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   FG Köln, 22.06.2005 - 13 K 5299/04   

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FG Köln, 22.06.2005 - 13 K 5299/04 (https://dejure.org/2005,7463)
FG Köln, Entscheidung vom 22.06.2005 - 13 K 5299/04 (https://dejure.org/2005,7463)
FG Köln, Entscheidung vom 22. Juni 2005 - 13 K 5299/04 (https://dejure.org/2005,7463)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen der zivilrechtlich wirksamen Begründung eines Organschaftsverhältnisses; Sinnorientierte Auslegung des Begriffs "vereinbart" in § 17 Körperschaftsteuergesetz (KStG); Erfordernis einer ausdrücklichen Vereinbarung der Verlustübernahme für die steuerliche ...

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 24.10.1988 - II ZB 7/88

    Anmeldung einer GmbH zum Handelsregister; Anforderungen an die Form eines

    Auszug aus FG Köln, 22.06.2005 - 13 K 5299/04
    Mit dem hiergegen gerichteten Einspruch verwies die Klägerin auf das Urteil des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 24.10.1988 II ZB 7/88, BGHZ 105, 324, wonach jede in einem Gewinnabführungsvertrag einer GmbH vereinbarte Verlustübernahmeregelung zwingend den Vorschriften des § 302 AktG unterliege.

    Letztlich ist erforderlich, dass das Bestehen des Vertrages und die Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen gemäß § 294 AktG dem Handelsregister vorgelegt werden und eine entsprechende Eintragung gemäß § 294 AktG/§ 54 Abs. 3 GmbHG im Handelsregister der Organgesellschaft erfolgt (grundlegend BGH-Urteil vom 24. Oktober 1988 II ZB 7/88, BGHZ 105, 324; vgl. auch Kleinert/Lahl, GmbH-Rundschau 2003, 698; Michalski a. a. O., Systematische Darstellung 3 Rdnr. 399 m. w. N.; ebenso Körperschaftsteuerrichtlinien - KStR - 1995 Abschnitt 64; weitere Nachweise bei Dötsch/Eversberg/Jost/Witt, KStG, § 17 n. F. Rdnr. 22).

    Folgerichtig hat der Gesetzgeber anlässlich der Klärung der zivilrechtlichen Rechtslage durch die grundlegende Entscheidung des BGH zu den Voraussetzungen eines wirksamen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages (BGH-Beschluss vom 24. Oktober 1988 II ZB 7/88, BGHZ 105, 324) das Gesetz durch Aufhebung der bisherigen Voraussetzungen in § 17 Nr. 1 und 2 KStG geändert, da nunmehr die Voraussetzungen für einen wirksamen Unternehmensvertrag geklärt waren.

    Damit werden aber die zivilrechtlichen Voraussetzungen eines wirksamen Gewinnabführungsvertrages unzulässig mit den - zivilrechtlich offenkundig überflüssigen und bedeutungslosen (vgl. BGHZ 105, 324 unter IV.2. c) - besonderen Regelungen des § 17 KStG verquickt.

  • BFH, 17.12.1980 - I R 220/78

    Bei Organschaft im Sinne des § 7a Abs. 5 KStG 1968 (jetzt § 17 KStG 1977) muß der

    Auszug aus FG Köln, 22.06.2005 - 13 K 5299/04
    Dazu führte er aus, dass nach der Rechtsprechung (Urteil des BFH vom 17.12 1980 I R 220/78; FG Düsseldorf Urteil vom 02.12.1991 6 K 307/86) neben der Vereinbarung der Verlustübernahme selbst (§ 302 Abs. 1 AktG) zusätzlich eine Vereinbarung entsprechend § 302 Abs. 3 AktG getroffen werden müsse.

    Wie bereits im Gesetzgebungsverfahren zu § 17 KStG a. F. klar herausgestellt, wollte der Gesetzgeber "durch die vorgesehenen besonderen Vorschriften hinsichtlich der Form und des Inhalts der zwischen der Organgesellschaft und dem Unternehmen des Organträgers zu treffenden Vereinbarungen" den aktienrechtlichen und den außeraktienrechtlichen Ergebnisabführungsvertrag in den Voraussetzungen und den steuerrechtlichen Wirkungen "soweit wie möglich" aneinander anpassen (vgl. Bundestags-Drucksache V/3017 S. 9 zum damaligen § 7a Abs. 5, später § 17 KStG; ebenso BFH-Urteil vom 17. Dezember 1980 I R 220/78, BStBl II 1981, 383).

    Wie der Bundesfinanzhof bereits 1980 festgestellt hat, ist die Formulierung in § 17 Nr. 2 KStG "Verlustübernahme entsprechend den Vorschriften des § 302 AktG" hinsichtlich des Umfangs der Einbeziehung der aktienrechtlichen Vorschriften in die vertragliche Regelung nicht eindeutig (BFH-Urteil vom 17. Dezember 1980 I R 220/78, BStBl II 1981, 383).

