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   FG Köln, 20.05.2015 - 5 K 3362/12   

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https://dejure.org/2015,13159
FG Köln, 20.05.2015 - 5 K 3362/12 (https://dejure.org/2015,13159)
FG Köln, Entscheidung vom 20.05.2015 - 5 K 3362/12 (https://dejure.org/2015,13159)
FG Köln, Entscheidung vom 20. Mai 2015 - 5 K 3362/12 (https://dejure.org/2015,13159)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Einkommensteuer: Besteuerung von Einkünften aus US-amerikanischen S-Corporations im Ansässigkeitsstaat

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterwerfung von Einkünften aus Kapitalvermögen der inländischen Besteuerung i.R.d. Zuflusses von Gewinnanteilen aus einer ausländischen Kapitalgesellschaft

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Besteuerung von Einkünften aus US-amerikanischen S-Corporations im Ansässigkeitsstaat

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Kapitalerträge - Besteuerung von Einkünften aus US-amerikanischen S-Corporations im Ansässigkeitsstaat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Besteuerungsrecht für Zahlungen einer S-Corporation

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2017, 607
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 20.08.2008 - I R 39/07

    Ansässigkeit, Abkommensberechtigung und abkommensrechtliche

    Auszug aus FG Köln, 20.05.2015 - 5 K 3362/12
    Diese in den USA ausgeübte Option zur S-Corporation ist aus deutscher Sicht für deren Behandlung hier als Kapitalgesellschaft unbeachtlich (vgl. Urteil des BFH vom 20.08.2008 I R 39/07, BStBl II 2009, 234 m.w.N.).

    Bezogen auf den Streitfall bedeutet dies, dass Dividenden, die die T, die in Bezug auf Zahlungen an den Kläger als in den USA ansässig gilt (vgl. hierzu Urteil des BFH vom 20.08.2008 I R 39/07, BStBl II 2009, 234), an den in Deutschland ansässigen Kläger gezahlt hat, in Deutschland besteuert werden, unabhängig davon, dass Dividenden grundsätzlich auch in den USA als "dem anderen Staat" besteuert werden können (Art. 10 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 DBA).

  • BFH, 20.08.2008 - I R 34/08

    Beteiligung an einer US-amerikanischen Limited Liability Company (LLC) kann

    Auszug aus FG Köln, 20.05.2015 - 5 K 3362/12
    So habe im Ergebnis der BFH auch schon entschieden im Urteil Az. I R 34/08.

    Für die im Rahmen des Vergleiches vorzunehmende Gesamtwürdigung ist in ständiger finanzgerichtlicher Spruchpraxis eine Reihe von maßgeblichen Beurteilungsmerkmalen entwickelt worden (vgl. nur Urteil des BFH vom 20.08.2008 I R 34/08, BStBl II 2009, 263 m.w.N.).

  • FG Köln, 28.09.2011 - 5 K 4480/07

    Besteuerung der Anteilseigner sog. S-Corporations

    Auszug aus FG Köln, 20.05.2015 - 5 K 3362/12
    Dagegen erhob der Kläger Einspruch unter Hinweis auf das seinerzeit beim Finanzgericht Köln (FG) unter Az. 5 K 4480/07 anhängige Klageverfahren.
  • BFH, 18.03.2014 - V B 33/13

    Fehlbuchung und vGA

    Auszug aus FG Köln, 20.05.2015 - 5 K 3362/12
    Entgegen der Auffassung des Klägers liegt insoweit keine unbeachtliche, auf einem Versehen beruhende Fehlbuchung vor (vgl. hierzu Beschluss des BFH vom 18.03.2014 V B 33/13, BFH/NV 2014, 907 m.w.N.).
  • BFH, 26.06.2013 - I R 48/12

    Ansässigkeit, Abkommensberechtigung und Schachtelprivilegierung einer

    Auszug aus FG Köln, 20.05.2015 - 5 K 3362/12
    Im Urteil Az. I R 48/12 habe der BFH zur Abkommensberechtigung der S-Corporation nach dem alten und neuen DBA Stellung genommen und ausgeführt, dass sich auch unter dem neuen DBA diesbezüglich keine Änderungen ergäben.
  • BFH, 28.01.2004 - I R 56/02

    Inländischer Zweitwohnsitz - unbeschränkte Steuerpflicht

    Auszug aus FG Köln, 20.05.2015 - 5 K 3362/12
    Dass der Kläger nach seinem Vorbringen auch in den USA einen Wohnsitz haben soll, hindert die Möglichkeit der Zuordnung eines inländischen Wohnsitzes nicht (vgl. nur Urteil des BFH vom 28.01.2004 I R 56/02, BFH/NV 2004, 917 m.w.N.).
  • BFH, 11.10.2017 - I R 42/15

    Besteuerung von Ausschüttungen einer US-amerikanischen "S-Corporation" an einen

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 20. Mai 2015 5 K 3362/12 wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Das FG wies sie mit Urteil vom 20. Mai 2015  5 K 3362/12 (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2015, 1377) als unbegründet ab.

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