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   FG Köln, 23.05.2019 - 1 K 999/16   

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https://dejure.org/2019,22355
FG Köln, 23.05.2019 - 1 K 999/16 (https://dejure.org/2019,22355)
FG Köln, Entscheidung vom 23.05.2019 - 1 K 999/16 (https://dejure.org/2019,22355)
FG Köln, Entscheidung vom 23. Mai 2019 - 1 K 999/16 (https://dejure.org/2019,22355)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Bekanntgabe an Bevollmächtigten

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Steuerberatung - Ordnungsgemäße Bekanntgabe an Bevollmächtigten aufgrund konkludenten Handelns bzw. Duldungsvollmacht

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 03.02.2004 - VII R 30/02

    Steuerbescheid - Wann muss Finanzamt an Bevollmächtigte zustellen?

    Auszug aus FG Köln, 23.05.2019 - 1 K 999/16
    Liegt - wie im vorliegenden Fall - keine schriftliche Vollmacht vor, so entscheidet die Finanzbehörde gemäß § 122 Abs. 5 i.V. mit § 7 Abs. 1 Satz 1 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) nach ihrem Ermessen, ob sie den Steuerbescheid dem Vertreter oder dem Beteiligten zustellt (vgl. BFH-Urteil vom 03.02.2004, VII R 30/02, BStBl. II 2004, 439).

    Die Behörde hat dabei nach pflichtgemäßem Ermessen zu handeln (§ 5 AO), wobei die Ermessensentscheidung aufgrund der Verhältnisse im Einzelfall und unter Berücksichtigung des mutmaßlichen Interesses des Steuerpflichtigen zu treffen ist (ständige Rechtsprechung, siehe BFH-Urteil vom 03.02.2004, VII R 30/02, BStBl II 2004, 439, Rn. 12).

  • BFH, 28.10.2009 - I R 28/08

    Voraussetzungen von Duldungs- und Anscheinsvollmacht - Verletzung der

    Auszug aus FG Köln, 23.05.2019 - 1 K 999/16
    Daneben kommen auch die Rechtsgrundsätze zur Anscheins- und Duldungsvollmacht zur Anwendung (vgl. insgesamt BFH-Urteil vom 28.10.2009, I R 28/08, BFH/NV 2010, 432).

    Eine Duldungsvollmacht liegt vor, wenn der Vertretene es wissentlich geschehen lässt, dass ein anderer für ihn wie ein Vertreter auftritt und der Geschäftsgegner dieses Dulden nach Treu und Glauben dahin verstehen darf, dass der als Vertreter Handelnde bevollmächtigt ist (vgl. BFH-Urteil vom 28.10.2009, I R 28/08, BFH/NV 2010, 432 m.w.N.; Ellenberger in Palandt, BGB, 78. Auflage 2019, § 172 Rn 6 ff.).

  • BGH, 14.01.2010 - III ZR 173/09

    Beauftragung eines externen Laborarztes mit einer Blutuntersuchung: Umfang der

    Auszug aus FG Köln, 23.05.2019 - 1 K 999/16
    Nach der Rechtsprechung des BGH enthält die Übertragung einer Aufgabe, deren ordnungsgemäße Erfüllung eine bestimmte Vollmacht erfordert, zugleich regelmäßig stillschweigend eine entsprechende Bevollmächtigung (BGH-Urteil vom 14.01.2010, III ZR 173/09, NJW 2010, 1203, Rn. 8; Ellenberger in Palandt, BGB, 78. Auflage 2019, § 172, Rn. 19 u. 3).
  • BFH, 28.11.2001 - I B 71/00

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Auslegung von Willenserklärungen

    Auszug aus FG Köln, 23.05.2019 - 1 K 999/16
    Der Umfang der Vollmacht ist durch Auslegung unter Berücksichtigung des Empfängerhorizonts zu ermitteln (BFH-Beschluss vom 28.11.2001, I B 71/00, BFH/NV 2002, 523).
  • BFH, 23.11.1999 - VII R 38/99

    Zwangsgeldandrohung und Zwangsgeldfestsetzung; Bekanntgabe

    Auszug aus FG Köln, 23.05.2019 - 1 K 999/16
    In diesem Rahmen ermächtigt sie nach § 80 Abs. 1 Satz 2 AO zu allen das Verwaltungsverfahren betreffenden Verfahrenshandlungen und umfasst daher grundsätzlich auch den Empfang von Verwaltungsakten (vgl. BFH-Urteil vom 23.11.1999, VII R 38/99, BStBl II 2001, 463; Drüen in Tipke/Kruse, AO/FGO, 156. Lieferung 04.2019, § 80 AO, Rn. 16 und 43).
  • BFH, 25.04.1986 - VI S 3/86

    Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe in einem Verfahren auf Erstattung von

    Auszug aus FG Köln, 23.05.2019 - 1 K 999/16
    Dabei hat es lediglich festzustellen, ob das Finanzamt zu der von ihm gewählten Entscheidung kommen durfte, nicht aber, ob es die gewählte Entscheidung treffen musste und ob eine andere Entscheidung möglich gewesen wäre (vgl. BFH-Beschluss vom 25.04.1986, VI S 3/86, BFH/NV 1988, 518).
  • BFH, 28.04.1987 - VIII R 353/83

    Bestehen eines formularmäßigem Gewinnfeststellungsbescheids trotz Beifügung

    Auszug aus FG Köln, 23.05.2019 - 1 K 999/16
    Die Vollmachtserteilung bedarf grundsätzlich keiner Form (BFH-Urteil vom 28.04.1987, VIII R 353/83, BFH/NV 1988, 3).
  • BFH, 05.03.2014 - VIII R 51/12

    Belehrung zur elektronischen Klageerhebung nicht zwingend geboten - Bekanntgabe

    Auszug aus FG Köln, 23.05.2019 - 1 K 999/16
    Es ist in keiner Weise ersichtlich, dass die beiden anderen Steuerberatungsgesellschaften mit dem Verfahren betraut waren (vgl. insoweit auch BFH-Urteil vom 05.03.2014, VIII R 51/12, BFH/NV 2014, 1010).
  • BFH, 01.12.1988 - V R 125/83

    Unwirksamkeit von Steuerbescheiden wegen fehlerhafter Zustellung - Bekanntgabe

    Auszug aus FG Köln, 23.05.2019 - 1 K 999/16
    Das insoweit erforderliche Rechtsschutzbedürfnis liegt in der Beseitigung des von einem fehlerhaft bekanntgegebenen Verwaltungsakt ausgehenden Rechtsscheins (vgl. BFH-Urteil vom 01.12.1988, V R 125/83, BFH/NV 1989, 523).
  • BFH, 16.03.2022 - VIII R 19/19

    Ordnungsgemäße Bekanntgabe eines Steuerbescheids bei vermuteter Bevollmächtigung

    Die Revision der Kläger gegen das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 23.05.2019 - 1 K 999/16 wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Die Kläger beantragen, das FG-Urteil vom 23.05.2019 - 1 K 999/16, die Einspruchsentscheidung vom 10.03.2016 und den Einkommensteuerbescheid für 2004 vom 18.12.2015 aufzuheben.

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