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   FG Köln, 26.05.2009 - 8 K 335/07   

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https://dejure.org/2009,13143
FG Köln, 26.05.2009 - 8 K 335/07 (https://dejure.org/2009,13143)
FG Köln, Entscheidung vom 26.05.2009 - 8 K 335/07 (https://dejure.org/2009,13143)
FG Köln, Entscheidung vom 26. Mai 2009 - 8 K 335/07 (https://dejure.org/2009,13143)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen eines Veräußerungsgewinns gem. § 17 Einkommensteuergesetz (EStG) in Form einer verdeckten Einlage anlässlich einer Verschmelzung zweier Kapitalgesellschaften; Begriff der Einkünfte aus Gewerbebetrieb; Voraussetzungen für das Vorliegen einer verdeckten Einlage ...

  • Judicialis

    EStG § 17 Abs. 1; ; GmbHG § 57c; ; GmbHG § 57j

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KapErhStG § 1; KapErhStG § 3; EStG § 17 Abs. 1
    Veräußerungsgewinn infolge verdeckter Einlage einer Anwartschaft auf den Bezug neuer Anteile an einer Kapitalgesellschaft in eine Kapitalgesellschaft bei nicht verhältniswahrender Verschmelzung von Kapitalgesellschaften

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Wesentliche Beteiligung: - Veräußerungsgewinn infolge verdeckter Einlage einer Anwartschaft auf den Bezug neuer Anteile an einer Kapitalgesellschaft in eine Kapitalgesellschaft bei nicht verhältniswahrender Verschmelzung von Kapitalgesellschaften

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2009, 1459
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 19.04.2005 - VIII R 68/04

    Verzicht der Altgesellschafter einer GmbH auf die Beteiligung an einer

    Auszug aus FG Köln, 26.05.2009 - 8 K 335/07
    Zu Anwartschaften im vorgenannten Sinne gehören nach der vom Senat für zutreffend erachteten Rechtsprechung des BFH auch Bezugsrechte auf GmbH-Geschäftsanteile (vergl. dazu BFH-Urteil vom 19. April 2005 VIII R 68/04, BStBl II 2005, 762 m.w.N.).

    Dabei steht dem ausdrücklichen Ausschluss des Bezugsrechts oder einer vergleichbaren Rechtsposition gleich, wenn sich die Altgesellschafter an der Kapitalerhöhung nicht beteiligen (BFH-Urteil vom 19. April 2005 VIII R 68/04, a.a.O. vergl. auch Finanzgericht - FG - Münster , Urteil vom 21. Juni 2004 4 K 5737/02, EFG 2005, 200 m.w.N.).

    Denn wenn die Übertragung eines solchen Bezugsrechts ein Veräußerungsvorgang i.S. des § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG sein kann (wie etwa in dem dem BFH-Urteil vom 19. April 2005 VIII R 68/04, BStBl II 2005, 762 zugrundeliegenden Fall), ist kein Grund ersichtlich, weshalb das Bezugsrecht, anstatt es gemäß § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG zu veräußern, nicht verdeckt in eine Kapitalgesellschaft eingelegt werden könnte.

  • FG Münster, 21.06.2004 - 4 K 5737/02

    Veräußerungsgewinn bei Überlassung eines Geschäftsanteils zur Übernahme

    Auszug aus FG Köln, 26.05.2009 - 8 K 335/07
    Dabei steht dem ausdrücklichen Ausschluss des Bezugsrechts oder einer vergleichbaren Rechtsposition gleich, wenn sich die Altgesellschafter an der Kapitalerhöhung nicht beteiligen (BFH-Urteil vom 19. April 2005 VIII R 68/04, a.a.O. vergl. auch Finanzgericht - FG - Münster , Urteil vom 21. Juni 2004 4 K 5737/02, EFG 2005, 200 m.w.N.).

    Der Gesellschafter kann nämlich über sein Bezugsrecht durch die Übertragung auf einen Dritten in der Form verfügen, dass er es gesellschaftsrechtlich nicht in seiner Person, sondern originär in der Person des Dritten entstehen lässt (FG Münster, Urteil vom 21. Juni 2004 4 K 5737/02, a.a.O. Tz. 38 bei [...]).

    Der Kläger hat damit nicht nur hingenommen, dass er einen Verlust in Bezug auf seine Mitgliedschaftsrechte an der N GmbH erlitten hat, weil er nicht mehr - wie zuvor - zu 50 v.H., sondern nach der Verschmelzung nur noch zu 16, 799 v.H. an der N GmbH beteiligt war, sondern wegen der bestehenden erheblichen Diskrepanz zwischen dem Wert der Geschäftsanteile der U GmbH einerseits und der N GmbH andererseits eine Verlagerung von in den Geschäftsanteilen der N GmbH enthaltenen stillen Reserven auf die J BV zugelassen (vergl. zu diesem Gesichtspunkt: FG Münster, Urteil vom 21. Juni 2004 4 K 5737/02, a.a.O., Tz. 40 bei [...]).

  • BFH, 21.01.1999 - IV R 27/97

    Kapitalerhöhung gegen Einlagen bei wesentlicher Beteiligung

    Auszug aus FG Köln, 26.05.2009 - 8 K 335/07
    Steuerrechtlich werden aus der Kapitalerhöhung daher keine unmittelbaren Folgerungen gezogen (vergl. dazu FG Baden-Württemberg Urteil vom 26. März 2008 2 K 172/05, [...] m.w.N. auf BFH-Urteil vom 21. Januar 1999 IV R 27/97, BStBl II 1999, 638).
  • FG Münster, 08.12.2008 - 3 K 1595/05

    Verpflichtung zur Versteuerung eines durch Übertragung des wirtschaftlichen

    Auszug aus FG Köln, 26.05.2009 - 8 K 335/07
    Eine verdeckte Einlage i.S. dieser Vorschrift liegt vor, wenn der Steuerpflichtige Anteile an einer Kapitalgesellschaft auf eine andere Kapitalgesellschaft, an der er bereits beteiligt ist, überträgt und dafür keine neuen Geschäftsanteile und auch keine nach dem Wert der übertragenen Anteile bemessene Bar- oder Sachvergütung erhält (FG Münster, Urteil vom 8. Dezember 2008 3 K 1595/05 E, StE 2009, 131 und [...] m.w.N.; vergl. auch Schmidt/Weber-Grellet, EStG, 27. Auflage, § 17 Rz. 110 m.w.N).
  • FG Baden-Württemberg, 26.03.2008 - 2 K 172/05

    Einbringung von Stückaktien in eine GmbH als Veräußerungsvorgang i.S. des § 17

    Auszug aus FG Köln, 26.05.2009 - 8 K 335/07
    Steuerrechtlich werden aus der Kapitalerhöhung daher keine unmittelbaren Folgerungen gezogen (vergl. dazu FG Baden-Württemberg Urteil vom 26. März 2008 2 K 172/05, [...] m.w.N. auf BFH-Urteil vom 21. Januar 1999 IV R 27/97, BStBl II 1999, 638).
  • BFH, 09.11.2010 - IX R 24/09

    Steuerliche Konsequenzen einer nicht verhältniswahrenden Verschmelzung auf

    In seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2009, 1459 veröffentlichten Urteil folgte das FG dem FA im Hinblick auf die verdeckte Einlage der Bezugsrechte, die sich hier jedenfalls aus § 57j des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) ergäben (Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln).
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