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   FG Köln, 22.11.2012 - 6 K 3506/10   

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https://dejure.org/2012,53067
FG Köln, 22.11.2012 - 6 K 3506/10 (https://dejure.org/2012,53067)
FG Köln, Entscheidung vom 22.11.2012 - 6 K 3506/10 (https://dejure.org/2012,53067)
FG Köln, Entscheidung vom 22. November 2012 - 6 K 3506/10 (https://dejure.org/2012,53067)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einbeziehung des Krankengeldes lediglich gesetzlicher Krankenkassen verfassungsgemäß

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Progressionsvorbehalt - Einbeziehung des Krankengeldes lediglich gesetzlicher Krankenkassen verfassungsgemäß

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2013, 1762
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 26.11.2008 - X R 59/06

    Progressionsvorbehalt bei Krankengeld einer gesetzlichen Krankenversicherung

    Auszug aus FG Köln, 22.11.2012 - 6 K 3506/10
    Aber selbst in der Vergangenheit dürfte die unterschiedliche Behandlung entgegen der Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 26.11.2008 (X R 59/06, BFH/NV 2009, 739) schon nicht gerechtfertigt gewesen sein.

    Wie der Bundesfinanzhof bereits mehrfach entschieden hat (BFH-Urteil vom 26.11.2008 X R 59/06, BFH/NV 2009, 739, BFH-Beschluss vom 09.09.1996 VI B 86/96, BFH/NV 1997), begegnet die Einbeziehung des Krankengeldes in den Progressionsvorbehalt gemäß § 32 b Abs. 1 Nr. 1 b EStG keinen verfassungsrechtlichen Bedenken.

    Dies gilt sowohl für die Einbeziehung des von einem freiwillig in einer gesetzlichen Krankenkasse versicherten, selbständig Erwerbstätigen bezogenen Krankengeldes in § 32b Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b EStG als auch für die gleichzeitige Nichteinbeziehung des Krankengeldes aus einer privaten Krankenversicherung in den Progressionsvorbehalt (BFH-Urteil vom 26.11.2008 X R 59/06, BFH/NV 2009, 739).

    Darüber hinaus rechtfertige auch der Aspekt der Administrierbarkeit die unterschiedliche Behandlung (BFH-Urteil vom 26.11.2008 X R 59/06, BFH/NV 2009, 739).

    Das Urteil vom 26.11.2008 (X R 59/06, BFH/NV 2009, 739) betraf einen selbständigen Unternehmer, der in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichert war.

  • BVerfG, 03.05.1995 - 1 BvR 1176/88

    Verfassungsmäßigkeit des § 32b Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 EStG i.d.F. des Zweiten

    Auszug aus FG Köln, 22.11.2012 - 6 K 3506/10
    Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 03.05.1995 (1 BvR 1176/88, BStBl II 1995, 758) entschieden, dass der Gesetzgeber von der Verfassung - insbesondere aufgrund des Sozialstaatsprinzips - nicht gehindert sei, Arbeitslosenbezüge oder sonstige Einkommenssurrogate im Rahmen der Besteuerung zu berücksichtigen, sofern die Grundsätze der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit beachtet werden.
  • BFH, 09.09.1996 - VI B 86/96

    Verfassungskonformität des Progressionsvorbehaltes auf das Krankengeld

    Auszug aus FG Köln, 22.11.2012 - 6 K 3506/10
    Wie der Bundesfinanzhof bereits mehrfach entschieden hat (BFH-Urteil vom 26.11.2008 X R 59/06, BFH/NV 2009, 739, BFH-Beschluss vom 09.09.1996 VI B 86/96, BFH/NV 1997), begegnet die Einbeziehung des Krankengeldes in den Progressionsvorbehalt gemäß § 32 b Abs. 1 Nr. 1 b EStG keinen verfassungsrechtlichen Bedenken.
  • BFH, 13.11.2014 - III R 36/13

    Einbeziehung von Krankengeld in den Progressionsvorbehalt - Verfassungsmäßigkeit

    Die Revision der Kläger gegen das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 22. November 2012  6 K 3506/10 wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Die anschließend erhobene Klage war nur in geringem Umfang erfolgreich (Urteil des Finanzgerichts --FG-- vom 22. November 2012  6 K 3506/10, Entscheidungen der Finanzgerichte 2013, 1762).

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