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   FG Köln, 24.01.2020 - 1 K 1041/17   

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https://dejure.org/2020,6135
FG Köln, 24.01.2020 - 1 K 1041/17 (https://dejure.org/2020,6135)
FG Köln, Entscheidung vom 24.01.2020 - 1 K 1041/17 (https://dejure.org/2020,6135)
FG Köln, Entscheidung vom 24. Januar 2020 - 1 K 1041/17 (https://dejure.org/2020,6135)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Summenbescheid: Nachgezahlte Beiträge sind kein Arbeitslohn

  • IWW (Kurzinformation)

    Lohnsteuer | Nachentrichtung von Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung aufgrund von Sammelbescheiden nach § 28f SGB IV kein..

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Lohnsteuer - Arbeitslohn, Nachentrichtung von Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung, Summenbescheide nach § 28f SGB IV

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 13.09.2007 - VI R 54/03

    Lohnzufluss bei Nachentrichtung der Arbeitnehmeranteile zur

    Auszug aus FG Köln, 24.01.2020 - 1 K 1041/17
    Vielmehr spreche vieles dafür, dass ein bewusster und gewollter Rückbelastungsverzicht der Klägerin vorliege (Hinweis auf BFH-Urteil vom 13.09.2007, BStBl II 2008, 58).

    Die aktuelle Rechtsprechung nehme einen Zufluss nur dann an, wenn der Arbeitnehmer einen eigenen Anspruch gegen die Versorgungseinrichtung erlange (Hinweis auf BFH vom 16.01.2007 IX R 69/04 und vom 13.09.2007 VI R 54/03).

    Ergänzend zur Einspruchsentscheidung führt der Beklagte aus, dass der BFH in seinem Urteil vom 13.09.2007 VI R 54/03 an der Rechtsprechung festhalte, dass bei einer Vereinbarung sogenannter Schwarzlöhne bzw. einer Nettolohnvereinbarung der Schutzfunktion der Verschiebung der Beitragslast gemäß § 28 g SGB IV kein Vorrang gegenüber dem bestehenden Zusammenhang der Nachentrichtung der Arbeitnehmerbeiträge mit dem Arbeitsverhältnis eingeräumt werde.

    (b) Dieser rechtlichen Beurteilung steht auch die BFH-Rechtsprechung nicht entgegen, nach der die Nachentrichtung der Arbeitnehmeranteile auf Seiten der Arbeitnehmer zu einem zusätzlichen geldwerten Vorteil führt (BFH-Urteil vom 13.09.2007 VI R 54/03, BFHE 219, 49, BStBl II 2008, 58, juris Rz. 8 ff.).

    bb) Damit bedarf die Frage, ob entgegen dem BFH-Urteil vom 13.09.2007 VI R 54/03 (BFHE 219, 49, BStBl II 2008, 58) bereits im Zeitpunkt der Gewährung des Sachbezuges dem Arbeitnehmer der hierauf zu entrichtende Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung als Arbeitslohn zugewendet wird, wenn die Arbeitgeberin von Beginn an plante diesen mittels Summenbescheid zu übernehmen und ein anderes Erhebungsverfahren objektiv nicht möglich ist, keiner Entscheidung.

  • BFH, 11.12.2008 - VI R 9/05

    Arbeitslohn bei Leistungen aus einer vom Arbeitgeber finanzierten

    Auszug aus FG Köln, 24.01.2020 - 1 K 1041/17
    Auch erwerbe bei einem Summenbescheid der Arbeitnehmer keinen eigenen Anspruch gegenüber dem Versicherungsträger (Hinweis auf die geänderte Rechtsprechung des BFH vom 11.12.2008 V R 9/05, BStBl II 2009, 385).

    Ergänzend führt sie aus, dass auch bei den Beiträgen zur Unfallversicherung kein Lohnzufluss vorliege, soweit der Arbeitnehmer gegenüber der Versicherung keine eigenen Ansprüche erwerbe (Hinweis auf BFH-Urteil vom 11.12.2008 VI R 9/05, BStBl II 2009, 385 m.w.N.).