  • FG Köln, 11.03.1999 - 13 K 6548/96

    Organschaftsverhältnis mit einer GmbH

    Auszug aus FG Köln, 22.06.2005 - 13 K 5299/04
    Die Rechtsprechung des BFH könne nicht aufgrund der geänderten Zivilrechtsprechung als überholt angesehen werden (so auch Finanzgericht Köln, Urteil vom 11.03.1999 13 K 6548/96).

    Entgegen der bisher auch vom erkennenden Senat (vgl. Urteil vom 11. März 1999 13 K 6548/96, EFG 1999, 730) vertretenen Auffassung kann aus der Tatsache, dass der Steuergesetzgeber anlässlich der oben dargestellten teilweisen Aufhebung des § 17 KStG a. F. nicht auch § 17 Nr. 2 KStG n. F. aufgehoben hat, nicht zwingend geschlossen werden, dass der Gesetzgeber eine eigenständige neben die zivilrechtlichen Regeln tretende Voraussetzung für die Anerkennung einer Organschaft schaffen wollte.

    Auch die außersteuerlichen Gesichtspunkte - auf die auch der erkennende Senat (EFG 1999, 730; bestätigt durch BFH-Urteil vom 29. März 2000 I R 43/99, BFH/NV 2000, 1250) noch 1999 abgestellt hat - vermögen nicht mehr zu überzeugen.

  • BFH, 29.03.2000 - I R 43/99

    Körperschaftsteuerrechtliche Organschaft

    Auszug aus FG Köln, 22.06.2005 - 13 K 5299/04
    Die Entscheidung des Finanzgerichts Köln vom 11.03.1999 habe der BFH mit Urteil vom 29.03.2000 I R 43/99 bestätigt.

    Auch die außersteuerlichen Gesichtspunkte - auf die auch der erkennende Senat (EFG 1999, 730; bestätigt durch BFH-Urteil vom 29. März 2000 I R 43/99, BFH/NV 2000, 1250) noch 1999 abgestellt hat - vermögen nicht mehr zu überzeugen.

  • BGH, 16.09.1985 - II ZR 275/84

    Persönliche Inanspruchnahme der Gesellschafter einer GmbH wegen der Vermischung

    Auszug aus FG Köln, 22.06.2005 - 13 K 5299/04
    Zwar hatte der BGH bereits 1985 (Urteil vom 16. September 1985 II ZR 275/84, BGHZ 95, 330, NJW 1986, 188) zur Anwendung der §§ 302, 303 AktG im so genannten faktischen GmbH-Konzern entschieden.
  • BGH, 20.02.1989 - II ZR 167/88

    Beteiligung des Vorstandsmitglieds einer Bank an einem Schuldnerunternehmen

    Auszug aus FG Köln, 22.06.2005 - 13 K 5299/04
    Die Entwicklung der Rechtsprechung war insoweit aber noch offen (vgl. BGH-Urteil vom 20. Februar 1989 II ZR 167/88, BGHZ 107, 7 unter III. 3.).
  • BGH, 11.11.1991 - II ZR 287/90

    Haftung aus Beherrschungs- oder Gewinnabführungsverträgen im GmbH-Vertragskonzern

    Auszug aus FG Köln, 22.06.2005 - 13 K 5299/04
    Eine klare und eindeutige Entscheidung des BGH zur Anwendung der §§ 302, 303 AktG im wirksam errichteten GmbH-Vertragskonzern findet sich erst in dem BGH-Urteil vom 11. November 1991 II ZR 287/90, BGHZ 116, 37; bestätigt durch BGH-Urteil vom 11. November 1999 II ZR 120/98, Der Betrieb - DB - 1999, 2457).
  • BFH, 29.01.2003 - I R 6/99

    Ausländische Kapitalgesellschaft als Organträger

    Auszug aus FG Köln, 22.06.2005 - 13 K 5299/04
    Dies gilt umso mehr, als der BFH zur Vermeidung möglicherweise verfassungswidriger Ergebnisse einer Organschaft in einer jüngeren Entscheidung (BFH-Urteil vom 29. Januar 2003 I R 6/99, BFH/NV 2003, 969) selbst die eindeutige Regelung in § 14 Nr. 3 Satz 1 KStG i.d.F. des StÄndG 1992 unangewandt gelassen hat, um eine Verwerfung der Vorschrift durch das BVerfG wegen eines möglicherweise bestehenden Verstoßes gegen Art. 3 des Grundgesetzes im Hinblick auf eine nach der Rechtsprechung des entscheidenden BFH-Senates möglicherweise nicht grundrechtsfähige ausländische juristische Person zu vermeiden.
  • BGH, 11.10.1999 - II ZR 120/98

