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   FG Köln, 26.08.2015 - 3 K 2649/14   

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FG Köln, 26.08.2015 - 3 K 2649/14 (https://dejure.org/2015,35709)
FG Köln, Entscheidung vom 26.08.2015 - 3 K 2649/14 (https://dejure.org/2015,35709)
FG Köln, Entscheidung vom 26. August 2015 - 3 K 2649/14 (https://dejure.org/2015,35709)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Umsatzsteuer: Beschwer durch einen Bescheid im Zusammenhang mit einer umsatzsteuerlichen Organschaft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschwerung durch einen in der Annahme einer nicht oder nicht mehr bestehenden umsatzsteuerlichen Organschaft erteilten Umsatzsteuerbescheid

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Verfahren - Klage gegen Einspruchsentscheidung; selbständige Beschwer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2016, 129
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • BFH, 24.07.2014 - V R 45/13

    Keine Befugnis zur Verböserung bei mangels Beschwer unzulässigem Einspruch gegen

    Auszug aus FG Köln, 26.08.2015 - 3 K 2649/14
    Für den Bereich der Umsatzsteuer hat der BFH entschieden, dass eine Klage bzw. ein Einspruch gegen einen auf 0 EUR lautenden Umsatzsteuerbescheid im Allgemeinen unzulässig ist und eine Klagebefugnis bzw. eine Beschwer nur dann vorliegt, wenn stattdessen die Festsetzung einer Steuervergütung erstrebt wird oder wenn sich die Steuerfestsetzung nicht in der Konkretisierung des Steuerschuldverhältnisses erschöpft (BFH, Urteile vom 15.04.2010 V R 11/09, BFH/NV 2010, 1830 und vom 24.07.2014 V R 45/13, BFH/NV 2015, 147).

    Erscheint danach eine Beschwer als möglich, ist die Rechtsbehelfsbefugnis zu bejahen (BFH, Urteile vom 09.08.2007 VI R 7/04, BFH/NV 2008, 9 und vom 24.07.2014 V R 45/13, BFH/NV 2015, 147).

    Der Senat hat gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 1 und 2 FGO die Revision zugelassen, da der BFH die Frage der Beschwer durch einen Umsatzsteuerbescheid im Zusammenhang mit einer umsatzsteuerlichen Organschaft im Urteil vom 24. Juli 2014 (V R 45/13, BFH/NV 2015, 147) nicht abschließend klären konnte.

  • FG Köln, 06.11.2013 - 3 K 1139/10

    Rückforderung von Umsatzsteuervergütungen

    Auszug aus FG Köln, 26.08.2015 - 3 K 2649/14
    Nach erfolglosem Einspruch hat das Gericht diesen Rückforderungsbescheid durch Urteil vom 06.11.2013 3 K 1139/10 aufgehoben.

    Darauf hat das Gericht die Beteiligten bereits im Urteil vom 06.11.2013 3 K 1139/10 hingewiesen.

  • BFH, 15.04.2010 - V R 11/09

    Klage gegen Nullfestsetzung - Auslegung eines Verwaltungsakts

    Auszug aus FG Köln, 26.08.2015 - 3 K 2649/14
    Für den Bereich der Umsatzsteuer hat der BFH entschieden, dass eine Klage bzw. ein Einspruch gegen einen auf 0 EUR lautenden Umsatzsteuerbescheid im Allgemeinen unzulässig ist und eine Klagebefugnis bzw. eine Beschwer nur dann vorliegt, wenn stattdessen die Festsetzung einer Steuervergütung erstrebt wird oder wenn sich die Steuerfestsetzung nicht in der Konkretisierung des Steuerschuldverhältnisses erschöpft (BFH, Urteile vom 15.04.2010 V R 11/09, BFH/NV 2010, 1830 und vom 24.07.2014 V R 45/13, BFH/NV 2015, 147).

    Es genügt nicht, wenn der Kläger bzw. der Einspruchsführer geltend macht, er unterliege mangels Unternehmereigenschaft nicht der Umsatzsteuer (BFH, Urteil vom 15.04.2010 V R 11/09, BFH/NV 2010, 1830).

