Rechtsprechung
   FG Köln, 25.03.2011 - 9 K 2386/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,25239
FG Köln, 25.03.2011 - 9 K 2386/10 (https://dejure.org/2011,25239)
FG Köln, Entscheidung vom 25.03.2011 - 9 K 2386/10 (https://dejure.org/2011,25239)
FG Köln, Entscheidung vom 25. März 2011 - 9 K 2386/10 (https://dejure.org/2011,25239)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,25239) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Durch einen Erlass von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis aus Billigkeitsgründen darf die generelle Geltungsanordnung des einen solchen Anspruchs begründenden Gesetzes nicht unterlaufen werden; Erlass von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis durch die ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Verfahren: - Erlass von Nachzahlungszinsen bei freiwilliger Zahlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 11.04.2006 - VI R 64/02

    Fristverlängerung für die Abgabe von Einkommensteuererklärungen durch

    Auszug aus FG Köln, 25.03.2011 - 9 K 2386/10
    Dabei müssen diese allgemeinen und grundlegenden Vorgaben für die Ermessensausübung aber stets eine sachgerechte Ermessenausübung gewährleisten und auch Raum für abweichende Ermessensentscheidungen lassen, soweit dies nach den besonderen Umständen des Einzelfalles geboten ist (vgl. BFH-Urteile vom 24.11.2005 V R 37/04, BStBl. II 2006, 466 und vom 11.04.2006 VI R 64/02, BStBl. II 2006, 642).
  • BFH, 26.08.2010 - III R 80/07

    Erlass von Zinsen auf die Rückforderung von Investitionszulage wegen geänderter

    Auszug aus FG Köln, 25.03.2011 - 9 K 2386/10
    Ist in einem solchen Fall nur der Erlass eines Anspruchs aus dem Steuerschuldverhältnis ermessensgerecht, kann das Gericht gemäß § 101 Satz 1 FGO die Verpflichtung zu diesem Erlass aussprechen (so die allgemeinen, in ständiger Rechtsprechung vertretenen Grundsätze des BFH zur Überprüfung von Ermessensentscheidungen der Finanzbehörden durch die Finanzgerichte, aus neuerer Zeit etwa BFH-Entscheidungen vom 25.08.2010 X B 149/09, BFH/NV 2011, 266; sowie vom 26.08.2010 III R 80/07, BFH/NV 2011, 401).
  • FG München, 21.05.2003 - 10 K 1892/00

    Erlass von Nachzahlungszinsen; Erlass von Zinsen nach § 233 a AO zur

    Auszug aus FG Köln, 25.03.2011 - 9 K 2386/10
    angreift, zu dieser Frage bislang nur Entscheidungen von Finanzgerichten mit unterschiedlichen Ergebnissen vorliegen (vgl. Urteile des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 24.04.2002 2 K 651/00, EFG 2003, 135 sowie vom 18.06.2002 6 K 449/00, EFG 2003, 17; des Finanzgerichts München vom 21.05.2003 10 K 1892/00, EFG 2003, 1512 sowie des Finanzgerichts Nürnberg vom 21.01.2004 III 30/2002, n.v.) und daher eine klärende höchstrichterliche Stellungnahme erforderlich erscheint.
  • FG Niedersachsen, 18.06.2002 - 6 K 449/00

    Erlass von Nachforderungszinsen zur Körperschaftsteuer aus Billigkeitsgründen

    Auszug aus FG Köln, 25.03.2011 - 9 K 2386/10
    angreift, zu dieser Frage bislang nur Entscheidungen von Finanzgerichten mit unterschiedlichen Ergebnissen vorliegen (vgl. Urteile des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 24.04.2002 2 K 651/00, EFG 2003, 135 sowie vom 18.06.2002 6 K 449/00, EFG 2003, 17; des Finanzgerichts München vom 21.05.2003 10 K 1892/00, EFG 2003, 1512 sowie des Finanzgerichts Nürnberg vom 21.01.2004 III 30/2002, n.v.) und daher eine klärende höchstrichterliche Stellungnahme erforderlich erscheint.
  • BFH, 25.08.2010 - X B 149/09

    Gerichtliche Überprüfung einer ablehnenden Ermessensentscheidung - Pflicht des FA

    Auszug aus FG Köln, 25.03.2011 - 9 K 2386/10
    Ist in einem solchen Fall nur der Erlass eines Anspruchs aus dem Steuerschuldverhältnis ermessensgerecht, kann das Gericht gemäß § 101 Satz 1 FGO die Verpflichtung zu diesem Erlass aussprechen (so die allgemeinen, in ständiger Rechtsprechung vertretenen Grundsätze des BFH zur Überprüfung von Ermessensentscheidungen der Finanzbehörden durch die Finanzgerichte, aus neuerer Zeit etwa BFH-Entscheidungen vom 25.08.2010 X B 149/09, BFH/NV 2011, 266; sowie vom 26.08.2010 III R 80/07, BFH/NV 2011, 401).
  • BFH, 24.11.2005 - V R 37/04

    Prüfung der Anwendung von Verwaltungsvorschriften durch die Gerichte -

    Auszug aus FG Köln, 25.03.2011 - 9 K 2386/10
    Dabei müssen diese allgemeinen und grundlegenden Vorgaben für die Ermessensausübung aber stets eine sachgerechte Ermessenausübung gewährleisten und auch Raum für abweichende Ermessensentscheidungen lassen, soweit dies nach den besonderen Umständen des Einzelfalles geboten ist (vgl. BFH-Urteile vom 24.11.2005 V R 37/04, BStBl. II 2006, 466 und vom 11.04.2006 VI R 64/02, BStBl. II 2006, 642).
  • FG Niedersachsen, 24.04.2002 - 2 K 651/00

    Erlass von Nachzahlungszinsen aus sachlichen Billigkeitsgründen bei freiwilliger

    Auszug aus FG Köln, 25.03.2011 - 9 K 2386/10
    angreift, zu dieser Frage bislang nur Entscheidungen von Finanzgerichten mit unterschiedlichen Ergebnissen vorliegen (vgl. Urteile des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 24.04.2002 2 K 651/00, EFG 2003, 135 sowie vom 18.06.2002 6 K 449/00, EFG 2003, 17; des Finanzgerichts München vom 21.05.2003 10 K 1892/00, EFG 2003, 1512 sowie des Finanzgerichts Nürnberg vom 21.01.2004 III 30/2002, n.v.) und daher eine klärende höchstrichterliche Stellungnahme erforderlich erscheint.
  • FG Hamburg, 14.10.2021 - 3 K 57/21

    Erlass von Nachzahlungszinsen bei Leistungen vor Festsetzung der zu verzinsenden

    (vgl. FG Köln im Urteil vom 25. März 2011 - 9 K 2386/10, juris -: "Auch wenn im Ergebnis möglicherweise eine taggenaue Berechnung von Nachzahlungszinsen in Fällen der freiwilligen Vorabzahlung allgemeinen Gerechtigkeitsvorstellungen eher entgegenzukommen vermag und auch unter Zweckmäßigkeitsgesichtspunkten die größere Nachvollziehbarkeit und Akzeptanz dafür sprechen könnte, in diesen Fällen Nachzahlungszinsen taggenau ab dem Zahlungszeitpunkt zu erlassen, so führen diese Erwägungen nicht zur Feststellung einer Ermessensreduzierung auf Null.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht