Rechtsprechung
   FG Köln, 24.04.2008 - 6 K 2496/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,18729
FG Köln, 24.04.2008 - 6 K 2496/06 (https://dejure.org/2008,18729)
FG Köln, Entscheidung vom 24.04.2008 - 6 K 2496/06 (https://dejure.org/2008,18729)
FG Köln, Entscheidung vom 24. April 2008 - 6 K 2496/06 (https://dejure.org/2008,18729)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,18729) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der einzelnen Anfechtung von Besteuerungsgrundlagen innerhalb eines Bescheids über die einheitliche und gesonderte Feststellung von einkommensteuerpflichtigen Einkünften; Zulässigkeit der Anfechtung eines in einem Klageverfahren erlassenen Änderungsbescheids ...

  • Judicialis

    AO § 157 Abs. 2; ; AO § 179 Abs. 2; ; AO § 180 Abs. 2; ; FGO § 65 Abs. 1; ; FGO § 68; ; FGO § 96 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 157 Abs. 2; AO § 179; AO § 180
    Teilbestandskraft bei Gewinnfeststellungsbescheiden

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Verfahren: - Teilbestandskraft bei Gewinnfeststellungsbescheiden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2009, 1964
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • FG Köln, 24.04.2008 - 6 K 1864/04

    Teilbestandskraft bei festehender Höhe des Gesamtgewinns i.R.e. Streitfalles

    Auszug aus FG Köln, 24.04.2008 - 6 K 2496/06
    Dagegen hat die Klägerin zu 1) hat am 6. April 2004 durch den Prozessbevollmächtigten mit Zustimmung des Beklagten die unter dem Aktenzeichen 6 K 1864/04 geführte Sprungklage erhoben und beantragt, in dem vorgenannten Bescheid einen Veräußerungsgewinn nicht zu berücksichtigen, hilfsweise gemäß § 163 Satz 1 AO von dem Veräußerungsgewinn x DM bei der Feststellung unberücksichtigt zu lassen und mithin nur x DM als Veräußerungsgewinn festzustellen.

    Die Klägerin zu 1) meint, dass infolge der Aufhebung des Veräußerungsgewinns das Klageverfahren 6 K 1864/04 in der Hauptsache erledigt sei.

    Der Feststellungsbescheid vom 4. April 2005 hat den Feststellungsbescheid vom 15. März 2004 geändert, der mit der Klage zu Aktenzeichen 6 K 1864/04 angefochten ist.

  • BFH, 08.06.2000 - IV R 65/99

    Änderung nach § 174 Abs. 4 AO

    Auszug aus FG Köln, 24.04.2008 - 6 K 2496/06
    Im Urteil vom 8. Juni 2000 (IV R 65/99, BStBl II 2001, 89) hat der BFH entschieden, dass die Anfechtung des Aufgabegewinns für ein bestimmtes Streitjahr durch den dortigen Kläger mit der Begründung, der Betrieb sei bereits im Vorjahr aufgegeben worden, nicht isoliert von den Feststellungen des laufenden Gewinns für das Streitjahr anfechtbar sei.
  • BFH, 01.04.1992 - VII S 15/92

    Zulassung einer Revision bei einem Rechtsfehler des Finanzamtes im Rahmen einer

    Auszug aus FG Köln, 24.04.2008 - 6 K 2496/06
    Wenn der Einspruch unzulässig ist, ist die gegen den Verwaltungsakt gerichtete Klage ohne weitere Sachprüfung abzuweisen (vgl. BFH, Urteil vom 24. Juli 1984 VII R 122/80, BStBl II 1984, 791 [793]; Beschluss vom 1. April 1992 VII S 15/92, BFH/NV 1993, 173).
  • BFH, 06.12.2000 - VIII R 21/00

    Veräußerung eines Mitunternehmerteilanteils

    Auszug aus FG Köln, 24.04.2008 - 6 K 2496/06
    Für das im Streitfall interessierende Verhältnis von laufendem Gewinn und Gesamtgewinn hat der BFH entschieden, dass eine Teilbestandskraft möglich ist, wenn die Höhe des gesamten Gewinns fest steht und nur um die Qualifizierung als laufender Gewinn oder Veräußerungsgewinn gestritten wird (BFH-Urteil vom 6. Dezember 2000 VIII R 21/00, BStBl II 2003, 194).
  • BFH, 24.07.1984 - VII R 122/80

    Zulässigkeit einer Klage und einer Klageänderung gem. § 68 FGO nach

    Auszug aus FG Köln, 24.04.2008 - 6 K 2496/06
    Wenn der Einspruch unzulässig ist, ist die gegen den Verwaltungsakt gerichtete Klage ohne weitere Sachprüfung abzuweisen (vgl. BFH, Urteil vom 24. Juli 1984 VII R 122/80, BStBl II 1984, 791 [793]; Beschluss vom 1. April 1992 VII S 15/92, BFH/NV 1993, 173).
  • BFH, 16.08.2005 - XI B 235/03

    NZB: Schätzungsbescheid, Bezeichnung des Klagebegehrens

    Auszug aus FG Köln, 24.04.2008 - 6 K 2496/06
    Bei einer Anfechtungsklage (§§ 40 Abs. 1, 100 Abs. 2 FGO) wie im Streitfall wird der Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnet, indem der Kläger darlegt, ob das Gericht den Verwaltungsakt aufheben oder - in hinreichend bestimmtem Umfang - ändern soll (vgl. BFH-Beschluss vom 16. August 2005 XI B 235/03, BFH/NV 2005, 2239).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht