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   FG Köln, 26.03.2015 - 10 K 3777/09   

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https://dejure.org/2015,10428
FG Köln, 26.03.2015 - 10 K 3777/09 (https://dejure.org/2015,10428)
FG Köln, Entscheidung vom 26.03.2015 - 10 K 3777/09 (https://dejure.org/2015,10428)
FG Köln, Entscheidung vom 26. März 2015 - 10 K 3777/09 (https://dejure.org/2015,10428)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Betriebs-Berater

    Passivierung von Gesellschafterdarlehen mit Rangrücktrittsvereinbarung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 5 Abs 2a
    Passivierung von Gesellschafterdarlehen mit Rangrücktrittsvereinbarung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Gesellschafterdarlehen - Passivierung von Gesellschafterdarlehen mit Rangrücktrittsvereinbarung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Passivierung von Gesellschafterdarlehen mit Rangrücktrittsvereinbarung

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Rangrücktritt zur Sicherung der Unternehmensfortführung - Folgen in Handels- und Steuerbilanz

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2015, 1456
  • EFG 2015, 1212
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • FG Niedersachsen, 12.06.2014 - 6 K 324/12

    Passivierung einer nur aus einem künftigen Handelsbilanzgewinn oder einem

    Auszug aus FG Köln, 26.03.2015 - 10 K 3777/09
    Insoweit verweise sie auch auf das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 12.6.2014, 6 K 324/12 (EFG 2014, 1601).

    a) Der Senat folgt dem überzeugend begründeten Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 12.6.2014 6 K 324/12 (Entscheidungen der Finanzgerichte 2014, 1601 mit Anmerkung Fink; BFH-Az.: I R 44/14), wonach eine Verbindlichkeit, die nur aus einem künftigen Handelsbilanzgewinn oder einem etwaigen Liquidationsüberschuss erfüllt zu werden braucht, auch in der Steuerbilanz zu passivieren ist.

  • BFH, 10.11.2005 - IV R 13/04

    Keine Teilwertabschreibung eigenkapitalersetzender Darlehen wegen

    Auszug aus FG Köln, 26.03.2015 - 10 K 3777/09
    Der Senat folgt insoweit der eindeutigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH, Urteile vom 30.11.2011 I R 100/10, Bundessteuerblatt - BStBl. - II 212, 332 und vom 10.11.2005 IV R 13/04, BStBl. II 2006, 618).

    Das Urteil des IV. BFH-Senats (vom 10.11.2005 IV R 13/04, a.a.O.) könnte man dahingehend verstehen, dass entgegen der Auffassung des BMF (Schreiben vom 8.9.2006, BStBl I 2006, 497, Rdnr. 6) bei einem Rangrücktritt nur dann ein Fall des § 5 Abs. 2a EStG vorliegt, wenn die Bedienung aus sonstigem freien Vermögen ausdrücklich ausgeschlossen ist (vgl. auch Watermeyer, GmbH-Rundschau 2006, 2 140, 242).

  • BFH, 30.11.2011 - I R 100/10

    Keine Passivierung bei sog. qualifiziertem Rangrücktritt - Bilanzierung von

    Auszug aus FG Köln, 26.03.2015 - 10 K 3777/09
    Der Senat folgt insoweit der eindeutigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH, Urteile vom 30.11.2011 I R 100/10, Bundessteuerblatt - BStBl. - II 212, 332 und vom 10.11.2005 IV R 13/04, BStBl. II 2006, 618).
  • BFH, 11.11.2014 - I R 51/13

    Beschwer im Verlustrücktragsjahr

    Auszug aus FG Köln, 26.03.2015 - 10 K 3777/09
    Zwar hat der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 11.11.2014 I R 51/13 (BFH/NV 2015, 305) entschieden, dass eine Steuerfestsetzung auf 0 Euro in einem Verlustrücktragsjahr eine Beschwer des Steuerpflichtigen nicht hindert, soweit die Festsetzung auf einem Verlustrücktrag beruht und geltend gemacht wird, durch den Ansatz weiterer Betriebsausgaben sei das Verlustrücktragsvolumen geringer.
  • BFH, 15.04.2015 - I R 44/14

    Bilanzierung von Verbindlichkeiten bei Rangrücktritt: Tilgung aus Bilanzgewinn

    Auszug aus FG Köln, 26.03.2015 - 10 K 3777/09
    a) Der Senat folgt dem überzeugend begründeten Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 12.6.2014 6 K 324/12 (Entscheidungen der Finanzgerichte 2014, 1601 mit Anmerkung Fink; BFH-Az.: I R 44/14), wonach eine Verbindlichkeit, die nur aus einem künftigen Handelsbilanzgewinn oder einem etwaigen Liquidationsüberschuss erfüllt zu werden braucht, auch in der Steuerbilanz zu passivieren ist.
  • BFH, 10.08.2016 - I R 25/15

    Bilanzierung von Verbindlichkeiten bei Rangrücktritt: Tilgung aus Bilanzgewinn

    Da es die Tatbestandsvoraussetzungen des § 5 Abs. 2a EStG als nicht gegeben ansah, hat es sämtliche vorgenannten Bescheide dahin geändert, dass die vom FA aufgrund der Ausbuchung der Verbindlichkeiten angesetzten Gewinnerhöhungen (18.289.275,66 DM [2000], 30.087.847,31 DM [2001] und 11.248.532,29 EUR [2002]) unterbleiben (FG Köln, Urteil vom 26. März 2015  10 K 3777/09, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2015, 1212).
  • FG Köln, 16.02.2016 - 10 K 2574/15

    Umfang der Änderbarkeit bestandskräftiger Steuerbescheide über die gesonderte

    Der Senat gibt deshalb seine im Urteil vom 26.3.2015 - 10 K 3777/09 (Entscheidungen der Finanzgerichte 2015, 1212, 1214) vertretene Auffassung auf.
  • FG Berlin-Brandenburg, 28.04.2016 - 3 K 3106/15

    Vorrang der Anfechtung eines ESt Nullbescheids vor der des

    Nicht zu Unrecht hat das FG Köln nach wie vor Bedenken, dass die Vereinbarkeit mit der Rechtsnatur der Anfechtungsklage und die Tenorierung nach wie vor unklar sind und eine weitere Verkomplizierung der sowieso schon undurchsichtigen Rechtslage bei § 10d Abs. 4 EStG eingetreten ist (FG Köln, Urteil vom 26.03.2015 10 K 3777/09, EFG 2015, 1212, Juris Rn. 43, die dagegen anhängige Revision BFH I R 25/15 scheint diese Frage nach der Mitteilung des BFH über die zu entscheidende Rechtsfrage aber nicht zu umfassen).
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