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   FG Köln, 20.04.2010 - 8 K 3038/08   

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https://dejure.org/2010,1268
FG Köln, 20.04.2010 - 8 K 3038/08 (https://dejure.org/2010,1268)
FG Köln, Entscheidung vom 20.04.2010 - 8 K 3038/08 (https://dejure.org/2010,1268)
FG Köln, Entscheidung vom 20. April 2010 - 8 K 3038/08 (https://dejure.org/2010,1268)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Telemedicus

    Einkommenssteuerpflichtigkeit des Verkaufserlöses einer Domain

  • webshoprecht.de

    Zur Umsatzbesteuerung bei einem Domainkauf

  • IWW
  • JurPC

    Veräußerungserlöse aus der Domainüberlassung nicht steuerpflichtig

  • aufrecht.de

    Berücksichtigung des Erlöses aus dem Verkauf einer Internet-Domain als sonstige Einkünfte bei der Bemessung der Einkommenssteuer

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung des Erlöses des Steuerpflichtigen aus dem Verkauf einer Internet-Domain als sonstige Einkünfte bei der Einkommensteuer; Domain-Name als immaterielles Wirtschaftsgut

  • kanzlei.biz

    Entgelt für Domainveräußerung nicht steuerbar

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 22 Nr. 3
    Verkauf einer Internet-Domain als Leistung i.S.v. §§ 22 Nr. 3 EStG

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)

    Erlös aus dem Verkauf einer Internet-Domain - Sonstige Einkünfte?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (14)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 22, 23 EStG
    Der Verkauf einer Domain unterliegt nicht der Einkommenssteuer

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Verkauf einer Internet-Domain steuerfrei

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Domainrecht: Verkauf einer Internet-Domain ist mitunter steuerfrei

  • meyer-koering.de (Kurzinformation)

    Verkauf einer Internet-Domain außerhalb der einjährigen Spekulationsfrist steuerfrei

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Steuerfreier Verkaufserlös für eine Internet-Domain

  • lto.de (Kurzinformation)

    Verkauf einer Internet-Domain steuerfrei

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Verkauf einer Internet-Domain keine Sonstigen Einkünfte

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Steuerfreier Verkauf einer Domain

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Verkaufserlös von Internet-Domain keine steuerlichen sonstigen Einkünfte

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Verkauf einer Internet-Domain steuerfrei

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Verkauf einer Internet-Domain steuerfrei

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Veräußerung einer Internetdomain außerhalb der Spekulationsfrist steuerfrei

  • DER BETRIEB (Kurzinformation)

    Verkauf einer Internet-Domain steuerfrei

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Verkauf einer Internet-Domain steuerfrei

Besprechungen u.ä.

  • e-recht24.de (Entscheidungsbesprechung)

    Steuerrecht: Erlöse aus Domainverkauf sind Einkommensteuerfrei

In Nachschlagewerken

Papierfundstellen

  • K&R 2010, 46
  • K&R 2010, 529
  • EFG 2010, 1216
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 19.10.2006 - III R 6/05

    Aufwendungen für den Erwerb eines Domain-Namens ("Internet-Adresse")

    Auszug aus FG Köln, 20.04.2010 - 8 K 3038/08
    Nach der vom Senat für zutreffend gehaltenen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH - handelt es sich bei einem Domain-Namen um ein immaterielles Wirtschaftsgut, das - weil dessen Inhaber kein absolutes Recht an dem Namen erwirbt - zwar kein gewerbliches Schutzrecht darstellt, aber einem gewerblichen Schutzrecht inhaltlich vergleichbar ist (BFH-Urteil vom 19. Oktober 2006 III R 66/05, BStBl II 2007, 301).

    Nach § 1 der Domainbedingungen (die vergleichbar auch im Streitjahr galten - vergl. zu den im Jahr 2000 geltenden Domainbedingungen: BFH-Urteil vom 19. Oktober 2006 III R 66/05, BStBl II 2007, 301) übermittelt der künftige Domaininhaber DENIC den Domainauftrag über ein DENIC-Mitglied oder unmittelbar.

    Eine Domain ist auch verkehrsfähig, weil der Rechtsverkehr Möglichkeiten entwickelt hat, eine Domain wirtschaftlich zu übertragen und damit seine abstrakte Veräußerbarkeit gegeben ist (BFH-Urteil vom 19. Oktober 2006 III R 66/05, BStBl II 2007, 301).

  • BFH, 19.06.2008 - III R 66/05

    Kindergeld: Die Meldung des Kindes bei der Agentur für Arbeit als Nachweis für

    Auszug aus FG Köln, 20.04.2010 - 8 K 3038/08
    Nach der vom Senat für zutreffend gehaltenen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH - handelt es sich bei einem Domain-Namen um ein immaterielles Wirtschaftsgut, das - weil dessen Inhaber kein absolutes Recht an dem Namen erwirbt - zwar kein gewerbliches Schutzrecht darstellt, aber einem gewerblichen Schutzrecht inhaltlich vergleichbar ist (BFH-Urteil vom 19. Oktober 2006 III R 66/05, BStBl II 2007, 301).

