Rechtsprechung
   FG Köln, 25.02.2016 - 11 K 1423/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,6890
FG Köln, 25.02.2016 - 11 K 1423/14 (https://dejure.org/2016,6890)
FG Köln, Entscheidung vom 25.02.2016 - 11 K 1423/14 (https://dejure.org/2016,6890)
FG Köln, Entscheidung vom 25. Februar 2016 - 11 K 1423/14 (https://dejure.org/2016,6890)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,6890) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von erhöhten Absetzungen im Sinne des § 7h EStG für die Sanierung eines Bauvorhabens

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von erhöhten Absetzungen im Sinne des § 7h EStG für die Sanierung eines Bauvorhabens

  • rechtsportal.de

    EStG § 7h
    Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von erhöhten Absetzungen im Sinne des § 7h EStG für die Sanierung eines Bauvorhabens

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Abschreibung: Gebäude - Erhöhte Absetzungen gemäß § 7h EStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zu den Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von erhöhten Absetzungen gem. § 7h EStG

Papierfundstellen

  • EFG 2016, 803
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 06.12.2002 - IX B 109/02

    Wirksamkeit einer Bescheinigung nach § 7 h EStG , grundsätzliche Bedeutung

    Auszug aus FG Köln, 25.02.2016 - 11 K 1423/14
    Die Bescheinigung, mit der die Voraussetzungen des § 7h Abs. 1 Satz 2 EStG nachzuweisen sind, muss nicht nur die Angabe enthalten, dass die jeweiligen Maßnahmen durchgeführt wurden, sondern darüber hinaus auch feststellen, dass es eine Verpflichtung des Eigentümers zur Durchführung der Maßnahmen gab (vgl. nur BFH-Beschluss vom 6.12.2002 - IX B 109/02, BFH/NV 2003, 469; siehe auch FG Sachsen, Urteil vom 31.8.2011, 3 K 80/11, juris).

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass eine nachträglich abgeschlossene Verpflichtung nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs den Anforderungen des § 7h Abs. 2 EStG nicht genügt (vgl. BFH-Beschluss vom 6.12.2002 - IX B 109/02, BFH/NV 2003, 469).

    Denn eine mündliche Vereinbarung wäre wegen eines Formmangels unheilbar nichtig (vgl. BFH-Beschluss vom 6.12.2002 - IX B 109/02, BFH/NV 2003, 469).

  • BFH, 22.10.2014 - X R 15/13

    Bindungswirkung einer Bescheinigung gemäß § 7h Abs. 2 EStG

    Auszug aus FG Köln, 25.02.2016 - 11 K 1423/14
    Die Bescheinigung ist eine materiell-rechtliche Abzugsvoraussetzung für die Begünstigung des § 7h EStG; sie ist ein Grundlagenbescheid im Sinne der §§ 171 Abs. 10, 175 Abs. 1 Nr. 1 AO (vgl. BFH-Urteile vom 22.10.2014 - X R 15/13, BStBl. II 2015, 367 und vom 22.9.2005 - IX R 13/04, BStBl. II 2007, 373).

    Denn mangels eigener Sachkunde ist es den Finanzbehörden nicht möglich, zu überprüfen, ob Maßnahmen im Sinne des § 7h Abs. 1 EStG durchgeführt worden sind (vgl. BFH-Urteil vom 22.10.2014 - X R 15/13, BStBl. II 2015, 367).

  • FG Sachsen-Anhalt, 31.08.2011 - 3 K 80/11

    Abzug erhöhter Absetzungen nach § 7h EStG nur bei Vorliegen einer Bescheinigung

    Auszug aus FG Köln, 25.02.2016 - 11 K 1423/14
    Die Bescheinigung, mit der die Voraussetzungen des § 7h Abs. 1 Satz 2 EStG nachzuweisen sind, muss nicht nur die Angabe enthalten, dass die jeweiligen Maßnahmen durchgeführt wurden, sondern darüber hinaus auch feststellen, dass es eine Verpflichtung des Eigentümers zur Durchführung der Maßnahmen gab (vgl. nur BFH-Beschluss vom 6.12.2002 - IX B 109/02, BFH/NV 2003, 469; siehe auch FG Sachsen, Urteil vom 31.8.2011, 3 K 80/11, juris).
  • BFH, 02.09.2008 - X R 7/07

    Umfang der Bindungswirkung einer Bescheinigung nach § 7h Abs. 2 EStG - keine

    Auszug aus FG Köln, 25.02.2016 - 11 K 1423/14
    Die Bescheinigung muss unmissverständlich zum Ausdruck bringen, dass alle Voraussetzungen des § 7h Abs. 1 EStG gegeben sind (vgl. BFH-Urteil vom 18.9.2002 - X R 183/96, BFH/NV 2003, 370); der Regelungsinhalt der Bescheinigung ist gegebenenfalls im Wege der Auslegung zu ermitteln (BFH-Urteil vom 2.9.2008 - X R 7/07, BFH/NV 2009, 28).
  • BFH, 18.09.2002 - X R 183/96

    Gewerblicher Grundstückshandel in Errichtungsfällen

    Auszug aus FG Köln, 25.02.2016 - 11 K 1423/14
    Die Bescheinigung muss unmissverständlich zum Ausdruck bringen, dass alle Voraussetzungen des § 7h Abs. 1 EStG gegeben sind (vgl. BFH-Urteil vom 18.9.2002 - X R 183/96, BFH/NV 2003, 370); der Regelungsinhalt der Bescheinigung ist gegebenenfalls im Wege der Auslegung zu ermitteln (BFH-Urteil vom 2.9.2008 - X R 7/07, BFH/NV 2009, 28).
  • BFH, 22.09.2005 - IX R 13/04

    Bindungswirkung einer Bescheinigung der Gemeindebehörde nach § 7h Abs. 2 EStG

    Auszug aus FG Köln, 25.02.2016 - 11 K 1423/14
    Die Bescheinigung ist eine materiell-rechtliche Abzugsvoraussetzung für die Begünstigung des § 7h EStG; sie ist ein Grundlagenbescheid im Sinne der §§ 171 Abs. 10, 175 Abs. 1 Nr. 1 AO (vgl. BFH-Urteile vom 22.10.2014 - X R 15/13, BStBl. II 2015, 367 und vom 22.9.2005 - IX R 13/04, BStBl. II 2007, 373).
  • BFH, 23.09.2008 - IV B 15/07

    Bildung einer Rückstellung für Abbruchkosten - Bindung des BFH an

    Auszug aus FG Köln, 25.02.2016 - 11 K 1423/14
    Die Bescheinigung muss unmissverständlich zum Ausdruck bringen, dass alle Voraussetzungen des § 7h Abs. 1 EStG gegeben sind (vgl. BFH-Urteil vom 18.9.2002 - X R 183/96, BFH/NV 2003, 370); der Regelungsinhalt der Bescheinigung ist gegebenenfalls im Wege der Auslegung zu ermitteln (BFH-Urteil vom 2.9.2008 - X R 7/07, BFH/NV 2009, 28).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht