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   FG Köln, 23.01.2013 - 4 K 3625/09   

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FG Köln, 23.01.2013 - 4 K 3625/09 (https://dejure.org/2013,3908)
FG Köln, Entscheidung vom 23.01.2013 - 4 K 3625/09 (https://dejure.org/2013,3908)
FG Köln, Entscheidung vom 23. Januar 2013 - 4 K 3625/09 (https://dejure.org/2013,3908)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Bewertung des Grundvermögens: Gilt die bisherige Rechtsprechung des BFH auch für das II. WoBauG ersetzende Förderungsmaßnahmen, z.B. nach dem WoFG?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung einer Belegungsbindung und Mietpreisbindung für das Mietobjekt aufgrund einer bewilligten Förderung nach dem WoFG bei der Ermittlung der maßgeblichen Jahresrohmiete

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BewG § 79 Abs 1; BewG § 79 Abs 5; BewG § 27
    Jahresmiete, öffentlich geförderter Wohnungsbau, WoFG , II. WobauG

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Grundstücksbewertung - Jahresmiete, öffentlich geförderter Wohnungsbau, WoFG, II. WobauG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2013, 759
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 10.08.1984 - III R 18/76

    Ableitung der üblichen Miete bei steuerbegünstigtem eigengenutzten Wohnraum aus

    Auszug aus FG Köln, 23.01.2013 - 4 K 3625/09
    Die für die Bewertung maßgebende Jahresrohmiete ist grundsätzlich das Gesamtentgelt, das der oder die Mieter aufgrund vertraglicher Vereinbarungen nach dem Stand im Feststellungszeitpunkt für ein Jahr zu entrichten haben (§ 79 Abs. 1 Satz 1 BewG; Urteil des Bundesfinanzhofes - BFH - vom 10. August 1984 III R 18/76, BFHE 142, 297, BStBl II 1985, 200).

    Bei der Einheitsbewertung des öffentlich geförderten Wohnungsbaus ist nach Auffassung der Finanzverwaltung (vgl. Abschn. 23 Abs. 1 der Richtlinien für die Bewertung des Grundvermögens 1990) und nach der Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 10. August 1984 III R 18/76, BFHE 142, 297, BStBl II 1985, 200, 203) die im Vergleich zum freifinanzierten Wohnungsbau regelmäßig niedrigere, preisrechtlich zulässige Richtsatz- oder Kostenmiete zugrunde zu legen.

    Nach der Rechtsprechung des BFH kann auch außerhalb des Rahmens des öffentlich geförderten Wohnungsbaus bei der Gewährung von Wohnungsfürsorgemitteln öffentlich-rechtlicher Körperschaften von der Jahresrohmiete ausgegangen werden, die für öffentlich geförderten Wohnraum gleicher oder ähnlicher Art, Lage und Ausstattung regelmäßig gezahlt wird, soweit die Wohnungen den gleichen Beschränkungen unterliegen wie öffentlich geförderte Wohnungen (vgl. BFH-Urteile in BFHE 142, 297, BStBl II 1985, 200; vom 10. August 1984 III R 82/75, BFHE 142, 303, BStBl II 1985, 234, und III R 41/75, BFHE 142, 289, BStBl II 1985, 36, unter 3. c, sowie vom 5. Mai 1993 II R 71/90, BFH/NV 1994, 10, 11).

  • BFH, 05.05.1993 - II R 71/90

    Durchgreifen einer Verfahrensrüge bei Entscheidung eines Gerichts ohne nähere

    Auszug aus FG Köln, 23.01.2013 - 4 K 3625/09
    Neuregelungen, die durch gesetzliche Änderungen nach dem 01.01.1964 ausgelöst worden seien, müssten deshalb mit Hinweis auf die BFH-Urteile vom 26.07.1989 II R 65/89 (BFHE 158, 87; BStBl II 1990, 147) und vom 05.05.1993 II R 71/90 (BFH/NV 1994, 10) außer Betracht bleiben.

