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   FG Köln, 19.07.2006 - 14 K 5445/04   

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FG Köln, 19.07.2006 - 14 K 5445/04 (https://dejure.org/2006,8522)
FG Köln, Entscheidung vom 19.07.2006 - 14 K 5445/04 (https://dejure.org/2006,8522)
FG Köln, Entscheidung vom 19. Juli 2006 - 14 K 5445/04 (https://dejure.org/2006,8522)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einbeziehung von Anschaffungsnebenkosten für ein Gebäude in die Sonderabschreibung nach dem Fördergebietsgesetz (FördG); Beschränkung der Bemessungsgrundlage der Restwertabschreibung auf die Höhe der Bemessungsgrundlage der zulässigen Sonderabschreibungen abzüglich der ...

  • Judicialis

    FördG § 4; ; EStG § 7c; ; EStG § 7i; ; InvZulG 1999 § 2 Abs. 2 S. 2; ; InvZulG 1999 § 3 Abs. 1; ; EStDV § 82a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FördG § 3 § 4; EStG § 7i
    Nichtbegünstigung von Anschaffungskosten in 1999 und 2000

  • rechtsportal.de

    FördG § 3 § 4 ; EStG § 7i
    Nichtbegünstigung von Anschaffungskosten in 1999 und 2000

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Sonderabschreibung: - Nichtbegünstigung von Anschaffungskosten in 1999 und 2000

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2007, 941
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 26.02.2002 - IX R 42/99

    Erhöhte Absetzungen nach § 7c EStG

    Auszug aus FG Köln, 19.07.2006 - 14 K 5445/04
    Danach könnten erhöhte Absetzungen nach § 7c EStG und nach § 82a EStDV, soweit sie denselben Abschreibungsgegenstand beträfen, nicht nebeneinander in Anspruch genommen werden (BFH-Urteil vom 26.02.2002 IX R 34/99, BStBl II 2002, 472).

    In ähnlicher Weise äußert sich auch die überwiegende Ansicht im Schrifttum (vgl. die in BFH-Urteil in BStBl II 2002, 472 unter II. 1. c genannten Nachweise), wobei allerdings teilweise eine Tendenz dahingehend besteht, die Vorschrift dahingehend auszulegen, dass allein eine Doppelbegünstigung derselben Kosten ausgeschlossen ist (Schmidt/Drensek, EStG, 25. Aufl. 2006, § 7a Rz. 8).

    Zwar mag die Vermeidung der Doppelbegünstigung derselben Aufwendungen der eigentliche Gesetzeszweck der Vorschrift sein, wie auch der BFH (in BStBl II 2002, 472) annimmt; daraus kann jedoch nicht geschlossen werden, dass der gesetzliche Anwendungsbereich ausschließlich auf diese Fälle beschränkt werden sollte.

  • BFH, 20.04.2004 - IX R 48/03

    Restwertabschreibung nach § 4 Abs. 3 FördG

    Auszug aus FG Köln, 19.07.2006 - 14 K 5445/04
    Auch aus dem BFH-Urteil vom 20.4.2004 IX R 48/03 (BFH/NV 2004, 1255) lässt sich nicht schließen, dass für nach 1998 entstandene Herstellungskosten oder Anschaffungskosten, die die 1998 geleisteten Anzahlungen bzw. Teilherstellungskosten übersteigenden, aufgrund der Regelung des § 7a Abs. 2 Satz 2 EStG noch Sonderabschreibungen nach §§ 3, 4 FördG in Anspruch genommen werden können.

    Da § 4 Abs. 3 FördG eine Sonderregelung über die Gewährung erhöhter Absetzungen ist, wird im Umfang der Bemessungsgrundlage die Gewährung der Regel-AfA nach § 7 Abs. 4 EStG ausgeschlossen (FG Köln, Urteil v. 12.2.2003 - 12 K 3628/01, EFG 2004, 136 - als vom BFH bestätigte Vorinstanz des BFH-Urteils in BFH/NV 2004, 1255, in dem dieser Aspekt nicht mehr behandelt wird).

  • BFH, 29.06.2005 - X R 37/04

    Abgrenzung Anschaffungs-/Herstellungskosten

    Auszug aus FG Köln, 19.07.2006 - 14 K 5445/04
    Etwas anderes könne sich auch nicht aus dem BFH-Urteil vom 29.06.2005 X R 37/04, BFH/NV 2006, 40, 42, herleiten lassen.

    Dementsprechend hat auch der BFH zu Recht auf die unterschiedlichen Fassungen der gesetzlichen Kumulationsverbote des § 7a Abs. 5 EStG einerseits und des § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 FördG andererseits abgestellt (Urteil vom 29.06.2005 X R 37/04, BFH/NV 2006, 40, 42).

