Rechtsprechung
FG Köln, 25.05.2005 - 14 K 2275/01 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Fehlen eines Pachtvertrages bei Vorliegen eines gewichtigen Durchführungsmangels aufgrund der längeren Nichtzahlung des Pachtzinses; Möglichkeit der Anerkennung der Zahlung von Pachtzinsen als Betriebsausgaben; Pflicht zur Durchführung eines Fremdvergleichs für die ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 4 Abs. 4; AO (1977) § 127, AO § 174 Abs. 4
Änderung eines Einkommensteuerbescheids wegen tatsächlich nicht durchgeführten Angehörigenpachtvertrags - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Angehörigenverträge/Verfahren: - Änderung eines Einkommensteuerbescheids wegen tatsächlich nicht durchgeführten Angehörigenpachtvertrags
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Köln, 25.05.2005 - 14 K 2275/01
- BFH, 24.04.2008 - IV R 50/06
Papierfundstellen
- EFG 2007, 316
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- FG Düsseldorf, 13.01.1999 - 7 K 7/95
Anforderungen an die Nachträglichkeit im Rahmen der Änderung eines …
Auszug aus FG Köln, 25.05.2005 - 14 K 2275/01
Die Kläger berufen sich insoweit auf die Urteile des FG Düsseldorf in EFG 1999, 638 und 2004, 160.Der vereinzelt in der Rechtsprechung (FG Düsseldorf, Urteil vom 13.01.1999 7 K 7/95E, EFG 1999, 638) und von einem Teil des Schrifttums (Tipke/Kruse, AO/FGO, § 127 AO Tz. 6;… von Wedelstädt, Beermann, steuerliches Verfahrensrecht, § 127 AO, Rdn. 10) vertretenen Ansicht, dass die §§ 172 ff. AO nicht als Vorschriften über das Verfahren im Sinne des § 127 AO anzusehen seien, mag sich der Senat in dieser Allgemeinheit nicht anzuschließen.
- FG Düsseldorf, 30.10.2003 - 15 K 7289/00
Widerstreitende Steuerfestsetzung; Feststellungszeitraum; Widerstreit; Zweiter …
Auszug aus FG Köln, 25.05.2005 - 14 K 2275/01
Die Kläger berufen sich insoweit auf die Urteile des FG Düsseldorf in EFG 1999, 638 und 2004, 160.Soweit die Kläger in Übereinstimmung in der zitierten Kommentierung von Tipke/Kruse sich weiter auf das Urteil des FG Düsseldorf vom 30.10.2003 (15 K 789/00F, EFG 2004, 160) berufen, gibt diese Entscheidung für die Streitfrage nichts her, da sie ausdrücklich offengelassen wurde (Seite 161 letzter Absatz).
- BFH, 20.10.1997 - IX R 38/97
Mietvertrag zwischen Angehörigen
Auszug aus FG Köln, 25.05.2005 - 14 K 2275/01
Für Mietverträge bedeutet dies, dass die vertraglichen Hauptpflichten der Mietvertragsparteien nach § 539 BGB, wie das Überlassen einer konkret bestimmten Mietsache und der Höhe der zu entrichtenden Miete klar und eindeutig geregelt sein müssen (grundlegend BFH-Urteil vom 20.10.1997 IX R 38/97, BStBl II 1998, 106).Maßgeblich ist letztlich die Gesamtwürdigung der Verhältnisse (BFH-Urteil vom 20.10.1997, a.a.O.).
- BFH, 19.06.1991 - IX R 306/87
Ausschluß der pauschalierten Nutzungswertbesteuerung nach § 21a EStG bei …
Auszug aus FG Köln, 25.05.2005 - 14 K 2275/01
Ein gewichtiger Durchführungsmangel liegt insbesondere dann vor, wenn die Miete bzw. Pacht gar nicht gezahlt oder erst in einem späteren Jahr nachgezahlt wird (BFH-Urteil vom 19.06.1991 IX R 306/87, BStBl II 1992, 75). - BFH, 21.02.1989 - IX R 67/84
Änderung des Einkommensteuerbescheids auf Grund rechtsfehlerhafter Herleitung der …
Auszug aus FG Köln, 25.05.2005 - 14 K 2275/01
Vielmehr kann insoweit nichts anderes gelten als für § 174 Abs. 3 AO, der nach ständiger Rechtsprechung, obgleich ebenfalls als Kann-Vorschrift formuliert, zwingendes Recht darstellt (BFH-Urteil vom 21.02.1989 IX R 67/84, BFH/NV 1989, 687 m. w. N.). - BFH, 10.11.1997 - GrS 1/96
Bilanzberichtigung und widerstreitende Steuerfestsetzung
Auszug aus FG Köln, 25.05.2005 - 14 K 2275/01
Dies löst sodann - "nachträglich" - die Rechtsfolge der Vorschrift aus, dass ein anderer Bescheid erlassen oder geändert werden kann (Beschluss des Großen Senats vom 10.11.1997 GrS 1/96, BStBl II 1998, 83, 85).
- BFH, 24.04.2008 - IV R 50/06
Rechtmäßigkeit eines Änderungsbescheides, wenn die Voraussetzungen des § 174 Abs. …
Die Kläger beantragen, das Urteil des FG Köln vom 25. Mai 2005 14 K 2275/01 und den Einkommensteuerbescheid vom 8. Mai 1998 in der Fassung der Einspruchsentscheidung vom 8. März 2001 dahingehend abzuändern, dass die Einkommensteuer unter Berücksichtigung von Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft in Höhe von 6 313 DM auf 0 DM festgesetzt wird.