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   FG Köln, 25.07.2018 - 3 K 2250/17   

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https://dejure.org/2018,32686
FG Köln, 25.07.2018 - 3 K 2250/17 (https://dejure.org/2018,32686)
FG Köln, Entscheidung vom 25.07.2018 - 3 K 2250/17 (https://dejure.org/2018,32686)
FG Köln, Entscheidung vom 25. Juli 2018 - 3 K 2250/17 (https://dejure.org/2018,32686)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • IWW (Kurzinformation)

    Verfahrensrecht | Einspruch über das ELSTER-Portal

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Versäumung der Einspruchsfrist bei elektronischer Einspruchseinlegung über das ElsterOnline-Portal

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Versäumung der Einspruchsfrist bei elektronischer Einspruchseinlegung über das ElsterOnline-Portal

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Verfahren/Einspruch - Versäumung der Einspruchsfrist bei elektronischer Einspruchseinlegung über das ElsterOnline-Portal

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2018, 2646
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 24.09.1985 - III B 3/85

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung einer Einspruchsfrist

    Auszug aus FG Köln, 25.07.2018 - 3 K 2250/17
    Der Steuerpflichtige muss sich vergewissern, dass er alles erforderliche getan hat, um einen beabsichtigten Einspruch rechtzeitig einzulegen (BFH-Beschluss vom 24.09.1985, III B 3/85, BFH/NV 1986, 190).

    Der Steuerpflichtige muss sich vergewissern, dass er alles erforderliche getan hat, um einen beabsichtigten Einspruch rechtzeitig einzulegen (BFH-Beschluss vom 24.09.1985, III B 3/85, BFH/NV 1986, 190).

  • BVerfG, 02.09.2002 - 1 BvR 476/01

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch Ablehnung eines Wiedereinsetzungsantrags auf

    Auszug aus FG Köln, 25.07.2018 - 3 K 2250/17
    Dabei ist ein subjektiver Fahrlässigkeitsmaßstab anzuwenden und auf die konkreten Kenntnisse und Fähigkeiten des Betroffenen abzustellen (vgl. BFH, Beschluss vom 30.06.2004, III B 174/03, BFH/NV 2004, 1619 im Anschluss an BVerfG, Beschluss vom 02.09.2002, 1 BvR 476/01, BStBl. II 2002, 835).
  • BFH, 30.06.2004 - III B 174/03

    InvZul: Unterschrift

    Auszug aus FG Köln, 25.07.2018 - 3 K 2250/17
    Dabei ist ein subjektiver Fahrlässigkeitsmaßstab anzuwenden und auf die konkreten Kenntnisse und Fähigkeiten des Betroffenen abzustellen (vgl. BFH, Beschluss vom 30.06.2004, III B 174/03, BFH/NV 2004, 1619 im Anschluss an BVerfG, Beschluss vom 02.09.2002, 1 BvR 476/01, BStBl. II 2002, 835).
  • BFH, 29.01.2008 - IX B 251/06

    Keine Wiedereinsetzung bei fehlerhafter Faxübermittlung durch Bevollmächtigten

    Auszug aus FG Köln, 25.07.2018 - 3 K 2250/17
    In diesem Sinne schadet jedes Verschulden, mithin auch einfache Fahrlässigkeit (vgl. BFH-Beschluss vom 29.01.2008, IX B 251/06, BFH/NV 2008, 755).
  • BFH, 20.11.2008 - III R 66/07

    Wiedereinsetzung bei Bekanntgabe eines vordatierten Steuerbescheids -

    Auszug aus FG Köln, 25.07.2018 - 3 K 2250/17
    Ein Verschulden liegt vor, wenn der Steuerpflichtige die für einen gewissenhaft und sachgemäß handelnden Verfahrensbeteiligten gebotene und ihm nach den Umständen zumutbare Sorgfalt nicht beachtet hat (BFH, Urteil vom 20.11.2008, III R 66/07, BStBl. II 2009, 185; Rätke in Klein, AO, 13. Aufl. 2016, § 110 AO Rz. 4, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 26.10.1989 - IV R 82/88

    Entscheidung über Wiedereinsetzung erst in Rechtsbehelfsentscheidung; keine

    Auszug aus FG Köln, 25.07.2018 - 3 K 2250/17
    Wenn das Finanzamt einen Einspruch jedoch in fehlerhafter Weise als unzulässig verworfen hat - was der Kläger vorliegend geltend macht - und damit keine Sachentscheidung getroffen hat, kann die Einspruchsentscheidung alleiniger Gegenstand des Klageverfahrens sein (BFH, Urteile vom 07.07.1976, I R 66/75, BStBl. II 1976, 680 und vom 26.10.1989, IV R 82/88, BStBl. II 1990, 277).
  • BFH, 07.07.1976 - I R 66/75

    Finanzamt - Unzulässige Abweisung - Einspruch - Prüfung einer nachgereichten

    Auszug aus FG Köln, 25.07.2018 - 3 K 2250/17
    Wenn das Finanzamt einen Einspruch jedoch in fehlerhafter Weise als unzulässig verworfen hat - was der Kläger vorliegend geltend macht - und damit keine Sachentscheidung getroffen hat, kann die Einspruchsentscheidung alleiniger Gegenstand des Klageverfahrens sein (BFH, Urteile vom 07.07.1976, I R 66/75, BStBl. II 1976, 680 und vom 26.10.1989, IV R 82/88, BStBl. II 1990, 277).
  • BGH, 10.07.2013 - IV ZR 224/12

    Zum Umfang des Beurkundungserfordernisses bei Anfechtung eines Erbvertrags

    Auszug aus FG Köln, 25.07.2018 - 3 K 2250/17
    Bei einer empfangsbedürftigen schriftlichen Willenserklärung muss zu ihrer Wirksamkeit die Begebung hinzukommen, d.h. sie muss mit dem Willen des Erklärenden in den Verkehr gebracht worden sein (BGH, Urteil vom 10.07.2013, IV ZR 224/12, BGHZ 198, 32; Ellenberger in Palandt, BGB, 77. Aufl. 2018, § 130 BGB Rz. 4).
  • BFH, 12.05.2015 - IX R 57/13

    Aktienveräußerung im Rahmen eines amerikanischen Insolvenzplanverfahrens

    Auszug aus FG Köln, 25.07.2018 - 3 K 2250/17
    In diesem Fall hätte der Kläger im Übrigen festgestellt, dass das Verfahren VIII R 69/13 vom BFH unter dem Aktenzeichen IX R 57/13 fortgesetzt und bereits weit vor der Einspruchseinlegung am 12.05.2015 entschieden worden ist.
  • FG Rheinland-Pfalz, 27.01.2016 - 2 K 1824/15

    Bescheinigung im Sinne des § 43 Abs. 3 Satz 4 EStG

    Auszug aus FG Köln, 25.07.2018 - 3 K 2250/17
    Ferner hätte der Kläger dann auch feststellen können, dass das Finanzgericht Rheinland-Pfalz die Klage des dortigen Klägers unter Zugrundelegung der Rechtsauffassung des BFH letztlich abgewiesen hat (vgl. FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27.01.2016, 2 K 1824/15, juris).
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