  • BFH, 28.06.2002 - IX R 51/01

    Abzug vergeblicher Anschaffungskosten

    Auszug aus FG Köln, 19.07.2006 - 14 K 5445/04
    Denn § 4 FördG ist, auch soweit Sonderabschreibungen bereits auf Anzahlungen auf Anschaffungskosten vorgenommen werden können, kein selbständiger Begünstigungstatbestand; er regelt lediglich die Bemessungsgrundlage für Sonderabschreibungen, setzt also die Erfüllung der Tatbestände der §§ 1 bis 3 FördG und damit zugleich voraus, dass das betreffende Wirtschaftsgut angeschafft wird (BFH-Urteile vom 28.06.2002 IX R 51/01, BStBl II 2002, 758 unter II., 1. b; vom 14.01.2004 IX R 33/03, BFH/NV 2004, 582, unter II. 1.; vom 29.06.2004 IX R 7/01, BFH/NV 2004, 1408, unter II. 2.a).
  • BFH, 14.01.2004 - IX R 33/03

    Sonderabschreibungen: Anzahlungen auf Anschaffungskosten

    Auszug aus FG Köln, 19.07.2006 - 14 K 5445/04
    Denn § 4 FördG ist, auch soweit Sonderabschreibungen bereits auf Anzahlungen auf Anschaffungskosten vorgenommen werden können, kein selbständiger Begünstigungstatbestand; er regelt lediglich die Bemessungsgrundlage für Sonderabschreibungen, setzt also die Erfüllung der Tatbestände der §§ 1 bis 3 FördG und damit zugleich voraus, dass das betreffende Wirtschaftsgut angeschafft wird (BFH-Urteile vom 28.06.2002 IX R 51/01, BStBl II 2002, 758 unter II., 1. b; vom 14.01.2004 IX R 33/03, BFH/NV 2004, 582, unter II. 1.; vom 29.06.2004 IX R 7/01, BFH/NV 2004, 1408, unter II. 2.a).
  • BFH, 29.06.2004 - IX R 7/01

    Sonder-AfA auf Anzahlungen nach dem FördG

    Auszug aus FG Köln, 19.07.2006 - 14 K 5445/04
    Denn § 4 FördG ist, auch soweit Sonderabschreibungen bereits auf Anzahlungen auf Anschaffungskosten vorgenommen werden können, kein selbständiger Begünstigungstatbestand; er regelt lediglich die Bemessungsgrundlage für Sonderabschreibungen, setzt also die Erfüllung der Tatbestände der §§ 1 bis 3 FördG und damit zugleich voraus, dass das betreffende Wirtschaftsgut angeschafft wird (BFH-Urteile vom 28.06.2002 IX R 51/01, BStBl II 2002, 758 unter II., 1. b; vom 14.01.2004 IX R 33/03, BFH/NV 2004, 582, unter II. 1.; vom 29.06.2004 IX R 7/01, BFH/NV 2004, 1408, unter II. 2.a).
  • BFH, 26.02.2002 - IX R 34/99

    Begünstigung nach § 7 c EStG

    Auszug aus FG Köln, 19.07.2006 - 14 K 5445/04
    Danach könnten erhöhte Absetzungen nach § 7c EStG und nach § 82a EStDV, soweit sie denselben Abschreibungsgegenstand beträfen, nicht nebeneinander in Anspruch genommen werden (BFH-Urteil vom 26.02.2002 IX R 34/99, BStBl II 2002, 472).
  • FG Köln, 12.02.2003 - 12 K 3628/01

    Zweiter Begünstigungszeitraum nur von Ausschöpfung der Sonderabschreibung nach

    Auszug aus FG Köln, 19.07.2006 - 14 K 5445/04
    Da § 4 Abs. 3 FördG eine Sonderregelung über die Gewährung erhöhter Absetzungen ist, wird im Umfang der Bemessungsgrundlage die Gewährung der Regel-AfA nach § 7 Abs. 4 EStG ausgeschlossen (FG Köln, Urteil v. 12.2.2003 - 12 K 3628/01, EFG 2004, 136 - als vom BFH bestätigte Vorinstanz des BFH-Urteils in BFH/NV 2004, 1255, in dem dieser Aspekt nicht mehr behandelt wird).
  • BFH, 28.10.2008 - IX R 54/06

    FördG fördert nach dem 31. Dezember 1998 fertig gestellte Baumaßnahmen nur durch

    Die Klage, mit der die Klägerin ihr Begehren prinzipiell weiterverfolgte, blieb aus den in Entscheidungen der Finanzgerichte 2007, 941 veröffentlichten Gründen erfolglos.
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