    Nach § 1 der Domainbedingungen (die vergleichbar auch im Streitjahr galten - vergl. zu den im Jahr 2000 geltenden Domainbedingungen: BFH-Urteil vom 19. Oktober 2006 III R 66/05, BStBl II 2007, 301) übermittelt der künftige Domaininhaber DENIC den Domainauftrag über ein DENIC-Mitglied oder unmittelbar.

    Eine Domain ist auch verkehrsfähig, weil der Rechtsverkehr Möglichkeiten entwickelt hat, eine Domain wirtschaftlich zu übertragen und damit seine abstrakte Veräußerbarkeit gegeben ist (BFH-Urteil vom 19. Oktober 2006 III R 66/05, BStBl II 2007, 301).

  • BFH, 10.09.2003 - XI R 26/02

    Veräußerung einer Zufallserfindung

    Auszug aus FG Köln, 20.04.2010 - 8 K 3038/08
    Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften, die nicht den Tatbestand des § 23 EStG erfüllen, sind auch nicht nach § 22 Nr. 3 EStG steuerbar; Veräußerungsvorgänge fallen nicht unter den Leistungsbegriff (BFH-Urteil vom 10. September 2003 XI R 26/02, BStBl II 2004, 218 m.w.N., dort ein Veräußerungsvorgang beim Kauf eines Patents betreffend eine sog. "Zufallserfindung" bejaht).

    Eine Anschaffung im Sinne des § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG setzt einen entgeltlichen Erwerb eines Wirtschaftsguts von einem Dritten voraus (BFH-Urteil vom 10. September 2003 XI R 26/02, BStBl II 2004, 218 m.w.N).

  • BFH, 21.09.2004 - IX R 13/02

    Als Gegenleistung für eine Vermittlungstätigkeit angenommene Provision nach § 22

    Auszug aus FG Köln, 20.04.2010 - 8 K 3038/08
    Ausreichend ist dabei, dass der Steuerpflichtige eine im wirtschaftlichen Zusammenhang mit seinem Tun, Dulden oder Unterlassen gewährte Gegenleistung als solche annimmt (BFH-Urteil vom 21. September 2004 IX R 13/02, BStBl II 2005, 44).
  • BFH, 14.09.1999 - IX R 89/95

    Mieterabfindung nicht steuerpflichtig

    Auszug aus FG Köln, 20.04.2010 - 8 K 3038/08
    Ausgenommen vom Anwendungsbereich des § 22 Nr. 3 EStG sind Veräußerungsvorgänge und veräußerungsähnliche Vorgänge, bei denen ein Entgelt dafür erbracht wird, dass ein Vermögensgegenstand in seiner Substanz endgültig aufgegeben wird (BFH- Urteil vom 14.September 1999 IX R 89/95, BFH/NV 2000, 438: Dort eine Leistung verneint für die vorzeitige Aufgabe der Mieterrechte gegen Entgelt).
  • FG Rheinland-Pfalz, 31.10.2007 - 1 K 1941/05

    Entstehung von steuerpflichtigen Einkünften durch Übertragung von Rechten aus

    Auszug aus FG Köln, 20.04.2010 - 8 K 3038/08
    Er ist deshalb nicht steuerbar, wenn der Vorgang nicht unter § 23 EStG oder unter die sonstigen Einkunftsarten des Einkommensteuergesetzes subsumiert werden kann (vergl. dazu Finanzgericht Rheinland Pfalz vom 31. Oktober 2007 1 K 1941/05, DStRE 2008, 562).
  • FG Rheinland-Pfalz, 24.11.2011 - 6 K 2154/09

    Internet-Domain als ähnliches Recht i.S. des § 3a Abs. 4 Nr. 1 UStG

    Im Urteil vom 20.04.2010 (8 K 3038/08, EFG 2010, 1216 mit Anmerkung Pfützenreuter) geht das FG Köln im Rahmen der Auslegung des § 22 Nr. 3 EStG 1997 (steuerbare sonstige Leistung) davon aus, dass keine Überlassung eines Rechts zur Nutzung vorliegt, sondern ein dem Verkauf eines Patents ähnlicher Sachverhalt.

    Zum gleichen Ergebnis gelangt auch das FG Köln mit Urteil vom 20.04.2010 - 8 K 3038/08.

  • FG Rheinland-Pfalz, 23.05.2023 - 3 K 2108/18

    Gewerbliche Einkünfte aus der Überlassung von Domain-Namen - Grenze zur privaten

    Das von der Klägerin zitierte Urteil des FG Köln vom 20.04.2010 - 8 K 3038/08 - könne nicht herangezogen werden.
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