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   FG Köln, 20.08.2015 - 10 K 3553/13   

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FG Köln, 20.08.2015 - 10 K 3553/13 (https://dejure.org/2015,26468)
FG Köln, Entscheidung vom 20.08.2015 - 10 K 3553/13 (https://dejure.org/2015,26468)
FG Köln, Entscheidung vom 20. August 2015 - 10 K 3553/13 (https://dejure.org/2015,26468)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Kostümpartys von Kanevalsvereinen gehören in der Karnevalswoche zum steuerbegünstigten Brauchtum

  • IWW

    § 5 Abs. 1 Nr. 9 S. 1, 2 KStG; § 14 S. 1, 2, 3 KStG; § 14 AO; § 52 Abs. 2 Nr. 23 AO; § 64 Abs. 1 AO; § 12 Abs. 1 UStG; § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a S. 1, 2 UStG
    EKStG, AO, UStG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Körperschaftsteuerpflicht eines Vereins bzgl. Erzielung von Einkünften und Umsätzen aus der Veranstaltung "Nacht der Nächte"

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kostümpartys von Karnevalsvereinen gehören in der Karnevalswoche zum steuerbegünstigten Brauchtum

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zweckbetrieb - Kostümpartys von Karnevalsvereinen gehören in der Karnevalswoche zum steuerbegünstigten Brauchtum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Kostümpartys von Karnevalsvereinen gehören in der Karnevalswoche zum steuerbegünstigten Brauchtum

  • meyer-koering.de (Kurzinformation)

    Körperschaftsteuerbefreiung und ermäßigter Umsatzsteuersatz für Kostümparty eines Karnevalsvereins

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Kostümparty des Karnevalsvereins - und das steuerbegünstigte Brauchtum

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Karnevalssitzung als Zweckbetrieb

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Kostümpartys von Karnevalsvereinen in der Karnevalswoche sind steuerbegünstigtes Brauchtum

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kostümpartys von Karnevalsvereinen gehören in der Karnevalswoche zum steuerbegünstigten Brauchtum

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kostümpartys von Karnevalsvereinen gehören in der Karnevalswoche zum steuerbegünstigten Brauchtum

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Kostümparty von Karnevalsverein unterliegt ermäßigten Umsatzsteuersatz

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Die "Nacht der Nächte" - Gehört die Kostümparty eines Karnevalsvereins in der Karnevalswoche zum steuerbegünstigten Brauchtum?

  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
  • haas-seminare-steuern-finanzen.de (Kurzinformation)

    Ermäßigter Umsatzsteuersatz: Schunkeln erlaubt, tanzen verboten?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kostümpartys von Karnevalsvereinen gehören in der Karnevalswoche zum steuerbegünstigten Brauchtum - Für Umsätze in der "Nacht der Nächte" ist nur ermäßigter Umsatzsteuersatz von 7 % zu zahlen

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Steuerliche Einordnung der aus einer Kostümparty erzielten Einkünfte und Umsätze eines gemeinnützigen Karnevalsvereins

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2015, 1781
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • BFH, 17.02.2010 - I R 2/08

    Arbeitsteiliges Zusammenwirken mehrerer steuerbefreiter Körperschaften -

    Auszug aus FG Köln, 20.08.2015 - 10 K 3553/13
    Sind die von der Körperschaft verfolgten steuerbegünstigten Zwecke auch ohne steuerlich begünstigte entgeltliche Tätigkeit zu erreichen, dann ist das Interesse an der Wahrung der Wettbewerbsneutralität vorrangig und aus der Sicht des Gemeinnützigkeitsrechts eine Beeinträchtigung des Wettbewerbs vermeidbar (vgl. BFH-Urteil vom 17.02.2010 - I R 2/08, BStBl II 2010, 1006).

    Stellen die Leistungen einer gemeinnützigen Körperschaft aber - wie vorliegend - notwendiges Mittel zur Erreichung eines ideellen Zwecks dar, den Wettbewerber ihrerseits nicht verfolgen, so tritt der Wettbewerbsgedanke hinter dem Interesse der Allgemeinheit an der steuerlichen Förderung gemeinnütziger Tätigkeiten zurück und sind die Voraussetzungen des § 65 Nr. 3 AO als erfüllt anzusehen (vgl. BFH-Urteil vom 26.04.1995 - I R 35/93, BStBl II 1995, 767; vom 17.02.2010 - I R 2/08, BStBl II 2010, 1006).

