Rechtsprechung
FG Köln, 19.07.2006 - 14 K 5445/04 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Einbeziehung von Anschaffungsnebenkosten für ein Gebäude in die Sonderabschreibung nach dem Fördergebietsgesetz (FördG); Beschränkung der Bemessungsgrundlage der Restwertabschreibung auf die Höhe der Bemessungsgrundlage der zulässigen Sonderabschreibungen abzüglich der ...
- Judicialis
FördG § 4; ; EStG § 7c; ; EStG § 7i; ; InvZulG 1999 § 2 Abs. 2 S. 2; ; InvZulG 1999 § 3 Abs. 1; ; EStDV § 82a
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FördG § 3 § 4; EStG § 7i
Nichtbegünstigung von Anschaffungskosten in 1999 und 2000 - rechtsportal.de
FördG § 3 § 4 ; EStG § 7i
Nichtbegünstigung von Anschaffungskosten in 1999 und 2000 - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Sonderabschreibung: - Nichtbegünstigung von Anschaffungskosten in 1999 und 2000
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Köln, 19.07.2006 - 14 K 5445/04
- BFH, 28.10.2008 - IX R 54/06
Papierfundstellen
- EFG 2007, 941
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (8)
- BFH, 26.02.2002 - IX R 42/99
Erhöhte Absetzungen nach § 7c EStG
Auszug aus FG Köln, 19.07.2006 - 14 K 5445/04
Danach könnten erhöhte Absetzungen nach § 7c EStG und nach § 82a EStDV, soweit sie denselben Abschreibungsgegenstand beträfen, nicht nebeneinander in Anspruch genommen werden (BFH-Urteil vom 26.02.2002 IX R 34/99, BStBl II 2002, 472).In ähnlicher Weise äußert sich auch die überwiegende Ansicht im Schrifttum (vgl. die in BFH-Urteil in BStBl II 2002, 472 unter II. 1. c genannten Nachweise), wobei allerdings teilweise eine Tendenz dahingehend besteht, die Vorschrift dahingehend auszulegen, dass allein eine Doppelbegünstigung derselben Kosten ausgeschlossen ist (…Schmidt/Drensek, EStG, 25. Aufl. 2006, § 7a Rz. 8).
Zwar mag die Vermeidung der Doppelbegünstigung derselben Aufwendungen der eigentliche Gesetzeszweck der Vorschrift sein, wie auch der BFH (in BStBl II 2002, 472) annimmt; daraus kann jedoch nicht geschlossen werden, dass der gesetzliche Anwendungsbereich ausschließlich auf diese Fälle beschränkt werden sollte.
- BFH, 20.04.2004 - IX R 48/03
Restwertabschreibung nach § 4 Abs. 3 FördG
Auszug aus FG Köln, 19.07.2006 - 14 K 5445/04
Auch aus dem BFH-Urteil vom 20.4.2004 IX R 48/03 (BFH/NV 2004, 1255) lässt sich nicht schließen, dass für nach 1998 entstandene Herstellungskosten oder Anschaffungskosten, die die 1998 geleisteten Anzahlungen bzw. Teilherstellungskosten übersteigenden, aufgrund der Regelung des § 7a Abs. 2 Satz 2 EStG noch Sonderabschreibungen nach §§ 3, 4 FördG in Anspruch genommen werden können.Da § 4 Abs. 3 FördG eine Sonderregelung über die Gewährung erhöhter Absetzungen ist, wird im Umfang der Bemessungsgrundlage die Gewährung der Regel-AfA nach § 7 Abs. 4 EStG ausgeschlossen (FG Köln, Urteil v. 12.2.2003 - 12 K 3628/01, EFG 2004, 136 - als vom BFH bestätigte Vorinstanz des BFH-Urteils in BFH/NV 2004, 1255, in dem dieser Aspekt nicht mehr behandelt wird).
- BFH, 29.06.2005 - X R 37/04
Abgrenzung Anschaffungs-/Herstellungskosten
Auszug aus FG Köln, 19.07.2006 - 14 K 5445/04
Etwas anderes könne sich auch nicht aus dem BFH-Urteil vom 29.06.2005 X R 37/04, BFH/NV 2006, 40, 42, herleiten lassen.Dementsprechend hat auch der BFH zu Recht auf die unterschiedlichen Fassungen der gesetzlichen Kumulationsverbote des § 7a Abs. 5 EStG einerseits und des § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 FördG andererseits abgestellt (Urteil vom 29.06.2005 X R 37/04, BFH/NV 2006, 40, 42).
