BFH, 13.04.2000 - V R 56/99

    Unzulässiger Einspruch und Änderungsbescheid

  • FG Baden-Württemberg, 08.03.2021 - 1 K 937/19

    Keine verfassungswidrige Doppelbesteuerung von Altersrenten

    Dabei kann es der Senat offenlassen, ob die Einwände der Kläger bereits im Verfahren der Steuerfestsetzung geprüft oder nur in einem gesondert -vorliegend noch nicht durchgeführten-- Billigkeitsverfahren auf der Grundlage von § 163 Abs. 1 Satz 1 der Abgabenordnung (AO) gehört werden können (so mit guten Argumenten FG Köln, Gerichtsbescheid vom 18. Mai 2020 15 K 279/17, rkr., EFG 2020, 1658), denn eine verfassungswidrige Doppelbesteuerung der Rentenbezüge der Kläger ist nicht gegeben.
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