    Fälligkeit und Höhe des Anspruchs auf Ausgleich eines Jahresfehlbetrages im

    Auszug aus FG Köln, 22.06.2005 - 13 K 5299/04
    Eine klare und eindeutige Entscheidung des BGH zur Anwendung der §§ 302, 303 AktG im wirksam errichteten GmbH-Vertragskonzern findet sich erst in dem BGH-Urteil vom 11. November 1991 II ZR 287/90, BGHZ 116, 37; bestätigt durch BGH-Urteil vom 11. November 1999 II ZR 120/98, Der Betrieb - DB - 1999, 2457).
  • BGH, 14.12.1987 - II ZR 170/87

    Rechtliche Behandlung eines nichtigen Beherrschungs- und

    Auszug aus FG Köln, 22.06.2005 - 13 K 5299/04
    Eine eindeutige Rechtsprechung zur Anwendung der Vorschriften im wirksam errichteten GmbH-Vertragskonzern bestand zum damaligen Zeitpunkt nicht; soweit ersichtlich hatte der BGH lediglich (vgl. Urteil vom 14. Dezember 1987 II ZR 170/87, BGHZ 103, 1) einen Fall zu fehlerhaften Gesellschaftsverträgen entschieden.
  • BVerfG, 24.09.1965 - 1 BvR 228/65

    Couponsteuer

  • Drs-Bund, 03.09.1991 - BT-Drs 12/1108
  • FG Düsseldorf, 02.12.1991 - 6 K 307/86
  • FG Köln, 13.05.2009 - 13 K 4779/04

    Steuerliche Organschaft: Finanzgericht Köln widerspricht langjähriger

    Zur weiteren Klagebegründung verweist die Klägerin auf das Urteil des FG Köln vom 22. Juni 2005 13 K 5299/04, EFG 2005, 1643, in dem der erkennende Senat entschieden hat, dass die Geltung des § 302 Abs. 3 AktG im Hinblick auf die Rechtsprechung des BGH nach § 17 Abs. 2 KStG nicht ausdrücklich und gesondert vereinbart werden muss.

    Die gegenteilige Auffassung, die der erkennende Senat in früheren Urteilen noch vertreten hat (vgl. z.B. Urteil vom 11. März 1999 13 K 6548/96, EFG 1999, 730), hat er mit Urteil vom 22. Juni 2005 13 K 5299/04, EFG 2005, 1643, aufgegeben.

    Die vorgenannten Rechtsgrundsätze hat der erkennende Senat erstmals seiner Rechtsprechung im Urteil vom 22. Juni 2005 13 K 5299/04 (a.a.O.) zu Grunde gelegt.

  • FG Köln, 28.08.2009 - 13 K 4779/04

    Voraussetzungen für die entsprechende Anwendbarkeit der Regeln über die

    Zur weiteren Klagebegründung verweist die Klägerin auf das Urteil des FG Köln vom 22. Juni 2005 13 K 5299/04, EFG 2005, 1643, in dem der erkennende Senat entschieden hat, dass die Geltung des § 302 Abs. 3 AktG im Hinblick auf die Rechtsprechung des BGH nach § 17 Abs. 2 KStG nicht ausdrücklich und gesondert vereinbart werden muss.

    Die gegenteilige Auffassung, die der erkennende Senat in früheren Urteilen noch vertreten hat (vgl. z.B. Urteil vom 11. März 1999 13 K 6548/96, EFG 1999, 730), hat er mit Urteil vom 22. Juni 2005 13 K 5299/04, EFG 2005, 1643, aufgegeben.

    Die vorgenannten Rechtsgrundsätze hat der erkennende Senat erstmals seiner Rechtsprechung im Urteil vom 22. Juni 2005 13 K 5299/04 (a.a.O.) zu Grunde gelegt.

  • BFH, 22.02.2006 - I R 73/05

    Ausdrückliche Verlustübernahmevereinbarung nach § 17 Satz 2 Nr. 2 KStG

    Das Urteil des Finanzgerichts (FG) Köln vom 22. Juni 2005 13 K 5299/04 ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2005, 1643 veröffentlicht.
  • BFH, 17.06.2008 - IV R 88/05

    Vereinbarte Verlustübernahme als Voraussetzung einer körperschaftsteuerlichen

    Hiergegen richtet sich die Revision der Klägerin, mit der sie unter Bezugnahme auf das Urteil des Finanzgerichts (FG) Köln vom 22. Juni 2005 13 K 5299/04 (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2005, 1643) die Verletzung materiellen Rechts rügt.
  • FG Bremen, 18.10.2006 - 3 K 87/05

    Begründung einer körperschaftsteuerrechtlich wirksamer Organschaft i.S.d. §§ 14,

    Das FG Köln habe mit Urteil vom 22.06.2005 13 K 5299/04, EFG 2005, 1643 = GmbHR 2005, 1202 in einem ähnlichen Fall eine von den Vertragschließenden gefertigte klarstellende Vereinbarung hilfsweise gewürdigt.
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