    Nach der Rechtsprechung des BFH kann auch außerhalb des Rahmens des öffentlich geförderten Wohnungsbaus bei der Gewährung von Wohnungsfürsorgemitteln öffentlich-rechtlicher Körperschaften von der Jahresrohmiete ausgegangen werden, die für öffentlich geförderten Wohnraum gleicher oder ähnlicher Art, Lage und Ausstattung regelmäßig gezahlt wird, soweit die Wohnungen den gleichen Beschränkungen unterliegen wie öffentlich geförderte Wohnungen (vgl. BFH-Urteile in BFHE 142, 297, BStBl II 1985, 200; vom 10. August 1984 III R 82/75, BFHE 142, 303, BStBl II 1985, 234, und III R 41/75, BFHE 142, 289, BStBl II 1985, 36, unter 3. c, sowie vom 5. Mai 1993 II R 71/90, BFH/NV 1994, 10, 11).

    Die vorgenannten Grundsätze, denen sich der Senat anschließt, gelten einschränkend jedoch nur dann, wenn es die im Streitfall gewährten Förderungen im Hauptfeststellungszeitpunkt 01.01.1964 (§ 27 BewG) schon gab (vgl. BFH-Urteil vom 05.05.1993 II R 71/90, BFH/NV 1994, 10).

  • BFH, 26.07.1989 - II R 65/86

    Bei der Einheitsbewertung des Grundbesitzes maßgebende Jahresrohmiete nach

    Auszug aus FG Köln, 23.01.2013 - 4 K 3625/09
    Neuregelungen, die durch gesetzliche Änderungen nach dem 01.01.1964 ausgelöst worden seien, müssten deshalb mit Hinweis auf die BFH-Urteile vom 26.07.1989 II R 65/89 (BFHE 158, 87; BStBl II 1990, 147) und vom 05.05.1993 II R 71/90 (BFH/NV 1994, 10) außer Betracht bleiben.

    Die Vorschriften des WoFG konnten daher das allgemeine Markt- und Preisniveau von Wohnungen und somit die Höhe der Miete gemäß § 79 Abs. 5 BewG bei einer Nachfeststellung zum 1. Januar 1964 nicht beeinflussen (vgl. BFH-Urteil vom 26.07.1989 II R 65/86, BFHE 158, 87) und müssen vorliegend nach den allgemeinen Grundsätzen bei der hier streitigen Bewertung außer Betracht bleiben.

  • BFH, 12.03.1982 - III R 63/79

    Keine Wertfortschreibung bei allgemeinen Mietänderungen; Fortschreibungszeitpunkt

    Auszug aus FG Köln, 23.01.2013 - 4 K 3625/09
    Entsprechend diesem Sinn und Zweck des Gesetzes zählen zu diesen Wertverhältnissen vor allem die allgemeinen politischen, wirtschaftlichen und Verkehrsverhältnisse, die sich in dem allgemeinen Markt- und Preisniveau des Hauptfeststellungszeitpunktes niedergeschlagen haben (Urteil des BFH vom 12.März 1982 III R 63/79, BFHE 135, 341, BStBl II 1982, 451).
  • BFH, 10.08.1984 - III R 41/75

    Schätzung der üblichen Miete für eigengenutzten Wohnraum bei im

    Auszug aus FG Köln, 23.01.2013 - 4 K 3625/09
    Nach der Rechtsprechung des BFH kann auch außerhalb des Rahmens des öffentlich geförderten Wohnungsbaus bei der Gewährung von Wohnungsfürsorgemitteln öffentlich-rechtlicher Körperschaften von der Jahresrohmiete ausgegangen werden, die für öffentlich geförderten Wohnraum gleicher oder ähnlicher Art, Lage und Ausstattung regelmäßig gezahlt wird, soweit die Wohnungen den gleichen Beschränkungen unterliegen wie öffentlich geförderte Wohnungen (vgl. BFH-Urteile in BFHE 142, 297, BStBl II 1985, 200; vom 10. August 1984 III R 82/75, BFHE 142, 303, BStBl II 1985, 234, und III R 41/75, BFHE 142, 289, BStBl II 1985, 36, unter 3. c, sowie vom 5. Mai 1993 II R 71/90, BFH/NV 1994, 10, 11).
  • BFH, 10.08.1984 - III R 82/75