  • BFH, 30.03.2017 - IV R 13/14

    Pauschale Einkommensteuer auf Geschenke unterliegt Abzugsverbot

    Auszug aus FG Köln, 24.01.2020 - 1 K 1041/17
    Wie bei der pauschalen Einkommensteuer handele es sich bei der Übernahme der Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung aus der Sicht des Zuwendenden um ein Geschenk und aus der Sicht des Empfängers um einen Vorteil (Hinweis auf BFH-Urteil vom 30.03.2017 IV R 13/14).
  • BFH, 29.10.1993 - VI R 4/87

    Sozialversicherungsbeiträge - Fehlerhafte Abführung - Beitragsnachentrichtung -

    Auszug aus FG Köln, 24.01.2020 - 1 K 1041/17
    Die von der Finanzverwaltung zitierte Rechtsprechung zur bewussten und gewollten Beitragsverschiebung (BFH-Urteile vom 29.10.1993 VI R 4/87 und vom 20.10.1993 VI R 26/92) sei überholt.
  • BFH, 09.03.1990 - VI R 48/87

    A) Teilnahme an vom Arbeitgeber veranstalteten Incentive-Reisen führt zu

    Auszug aus FG Köln, 24.01.2020 - 1 K 1041/17
    Hierzu hätte es beim Arbeitnehmer zu einer objektiven wirtschaftlichen Bereicherung kommen müssen (vgl. BFH-Urteile vom 07.07.1961 VI 176 S, BFHE 73, 485, BStBl III 1961, 443; vom 09.03.1990 VI R 48/87, BFHE 160, 447, BStBl II 1990, 711).
  • BFH, 06.06.2018 - VI R 32/16

    Berechnung der 44 EUR-Freigrenze bei Sachbezügen

    Auszug aus FG Köln, 24.01.2020 - 1 K 1041/17
    Eine eigene Steuerschuld des Arbeitgebers ist auch bei der vorliegenden Pauschalierung der Lohnsteuer auf Arbeitslohn nach § 40 EStG gegeben (vgl. insgesamt BFH-Urteil vom 06.06.2018 VI R 32/16, BFHE 261, 516, BStBl II 2018, 764, Rn. 13 u.14).
  • BFH, 16.01.2007 - IX R 69/04

    Befristung und Fortbestehen eines Nießbrauchs - Arbeitnehmeranteile als

    Auszug aus FG Köln, 24.01.2020 - 1 K 1041/17
    Die aktuelle Rechtsprechung nehme einen Zufluss nur dann an, wenn der Arbeitnehmer einen eigenen Anspruch gegen die Versorgungseinrichtung erlange (Hinweis auf BFH vom 16.01.2007 IX R 69/04 und vom 13.09.2007 VI R 54/03).
  • BFH, 29.10.1993 - VI R 26/92

    Lohnsteuer-Haftungsschuld ist selbst dann mit dem (niedrigeren) Bruttosteuersatz

    Auszug aus FG Köln, 24.01.2020 - 1 K 1041/17
    Die von der Finanzverwaltung zitierte Rechtsprechung zur bewussten und gewollten Beitragsverschiebung (BFH-Urteile vom 29.10.1993 VI R 4/87 und vom 20.10.1993 VI R 26/92) sei überholt.
  • BSG, 07.02.2002 - B 12 KR 12/01 R

    Beitragspflichtiges Arbeitsentgelt - Sparkasse - Beschäftigte - kostenlose

    Auszug aus FG Köln, 24.01.2020 - 1 K 1041/17
    Da sich aber gerade nach den Arbeitsentgelten teilweise die Höhe der späteren Leistungen an den Arbeitnehmer richten, führt die Zahlung auf Summenbescheide bei ihm zu keinem wirtschaftlichen Vorteil (vgl. zum Summenbescheid BSG-Urteil vom 07.02.2002 B 12 KR 12/01 R, BSGE 89, 158, ZTR 2002, 299, Tz 2.b), juris Rz. 10 f. m.w.N.).
  • BFH, 07.07.1961 - VI 176/60 S

    Sachzuwendungen eines Arbeitgebers anlässlich einer Betriebsveranstaltung als

    Auszug aus FG Köln, 24.01.2020 - 1 K 1041/17
    Hierzu hätte es beim Arbeitnehmer zu einer objektiven wirtschaftlichen Bereicherung kommen müssen (vgl. BFH-Urteile vom 07.07.1961 VI 176 S, BFHE 73, 485, BStBl III 1961, 443; vom 09.03.1990 VI R 48/87, BFHE 160, 447, BStBl II 1990, 711).
  • BFH, 08.06.1994 - X R 30/92

    Vorausbezahlte laufzeitbezogene Schuldzinsen als Vorkosten nach § 10 e Abs. 6

  • BFH, 15.06.2023 - VI R 27/20

    Arbeitgeberleistungen auf einen Summenbescheid nach § 28f Abs. 2 des Vierten

    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 24.01.2020 - 1 K 1041/17 wird als unbegründet zurückgewiesen.
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