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   FG Köln, 23.04.2013 - 15 K 1243/12   

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https://dejure.org/2013,16243
FG Köln, 23.04.2013 - 15 K 1243/12 (https://dejure.org/2013,16243)
FG Köln, Entscheidung vom 23.04.2013 - 15 K 1243/12 (https://dejure.org/2013,16243)
FG Köln, Entscheidung vom 23. April 2013 - 15 K 1243/12 (https://dejure.org/2013,16243)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Abgabenordnung: Handschriftlich geänderter und persönlich eingeworfener Steuerbescheid (Nichtigkeit, Festsetzungsfrist)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eintritt der Festsetzungsverjährung und Nichtigkeit eines Einkommensteueränderungsbescheids

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 169 Abs 1 Satz 3 Nr 1; AO § 125 Abs 1
    Nichtigkeit eines Steuerbescheids; Festsetzungsfrist

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Verfahren - Nichtigkeit eines Steuerbescheids; Festsetzungsfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2013, 1461
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 25.11.2002 - GrS 2/01

    Festsetzungsfrist bei nicht zugegangenem Steuerbescheid

    Auszug aus FG Köln, 23.04.2013 - 15 K 1243/12
    Die Festsetzungsfrist wäre nur dann nicht gewahrt, wenn jener Steuerbescheid den Empfänger nicht zugeht (so schon BFH, Großer Senat, Beschluss vom 25.11.2002 GrS 2/01, BFHE 201, 1, BStBl. II 2003, 548).

    (so BFH-Beschluss des Großen Senats vom 25.11.2002 GrS 2/01, a.a.O.).

  • BFH, 05.11.1992 - II B 19/92

    Anforderungen an die Bestimmtheit von Grunderwerbsteuerbescheiden

    Auszug aus FG Köln, 23.04.2013 - 15 K 1243/12
    Dies hat zur Folge, dass die an die Bestimmtheit von Steuerbescheiden im Einzelnen konkret zu stellenden Anforderungen regelmäßig nicht allgemein festgestellt werden können (BFH-Beschluss vom 5.11.1992 II B 19/92, BFH/ NV 1993, 623).
  • BFH, 06.06.2001 - XI B 130/99

    Zugangsvermutung - Bekanntgabe - Verwaltungsakt - Versendung - Abgabenrecht -

    Auszug aus FG Köln, 23.04.2013 - 15 K 1243/12
    ist der erkennende Senat der Ansicht, dass der Zugangsfiktion und der vom BFH dazu gefundenen Berechnungsmethode eine beachtliche Entlastungsfunktion beizumessen ist, durch die Streitigkeiten über den genauen Zeitpunkt des Posteingangs eines Steuerbescheides verhindert werden soll und dass diese Entlastungsfunktion sich sowohl zu Gunsten als auch zu Ungunsten des Steuerpflichtigen auswirken kann (so auch BFH-Beschluss vom 6.6.2001 XI B 130/99, nicht amtlich veröffentlicht, juris, nachfolgende Verfassungsbeschwerde gemäß §§ 93a, 93b BVerfGG nicht zur Entscheidung angenommen, Beschluss vom 19.12.2001 2 2BvR 1588/01, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.04.2003 - 15 A 2468/01

    Fristwahrendes Verlassen des Bescheides aus dem Bereich der Finanzbehörde;

    Auszug aus FG Köln, 23.04.2013 - 15 K 1243/12
    ccc) Den Bereich der beklagten Finanzbehörde hat der Bescheid nach Ansicht des erkennenden Senats frühestens verlassen, wenn er aus den Räumlichkeiten des Beklagten mit dem Ziel verbracht worden ist, die Bekanntgabe an den Adressaten zu bewirken (vgl. Urteil des OVG Münster vom 1.4.2003 15 A 1468/01, NVwZ 2004, 120).
  • BFH, 26.09.2006 - X R 21/04