  • BFH, 18.03.2004 - V R 101/01

    Leistungen einer Einrichtung der freien Wohlfahrtspflege

    Auszug aus FG Köln, 20.08.2015 - 10 K 3553/13
    Die Durchführung der "Nacht der Nächte" dient aus diesem Grunde selbst der Zweckerreichung und nicht lediglich der Mittelbeschaffung zur anderweitigen Verwirklichung der vom Kläger verfolgten steuerbegünstigter Zwecke (vgl. u.a. BFH-Urteil vom 18.03.2004 - V R 101/01, BStBl II 2004, 798; Schauhoff, Handbuch der Gemeinnützigkeit, 3. Aufl., S. 378; Hüttemann, Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht, 3. Aufl., S. 463).
  • BFH, 01.08.2002 - V R 21/01

    Werbeumsätze eines gemeinnützigen Sportvereins

    Auszug aus FG Köln, 20.08.2015 - 10 K 3553/13
    Ohne die Durchführung von Karnevalsveranstaltungen, zu denen unzweifelhaft auch die "Nacht der Nächte" gehört, ist sein steuerbegünstigter Zweck nicht erreichbar, da der darin bestehende wirtschaftliche Geschäftsbetrieb untrennbar mit der Verfolgung des steuerbegünstigten Zwecks verbunden ist (vgl. BFH-Urteil vom 01.08.2002 - V R 21/01, BStBl II 2003, 438; BFH-Beschlüsse vom 06.06.2000 - V B 159/99, BFH/NV 2000, 1506; vom 23.02.1999 - XI B 128/98, XI B 130/98, BFH/NV 1999, 1055, 1089).
  • BFH, 26.04.1995 - I R 35/93

    Arbeitstherapeutische Beschäftigungsgesellschaften dienen einem gemeinnützigen

    Auszug aus FG Köln, 20.08.2015 - 10 K 3553/13
    Stellen die Leistungen einer gemeinnützigen Körperschaft aber - wie vorliegend - notwendiges Mittel zur Erreichung eines ideellen Zwecks dar, den Wettbewerber ihrerseits nicht verfolgen, so tritt der Wettbewerbsgedanke hinter dem Interesse der Allgemeinheit an der steuerlichen Förderung gemeinnütziger Tätigkeiten zurück und sind die Voraussetzungen des § 65 Nr. 3 AO als erfüllt anzusehen (vgl. BFH-Urteil vom 26.04.1995 - I R 35/93, BStBl II 1995, 767; vom 17.02.2010 - I R 2/08, BStBl II 2010, 1006).
  • BFH, 06.06.2000 - V B 159/99

    USt; Lieferung von Tonträgern durch einen gemeinnützigen Verein

    Auszug aus FG Köln, 20.08.2015 - 10 K 3553/13
    Ohne die Durchführung von Karnevalsveranstaltungen, zu denen unzweifelhaft auch die "Nacht der Nächte" gehört, ist sein steuerbegünstigter Zweck nicht erreichbar, da der darin bestehende wirtschaftliche Geschäftsbetrieb untrennbar mit der Verfolgung des steuerbegünstigten Zwecks verbunden ist (vgl. BFH-Urteil vom 01.08.2002 - V R 21/01, BStBl II 2003, 438; BFH-Beschlüsse vom 06.06.2000 - V B 159/99, BFH/NV 2000, 1506; vom 23.02.1999 - XI B 128/98, XI B 130/98, BFH/NV 1999, 1055, 1089).
  • BFH, 27.10.1993 - I R 60/91

    Gemeinnützigkeit; Müllheizkraftwerk ist kein Zweckbetrieb

    Auszug aus FG Köln, 20.08.2015 - 10 K 3553/13
    Wettbewerb i.S. des § 65 Nr. 3 AO setzt danach nicht voraus, dass die Körperschaft auf einem Gebiet tätig ist, in der sie tatsächlich in Konkurrenz zu steuerpflichtigen Betrieben derselben oder ähnlicher Art tritt (vgl. BFH-Urteile vom 27.10.1993 - I R 60/91, BStBl II 1994, 573 und vom 29.01.2009 - V R 46/06, BStBI II 2009, 560).
  • BFH, 13.08.1986 - II R 246/81