- BFH, 28.06.2002 - IX R 51/01
Abzug vergeblicher Anschaffungskosten
Auszug aus FG Köln, 19.07.2006 - 14 K 5445/04
Denn § 4 FördG ist, auch soweit Sonderabschreibungen bereits auf Anzahlungen auf Anschaffungskosten vorgenommen werden können, kein selbständiger Begünstigungstatbestand; er regelt lediglich die Bemessungsgrundlage für Sonderabschreibungen, setzt also die Erfüllung der Tatbestände der §§ 1 bis 3 FördG und damit zugleich voraus, dass das betreffende Wirtschaftsgut angeschafft wird (BFH-Urteile vom 28.06.2002 IX R 51/01, BStBl II 2002, 758 unter II., 1. b;… vom 14.01.2004 IX R 33/03, BFH/NV 2004, 582, unter II. 1.;… vom 29.06.2004 IX R 7/01, BFH/NV 2004, 1408, unter II. 2.a). - BFH, 14.01.2004 - IX R 33/03
Sonderabschreibungen: Anzahlungen auf Anschaffungskosten
Auszug aus FG Köln, 19.07.2006 - 14 K 5445/04
Denn § 4 FördG ist, auch soweit Sonderabschreibungen bereits auf Anzahlungen auf Anschaffungskosten vorgenommen werden können, kein selbständiger Begünstigungstatbestand; er regelt lediglich die Bemessungsgrundlage für Sonderabschreibungen, setzt also die Erfüllung der Tatbestände der §§ 1 bis 3 FördG und damit zugleich voraus, dass das betreffende Wirtschaftsgut angeschafft wird (BFH-Urteile vom 28.06.2002 IX R 51/01, BStBl II 2002, 758 unter II., 1. b; vom 14.01.2004 IX R 33/03, BFH/NV 2004, 582, unter II. 1.;… vom 29.06.2004 IX R 7/01, BFH/NV 2004, 1408, unter II. 2.a). - BFH, 29.06.2004 - IX R 7/01
Sonder-AfA auf Anzahlungen nach dem FördG
Auszug aus FG Köln, 19.07.2006 - 14 K 5445/04
Denn § 4 FördG ist, auch soweit Sonderabschreibungen bereits auf Anzahlungen auf Anschaffungskosten vorgenommen werden können, kein selbständiger Begünstigungstatbestand; er regelt lediglich die Bemessungsgrundlage für Sonderabschreibungen, setzt also die Erfüllung der Tatbestände der §§ 1 bis 3 FördG und damit zugleich voraus, dass das betreffende Wirtschaftsgut angeschafft wird (BFH-Urteile vom 28.06.2002 IX R 51/01, BStBl II 2002, 758 unter II., 1. b;… vom 14.01.2004 IX R 33/03, BFH/NV 2004, 582, unter II. 1.; vom 29.06.2004 IX R 7/01, BFH/NV 2004, 1408, unter II. 2.a). - BFH, 26.02.2002 - IX R 34/99
Begünstigung nach § 7 c EStG
Auszug aus FG Köln, 19.07.2006 - 14 K 5445/04
Danach könnten erhöhte Absetzungen nach § 7c EStG und nach § 82a EStDV, soweit sie denselben Abschreibungsgegenstand beträfen, nicht nebeneinander in Anspruch genommen werden (BFH-Urteil vom 26.02.2002 IX R 34/99, BStBl II 2002, 472). - FG Köln, 12.02.2003 - 12 K 3628/01
Zweiter Begünstigungszeitraum nur von Ausschöpfung der Sonderabschreibung nach …
Auszug aus FG Köln, 19.07.2006 - 14 K 5445/04
Da § 4 Abs. 3 FördG eine Sonderregelung über die Gewährung erhöhter Absetzungen ist, wird im Umfang der Bemessungsgrundlage die Gewährung der Regel-AfA nach § 7 Abs. 4 EStG ausgeschlossen (FG Köln, Urteil v. 12.2.2003 - 12 K 3628/01, EFG 2004, 136 - als vom BFH bestätigte Vorinstanz des BFH-Urteils in BFH/NV 2004, 1255, in dem dieser Aspekt nicht mehr behandelt wird).
- BFH, 28.10.2008 - IX R 54/06
FördG fördert nach dem 31. Dezember 1998 fertig gestellte Baumaßnahmen nur durch …
Die Klage, mit der die Klägerin ihr Begehren prinzipiell weiterverfolgte, blieb aus den in Entscheidungen der Finanzgerichte 2007, 941 veröffentlichten Gründen erfolglos.