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   FG Köln, 26.06.2008 - 15 K 4337/07   

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https://dejure.org/2008,10081
FG Köln, 26.06.2008 - 15 K 4337/07 (https://dejure.org/2008,10081)
FG Köln, Entscheidung vom 26.06.2008 - 15 K 4337/07 (https://dejure.org/2008,10081)
FG Köln, Entscheidung vom 26. Juni 2008 - 15 K 4337/07 (https://dejure.org/2008,10081)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit der Steuerfreiheit von Schichtzulagen nach § 3b Einkommensteuergesetz (EStG) bei tatsächlicher Nichtleistung solcher Arbeiten; Steuerfreiheit einer Schichtzulage nach § 3b EStG für wegen § 8 Mutterschutzgesetz (MuSchG) nicht erbrachter Arbeitsleistung; ...

  • Judicialis

    GG Art 3 Abs. 2; ; GG Art.3 Abs. 3 S. 1; ; GG Art. 6 Abs. 4; ; EStG § 3b Abs. 1; ; FGO § 100 Abs. 1 S. 1; ; MuSchG § 8

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MuSchG § 8 Abs. 1; EStG § 3b
    Zuschläge ohne tatsächlich geleistete Sonn-, Feiertags- oder Nachtarbeit (§ 8 MuSchG )

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Steuerfreie Zuschläge nach § 3b EStG: - Zuschläge ohne tatsächlich geleistete Sonn-, Feiertags- oder Nachtarbeit (§ 8 MuSchG)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Lohnzuschläge - Schichtzulagen bei tatsächlicher Nichtleistung aufgrund MuSchG

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Zuschläge ohne tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit sind nicht steuerfrei

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 26.10.1984 - VI R 199/80

    In den Mutterschutzlohn eingeflossene Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder

    Auszug aus FG Köln, 26.06.2008 - 15 K 4337/07
    Gleiches gilt, wenn Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeiten wegen § 8 MuSchG zum Schutze der werdenden Mutter und des ungeborenen Kindes nicht geleistet werden durften (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 26.10.1984, VI R 199/80, BStBl II 1985, 57; dem folgend die herrschende Meinung in der Literatur: Heinicke in Schmidt, EStG, 26. Aufl. 2007; § 3b Rn. 8; v. Beckerath in: Kichhof/Söhn, EStG, Kommentar, 97. EGL April 2000, § 3b B 46; Handizik in: Littmann/Bitz/Pust, Einkommensteuerrecht, 69. EGL Februar 2006, § 3b Rn. 67; Moritz in: Herrmann/Heuer/Raupach, EStG, 229. EGL Oktober 2007, § 3b Anm. 23; Erhard in: Blümich, EStG, KStG, GewStG, Kommentar, 95. EGL Mai 2007, § 3b Rn. 14).

    Die steuerlichen Nachteile sind nicht so gravierend, dass die soziale Sicherung der Mutter gefährdet wäre (vgl. auch Urteil des Bundesfinanzhofs vom 26.10.1984, VI R 199/80, BStBl II 1985, 57).

    Allein die Tatsache, dass der Bundesfinanzhof zuletzt mit Urteil vom 26.10.1984, VI R 199/80, BStBl II 1985, 57 über einen vergleichbaren Fall entschieden hat und Satz 2 des Art. 3 Abs. 2 GG erst mit Wirkung zum 15.11.1994 in das Grundgesetz eingeführt wurde (Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes vom 27.10.1994, BGBl. I 1994, 3146), begründet nicht die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache.

  • BFH, 25.05.2005 - IX R 72/02

    Steuerfreiheit von pauschalen Zuschlägen für Sonntagsarbeit, Feiertagsarbeit oder

    Auszug aus FG Köln, 26.06.2008 - 15 K 4337/07
    Die rein subjektive Vorstellung des Arbeitgebers von der Arbeit reicht ebenso wenig aus, wie eine pauschale Abgeltung solcher Tätigkeiten (vgl. zu Abschlagszahlungen und Vorschüssen das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 25.05.2005, IX R 72/02, BStBl II 2005, 725 unter II.).

    Eine Nachprüfung dieser Voraussetzungen kann grundsätzlich nur anhand von detaillierten Aufzeichnungen über tatsächliche Anwesenheitszeiten des Arbeitnehmers überprüft werden (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 25.05.2005, IX R 72/02, BStBl II 2005, 725 unter II.1.).

  • BFH, 28.11.1990 - VI R 90/87

    Pauschale Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit nicht nach § 3b

    Auszug aus FG Köln, 26.06.2008 - 15 K 4337/07
    Die Zahlung der Zuschläge muss sich als Gegenleistung für die konkret erbrachte Arbeitsleistung darstellen (so v. Beckerath in: Kichhof/Söhn, EStG, Kommentar, 97. EGL April 2000, § 3b B 17 unter Hinweis auf das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 28.11.1990, VI R 90/87, BStBl II 1991, 293 unter 2.).
  • BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvL 10/01

    Zeiten des Mutterschutzes sind bei der Berechnung der Anwartschaftszeit in der

    Auszug aus FG Köln, 26.06.2008 - 15 K 4337/07
    Der Gesetzgeber ist nicht verpflichtet, dem Förderungsgebot ohne Rücksicht auf sonstige Belange nachzukommen (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 28.03.2006, 1 BvL 10/01, BVerfGE 115, 259 unter B.I.2. m.w.N.; Jarass/Pieroth, Grundgesetz, Kommentar, 8. Aufl. 2006, Art. 6 Rn. 49).
  • BVerfG, 27.11.1997 - 1 BvL 12/91

    Hamburger Ruhegeldgesetz

    Auszug aus FG Köln, 26.06.2008 - 15 K 4337/07
    Von einer mittelbaren Ungleichbehandlung ist auszugehen, wenn eine geschlechtsneutral formulierte Regelung überwiegend Frauen trifft und dies auf natürliche oder gesellschaftliche Unterschiede zwischen den Geschlechtern zurückzuführen ist (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 27.11.1997, 1 BvL 12/91, BVerfGE 97, 35 unter B.II.1. m.w.N.).
  • LAG Hessen, 14.11.2016 - 17 Sa 1142/15

    Eine Schichtzulage, die der Abgeltung der Erschwernisse durch Sonn-, Feiertags-

    Auch die Steuerfreiheit von Zuschlägen für Sonn- und Feiertagsarbeit begründet sich in der besonderen Belastung bzw. der besonderen Anstrengung des Arbeitnehmers infolge der Arbeitszeit zu ungünstigen Zeiten (FG Köln 26. Juni 2008 - 15 K 4337/07 - zitiert nach juris; FG Köln 16. April 2008 - 3 K 691/97 - zitiert nach juris).
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