    Keine Ableitung der üblichen Miete aus Mietspiegeln für den öffentlich

    Auszug aus FG Köln, 23.01.2013 - 4 K 3625/09
    Nach der Rechtsprechung des BFH kann auch außerhalb des Rahmens des öffentlich geförderten Wohnungsbaus bei der Gewährung von Wohnungsfürsorgemitteln öffentlich-rechtlicher Körperschaften von der Jahresrohmiete ausgegangen werden, die für öffentlich geförderten Wohnraum gleicher oder ähnlicher Art, Lage und Ausstattung regelmäßig gezahlt wird, soweit die Wohnungen den gleichen Beschränkungen unterliegen wie öffentlich geförderte Wohnungen (vgl. BFH-Urteile in BFHE 142, 297, BStBl II 1985, 200; vom 10. August 1984 III R 82/75, BFHE 142, 303, BStBl II 1985, 234, und III R 41/75, BFHE 142, 289, BStBl II 1985, 36, unter 3. c, sowie vom 5. Mai 1993 II R 71/90, BFH/NV 1994, 10, 11).
  • BFH, 18.11.1998 - II R 79/96

    Kostenmiete bei Aufstellung der Mietspiegel

    Auszug aus FG Köln, 23.01.2013 - 4 K 3625/09
    Ferner verweise er auf das BFH-Urteil vom 18.11.1998 II R 79/96 (BStBl II 1999, 10) unter 1. a der Entscheidungsgründe.
  • BVerfG, 10.02.1987 - 1 BvL 18/81

    Einheitswerte I

    Auszug aus FG Köln, 23.01.2013 - 4 K 3625/09
    Dieses vereinfachende Verfahren hat das Bundesverfassungsgericht gebilligt (Bundesverfassungsgericht, Urteil des Ersten Senats - 1 BvL 18/81, 1 BvL 20/82 - vom 10. Februar 1987, BStBl. II 1987, 240).
  • FG Berlin-Brandenburg, 14.01.2009 - 3 K 2567/04

    Wertfortschreibung für ein Mietwohngrundstück in Berlin wegen des Entfallens der

    Auszug aus FG Köln, 23.01.2013 - 4 K 3625/09
    Vielmehr sei das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 14.01.2009 3 K 2567/04 B (juris) einschlägig.
  • FG Niedersachsen, 19.05.2003 - 1 K 201/00

    Einheitsbewertung von bebauten Grundstücken im Ertragswertverfahren;

    Auszug aus FG Köln, 23.01.2013 - 4 K 3625/09
    Sie haben für sich noch nicht ein solches Maß und Gewicht gewonnen, dass sie aus dem Rahmen der ohnehin vorhandenen Ungenauigkeiten hinausfallen (vgl. FG Niedersachsen vom 19.05.2003 1 K 201/00, EFG 2003, 1459).
  • BFH, 04.07.1990 - II R 65/89

    Ausschluß eines Richters kraft Gesetzes, der früher Vorsteher des beklagten FA

  • BFH, 17.12.2014 - II R 14/13

    Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 22. 10. 2014 II R 16/13 - Vorlage

    Das Urteil des FG ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2013, 759 veröffentlicht.
  • BFH, 16.05.2018 - II R 14/13

    Keine Berücksichtigung der Zweckbindung nach dem Wohnraumförderungsgesetz bei

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 23. Januar 2013 4 K 3625/09 wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Das Urteil des FG ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2013, 759 veröffentlicht.

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