    Nichtigkeit; Folgebescheid

    Auszug aus FG Köln, 23.04.2013 - 15 K 1243/12
    Welche Anforderungen in dieser Hinsicht an die Bestimmtheit eines Änderungsbescheides zu richten sind, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab (BFH-Urteil vom 26.9.2006 X R 21/04, BFH/NV 2007, 186).
  • BFH, 17.09.1986 - II R 62/84

    Verjährung eines Steueranspruches im Zeitpunkt des Erlasses des

    Auszug aus FG Köln, 23.04.2013 - 15 K 1243/12
    Dieses Erfordernis soll unter anderem sicherstellen, dass für den Betroffenen erkennbar ist, welcher Sachverhalt besteuert wird und damit u. a. das Entstehen der Steuerschuld und eine Verjährung ohne weiteres festzustellen sind (vgl. BFH-Urteil vom 17.9.1986 II R 62/84, BFH/NV 1987, 738 mit weiteren Nachweisen).
  • BFH, 14.10.2003 - IX R 68/98

    Bekanntgabe: Verlängerung der Dreitagesfrist

    Auszug aus FG Köln, 23.04.2013 - 15 K 1243/12
    aa) Seit der Rechtsprechungsänderung durch das Urteil des BFH vom 14.10.2003 IX R 68/98 (BFHE 203, 26, BStBl, II 2003, 898) entspricht es ständiger Rechtsprechung des BFH und der Finanzgerichte, dass sich die Dreitagesfrist zwischen der Aufgabe eines Verwaltungsakts zur Post und seiner vermuteten Bekanntgabe verlängert, wenn das Fristende auf einen Sonntag, gesetzlichen Feiertag oder Sonnabend fällt, bis zum nächstfolgenden Werktag.
  • BFH, 27.06.2001 - X B 23/01

    Beschwerde - Zulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche

    Auszug aus FG Köln, 23.04.2013 - 15 K 1243/12
    Dies mag im Regelfall durch eine Aufgabe des Briefes bei einem Postdienst - etwa einer Filiale der Deutschen Post AG (vergleiche dazu BFH-Beschluss vom 17.8.2012 IX B 44/12, BFH NV 2012, 1049) - geschehen, jedoch ist auch der hier gewählte Weg der Bekanntgabe durch einen Behördenangehörigen als Amtsboten zulässig (vgl. dazu allgemein BFH-Beschluss vom 27.6.2001 X B 23/01,BFH/NV 2001, 1529).
  • BFH, 17.08.2012 - IX B 44/12

    NZB: Festsetzungsverjährung, Abgangsvermerk der FA-Poststelle, Beweiswürdigung

    Auszug aus FG Köln, 23.04.2013 - 15 K 1243/12
    Dies mag im Regelfall durch eine Aufgabe des Briefes bei einem Postdienst - etwa einer Filiale der Deutschen Post AG (vergleiche dazu BFH-Beschluss vom 17.8.2012 IX B 44/12, BFH NV 2012, 1049) - geschehen, jedoch ist auch der hier gewählte Weg der Bekanntgabe durch einen Behördenangehörigen als Amtsboten zulässig (vgl. dazu allgemein BFH-Beschluss vom 27.6.2001 X B 23/01,BFH/NV 2001, 1529).
  • BFH, 20.11.2008 - III R 66/07

    Wiedereinsetzung bei Bekanntgabe eines vordatierten Steuerbescheids -

    Auszug aus FG Köln, 23.04.2013 - 15 K 1243/12
    Durch die Streichung des Textes wird dessen oben bezeichneter notwendiger Inhalt nicht unklar, und ein Datum ist für die Bestimmtheit eines Steuerbescheides generell nicht erforderlich, (vgl. BFH-Urteile vom 20.11.2008 III R 66/07, BStBl II 2009, 185, vom 8.4.1982 X R 69/81, BFH/NV 1988, 72; Rüsken in: Klein, AO, 11. Auflage, § 157, Rz. 15).
  • BFH, 13.12.2000 - X R 96/98

    Beendigung des Zinslaufs

  • BFH, 08.04.1987 - X R 69/81

    Beginn der Frist für die Einlegung eines aussergerichtlichen Rechtsbehelfs

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