    Wettbewerb - Steuerbegünstigte Körperschaft - Produktion von Fernsehfilmen -

    Auszug aus FG Köln, 20.08.2015 - 10 K 3553/13
    (vgl. BFH-Urteil vom 13.08.1986 - II R 246/81, BStBl II 1986, 831).
  • BFH, 23.02.1999 - XI B 130/98

    Spendenbescheinigung; Haftungsbescheid

    Auszug aus FG Köln, 20.08.2015 - 10 K 3553/13
    Ohne die Durchführung von Karnevalsveranstaltungen, zu denen unzweifelhaft auch die "Nacht der Nächte" gehört, ist sein steuerbegünstigter Zweck nicht erreichbar, da der darin bestehende wirtschaftliche Geschäftsbetrieb untrennbar mit der Verfolgung des steuerbegünstigten Zwecks verbunden ist (vgl. BFH-Urteil vom 01.08.2002 - V R 21/01, BStBl II 2003, 438; BFH-Beschlüsse vom 06.06.2000 - V B 159/99, BFH/NV 2000, 1506; vom 23.02.1999 - XI B 128/98, XI B 130/98, BFH/NV 1999, 1055, 1089).
  • BFH, 23.02.1999 - XI B 128/98

    Spenden; Spenden-Haftungsbescheid

    Auszug aus FG Köln, 20.08.2015 - 10 K 3553/13
    Ohne die Durchführung von Karnevalsveranstaltungen, zu denen unzweifelhaft auch die "Nacht der Nächte" gehört, ist sein steuerbegünstigter Zweck nicht erreichbar, da der darin bestehende wirtschaftliche Geschäftsbetrieb untrennbar mit der Verfolgung des steuerbegünstigten Zwecks verbunden ist (vgl. BFH-Urteil vom 01.08.2002 - V R 21/01, BStBl II 2003, 438; BFH-Beschlüsse vom 06.06.2000 - V B 159/99, BFH/NV 2000, 1506; vom 23.02.1999 - XI B 128/98, XI B 130/98, BFH/NV 1999, 1055, 1089).
  • BFH, 29.01.2009 - V R 46/06

    Kein ermäßigter Steuersatz bei Geschäftsführungsleistungen und

    Auszug aus FG Köln, 20.08.2015 - 10 K 3553/13
    Wettbewerb i.S. des § 65 Nr. 3 AO setzt danach nicht voraus, dass die Körperschaft auf einem Gebiet tätig ist, in der sie tatsächlich in Konkurrenz zu steuerpflichtigen Betrieben derselben oder ähnlicher Art tritt (vgl. BFH-Urteile vom 27.10.1993 - I R 60/91, BStBl II 1994, 573 und vom 29.01.2009 - V R 46/06, BStBI II 2009, 560).
  • BVerfG, 26.10.1976 - 1 BvR 191/74

    Verfassungswidrigkeit des § 4 Nr. 14 S. 2 UStG 1973

  • FG München, 29.11.2001 - 14 K 109/99

    Lieferung von Speisen und Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle; Umsatzsteuer

  • BFH, 19.07.2010 - I B 203/09

    Grundsätzliche Bedeutung: Gastronomiebetrieb als Zweckbetrieb - Wirtschaftlicher

  • BFH, 05.08.2010 - V R 54/09

    Zuschuss, sportliche Veranstaltung, Zweckbetrieb - Umsatzsteuer auf

  • BFH, 13.06.2012 - I R 71/11

    Mahlzeitendienst als Zweckbetrieb - Wettbewerbsschutz - Umfang der Marktteilnahme

  • FG Rheinland-Pfalz, 17.09.1979 - V 489/78
  • BFH, 30.11.2016 - V R 53/15

    Keine Zweckbetriebseigenschaft einer Kostümparty in der Karnevalswoche

    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 20. August 2015  10 K 3553/13 aufgehoben.

    Das Finanzgericht (FG) gab der Klage mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2015, 1781 veröffentlichten Gründen statt.

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