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   FG Köln, 25.05.2005 - 14 K 2275/01   

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https://dejure.org/2005,11053
FG Köln, 25.05.2005 - 14 K 2275/01 (https://dejure.org/2005,11053)
FG Köln, Entscheidung vom 25.05.2005 - 14 K 2275/01 (https://dejure.org/2005,11053)
FG Köln, Entscheidung vom 25. Mai 2005 - 14 K 2275/01 (https://dejure.org/2005,11053)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fehlen eines Pachtvertrages bei Vorliegen eines gewichtigen Durchführungsmangels aufgrund der längeren Nichtzahlung des Pachtzinses; Möglichkeit der Anerkennung der Zahlung von Pachtzinsen als Betriebsausgaben; Pflicht zur Durchführung eines Fremdvergleichs für die ...

  • Judicialis

    AO 1977 § 174 Abs. 4; ; EStG § 4 Abs. 4; ; AO 1977 § 127

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 4 Abs. 4; AO (1977) § 127, AO § 174 Abs. 4
    Änderung eines Einkommensteuerbescheids wegen tatsächlich nicht durchgeführten Angehörigenpachtvertrags

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Angehörigenverträge/Verfahren: - Änderung eines Einkommensteuerbescheids wegen tatsächlich nicht durchgeführten Angehörigenpachtvertrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2007, 316
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • FG Düsseldorf, 13.01.1999 - 7 K 7/95

    Anforderungen an die Nachträglichkeit im Rahmen der Änderung eines

    Auszug aus FG Köln, 25.05.2005 - 14 K 2275/01
    Die Kläger berufen sich insoweit auf die Urteile des FG Düsseldorf in EFG 1999, 638 und 2004, 160.

    Der vereinzelt in der Rechtsprechung (FG Düsseldorf, Urteil vom 13.01.1999 7 K 7/95E, EFG 1999, 638) und von einem Teil des Schrifttums (Tipke/Kruse, AO/FGO, § 127 AO Tz. 6; von Wedelstädt, Beermann, steuerliches Verfahrensrecht, § 127 AO, Rdn. 10) vertretenen Ansicht, dass die §§ 172 ff. AO nicht als Vorschriften über das Verfahren im Sinne des § 127 AO anzusehen seien, mag sich der Senat in dieser Allgemeinheit nicht anzuschließen.

  • FG Düsseldorf, 30.10.2003 - 15 K 7289/00

    Widerstreitende Steuerfestsetzung; Feststellungszeitraum; Widerstreit; Zweiter

    Auszug aus FG Köln, 25.05.2005 - 14 K 2275/01
    Die Kläger berufen sich insoweit auf die Urteile des FG Düsseldorf in EFG 1999, 638 und 2004, 160.

    Soweit die Kläger in Übereinstimmung in der zitierten Kommentierung von Tipke/Kruse sich weiter auf das Urteil des FG Düsseldorf vom 30.10.2003 (15 K 789/00F, EFG 2004, 160) berufen, gibt diese Entscheidung für die Streitfrage nichts her, da sie ausdrücklich offengelassen wurde (Seite 161 letzter Absatz).

  • BFH, 20.10.1997 - IX R 38/97

    Mietvertrag zwischen Angehörigen

    Auszug aus FG Köln, 25.05.2005 - 14 K 2275/01
    Für Mietverträge bedeutet dies, dass die vertraglichen Hauptpflichten der Mietvertragsparteien nach § 539 BGB, wie das Überlassen einer konkret bestimmten Mietsache und der Höhe der zu entrichtenden Miete klar und eindeutig geregelt sein müssen (grundlegend BFH-Urteil vom 20.10.1997 IX R 38/97, BStBl II 1998, 106).

    Maßgeblich ist letztlich die Gesamtwürdigung der Verhältnisse (BFH-Urteil vom 20.10.1997, a.a.O.).

  • BFH, 19.06.1991 - IX R 306/87

    Ausschluß der pauschalierten Nutzungswertbesteuerung nach § 21a EStG bei

    Auszug aus FG Köln, 25.05.2005 - 14 K 2275/01
    Ein gewichtiger Durchführungsmangel liegt insbesondere dann vor, wenn die Miete bzw. Pacht gar nicht gezahlt oder erst in einem späteren Jahr nachgezahlt wird (BFH-Urteil vom 19.06.1991 IX R 306/87, BStBl II 1992, 75).
  • BFH, 21.02.1989 - IX R 67/84

    Änderung des Einkommensteuerbescheids auf Grund rechtsfehlerhafter Herleitung der

    Auszug aus FG Köln, 25.05.2005 - 14 K 2275/01
    Vielmehr kann insoweit nichts anderes gelten als für § 174 Abs. 3 AO, der nach ständiger Rechtsprechung, obgleich ebenfalls als Kann-Vorschrift formuliert, zwingendes Recht darstellt (BFH-Urteil vom 21.02.1989 IX R 67/84, BFH/NV 1989, 687 m. w. N.).
  • BFH, 10.11.1997 - GrS 1/96

    Bilanzberichtigung und widerstreitende Steuerfestsetzung

    Auszug aus FG Köln, 25.05.2005 - 14 K 2275/01
    Dies löst sodann - "nachträglich" - die Rechtsfolge der Vorschrift aus, dass ein anderer Bescheid erlassen oder geändert werden kann (Beschluss des Großen Senats vom 10.11.1997 GrS 1/96, BStBl II 1998, 83, 85).
  • BFH, 24.04.2008 - IV R 50/06

    Rechtmäßigkeit eines Änderungsbescheides, wenn die Voraussetzungen des § 174 Abs.

    Die Kläger beantragen, das Urteil des FG Köln vom 25. Mai 2005 14 K 2275/01 und den Einkommensteuerbescheid vom 8. Mai 1998 in der Fassung der Einspruchsentscheidung vom 8. März 2001 dahingehend abzuändern, dass die Einkommensteuer unter Berücksichtigung von Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft in Höhe von 6 313 DM auf 0 DM festgesetzt wird.
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