Rechtsprechung
FG Köln, 22.12.2009 - 1 K 3559/06 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Steuermindernde Berücksichtigung im Zusammenhang mit der Erstellung und Abgabe einer sog. strafbefreienden Erklärung i.R.d. Steueramnestie 2004/2005 angefallener Beratungskosten; Qualifikation getätigter Aufwendungen als Werbungskosten oder Sonderausgaben aufgrund der ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StraBEG § 1 Abs. 2 Nr. 1
Beratungskosten im Zusammenhang mit der Steueranmestie - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Strafbefreiungserklärungsgesetz: - Beratungskosten im Zusammenhang mit der Steueranmestie
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- nrw.de (Pressemitteilung)
Beratungshonorar im Zusammenhang mit der Steueramnestie nicht steuerlich abzugsfähig
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Beratungshonorar im Zusammenhang mit der Steueramnestie nicht steuerlich abzugsfähig
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Beratungskosten bei der Steueramnestie
- gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)
Beraterhonorar für Erstellung der Steueramnestieerklärung nicht absetzbar
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Beratungshonorar nicht steuerlich abzugsfähig
- ebnerstolz.de (Kurzinformation)
Im Zusammenhang mit der Steueramnestie 2004/2005 angefallene Beratungskosten sind nicht steuerlich abzugsfähig
- aerztezeitung.de (Pressemeldung)
Amnestie-Beratung nicht steuerlich abzugsfähig
Besprechungen u.ä.
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Abzugsfähigkeit von Beratungskosten abgelehnt
Verfahrensgang
- FG Köln, 22.12.2009 - 1 K 3559/06
- FG Köln, 22.12.2009 - 1 K 3559/06 892
- BFH, 20.11.2012 - VIII R 29/10
Papierfundstellen
- EFG 2010, 892
Wird zitiert von ... (4)
- BFH, 20.11.2012 - VIII R 29/10
Steuerberatungskosten für Erklärungen nach dem StraBEG nicht abziehbar
Das Finanzgericht (FG) begründete sein in Entscheidungen der Finanzgerichte 2010, 892 veröffentlichtes Urteil im Wesentlichen damit, dass der Steueramnestie der Regelungszweck einer umfassenden Abgeltungswirkung zugrunde liege. - FG Niedersachsen, 08.02.2012 - 9 K 399/10
Steuerfestsetzung aus der strafbefreienden Erklärung zu den Einkünften aus …
Danach dürfte das hier vom Kläger verfolgte Begehren, innerhalb des nach Effiziens- und Pauschalierungsgrundsätzen konzipierten StraBEG-Systems (vgl. Urteil des Finanzgerichts Köln vom 22.12.2009 1 K 3559/06, EFG 2010, 892) -doch- eine Prüfung wie im Rahmen einer ESt.-Veranlagung zu erreichen, also sowohl den günstigen StraBEG-Einnahmenansatz und -Steuersatz als auch eine aufwendige quasi Veranlagungs-Prüfung, nicht möglich sein (…a.A. für den Fall einer "vorsorglichen" StraBEG-Erklärung, wenn "der Erklärende nicht in eigener Person Täter der zweifelhaften Vortat war": Urteil des Finanzgericht München vom 18.11.2009 1 K 3804/07, juris, vgl. auch Beschluss des BFH vom 15.07.2010 VIII B 103/09, BFH/NV 2010, 1785).Mit dem pauschalen Abzug von 40 % sind alle bei der Ermittlung der Einkünfte nach § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG berücksichtigungsfähigen Aufwendungen abgegolten (vgl. Urteile des Finanzgerichts Münster 11 K 852/07 E, a.aO., und des Finanzgerichts Köln 1 K 3559/06 m.w.N., a.a.O.).
- FG Münster, 20.07.2010 - 11 K 852/07
Werbungskosten im Zusammenhang mit strafbefreiender Nacherklärung von …
Im Ergebnis folgt damit der Senat der Rechtsaufassung des FG Köln im Urteil vom 22.12.2009, 1 K 3559/06 (EFG 2010, 892, Rev. eingelegt unter Az. VIII R 29/10).Obwohl es sich um ausgelaufenes Recht handelt (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 26.08.2008 X B 266/07, Juris, erscheint eine Klärung der zu dieser Frage unterschiedlich vertretenen Rechtsauffassungen der Finanzgerichte - einerseits FG Köln, Urteil vom 21.12.2009 1 K 3559/06 (a.a.O.), anderseits FG Düsseldorf, Urteil vom 10.09.2007 12 K 5016/06 E, Juris - angezeigt.
- FG Münster, 26.05.2011 - 5 K 1388/09
Vorsteuerabzug für Beratungsleistungen ist bei fehlendem direkten und …
Da bereits die Voraussetzungen für einen Vorsteuerabzug nicht vorliegen, braucht die umstrittene Frage der Reichweite der Abgeltungswirkung des StraBEG auf Zeiträume nach 2002 (für eine Abgeltungswirkung FG Köln, Urteil vom 22.12.2009 1 K 3559/06, EFG 2010, 892 und FG Münster, Urteil vom 20.7.2010 11 K 852/07 E, EFG 2011, 66 a.A. FG Düsseldorf, Urteil vom 10.9.2007 12 K 5016/06 E und Hessisches FG, Urteil vom 10.12.2009 11 K 1096/08, jeweils abrufbar über Juris), im Streitfall nicht entschieden zu werden.