  • BFH, 11.11.2014 - I R 51/13

    Beschwer im Verlustrücktragsjahr

    Auszug aus FG Köln, 26.08.2015 - 3 K 2649/14
    Das Bedürfnis für die Zulassung einer isolierten Anfechtung der Einspruchsentscheidung ist in solchen Fällen in der Rechtsprechung (BFH, Urteile vom 07.07.1976 I R 66/75, BStBl II 1976, 680, vom 04.11.1987 II R 167/81, BStBl II 1988, 377, vom 14.03.2012 X R 50/09, BStBl II 2012, 536 und vom 11.11.2014 I R 51/13, BFH/NV 2015, 305, der Sache nach auch Urteil vom 13.05.2015 III R 8/14, BFH/NV 2015, 1460) und im Schrifttum (Seer in Tipke/Kruse, Kommentar zur AO und FGO, Loseblattausgabe, § 44 FGO Rn. 17; Cöster in Koenig, AO, 3. Auflage 2014, § 358 Rn. 8) allgemein anerkannt.

    Einigkeit besteht, dass es genügt, wenn er, wie in § 40 Abs. 2 FGO für die Klagebefugnis vorgeschrieben, geltend macht, durch den Verwaltungsakt in seinen Rechten verletzt zu sein (BFH, Urteil vom 11.11.2014 I R 51/13, BFH/NV 2015, 305, Seer in Tipke/Kruse, AO/FGO, § 350 AO Rn. 4).

  • BFH, 19.05.2005 - V R 31/03

    Zur umsatzsteuerrechtlichen Organschaft - Gegenstand des Klageverfahrens

    Auszug aus FG Köln, 26.08.2015 - 3 K 2649/14
    Für die Beurteilung der Frage, ob die Voraussetzungen einer Organschaft vorliegen, sind allein die Verhältnisse im Streitjahr maßgebend (BFH, Urteil vom 19.05.2005 V R 31/03, BStBl II 2005, 671).
  • BFH, 07.12.2006 - V R 2/05

    Vorsteuerberichtigung nach § 17 Abs. 1 UStG bei Änderung der Bemessungsgrundlage

    Auszug aus FG Köln, 26.08.2015 - 3 K 2649/14
    Zu beachten ist allerdings, dass der Vorsteuerabzug dann nicht gegenüber dem Kläger als bisherigen Organträger, sondern gegenüber dem im Zeitpunkt des Uneinbringlichwerdens bestehenden Unternehmen - der GmbH als der früheren Organgesellschaft - zu berichtigen ist, wenn das Entgelt für eine während des Bestehens der Organschaft bezogene Leistung erst nach Beendigung der Organschaft uneinbringlich wird (BFH, Urteil vom 07.12.2006 V R 2/05, BStBl II 2007, 848).
  • BFH, 26.09.2000 - VII B 104/00

    Zu Unrecht als unzulässig verworfener Einspruch

    Auszug aus FG Köln, 26.08.2015 - 3 K 2649/14
    Entscheidet er sich stattdessen für ein Vorgehen gemäß § 44 Abs. 2 FGO und richtet die Klage gegen den ursprünglichen Verwaltungsakt in der Gestalt, die er durch die Entscheidung über den außergerichtlichen Rechtsbehelf gefunden hat, hat das Gericht dieses Klagebegehren auszuschöpfen und darf nicht von sich aus seine Entscheidung auf die Aufhebung der Einspruchsentscheidung beschränken (BFH, Urteil vom 19.05.1998 I R 44/97 BFH/NV 1999, 314; Beschluss vom 26.09.2000 VII B 104/00, BFH/NV 2001, 459).
  • BFH, 04.11.1987 - II R 167/81

    Anfechtungsklage - Erforderlichkeit eines Vorverfahrens - Erstmalige Beschwer -

    Auszug aus FG Köln, 26.08.2015 - 3 K 2649/14
    Das Bedürfnis für die Zulassung einer isolierten Anfechtung der Einspruchsentscheidung ist in solchen Fällen in der Rechtsprechung (BFH, Urteile vom 07.07.1976 I R 66/75, BStBl II 1976, 680, vom 04.11.1987 II R 167/81, BStBl II 1988, 377, vom 14.03.2012 X R 50/09, BStBl II 2012, 536 und vom 11.11.2014 I R 51/13, BFH/NV 2015, 305, der Sache nach auch Urteil vom 13.05.2015 III R 8/14, BFH/NV 2015, 1460) und im Schrifttum (Seer in Tipke/Kruse, Kommentar zur AO und FGO, Loseblattausgabe, § 44 FGO Rn. 17; Cöster in Koenig, AO, 3. Auflage 2014, § 358 Rn. 8) allgemein anerkannt.
  • BFH, 19.05.1998 - I R 44/97

    Einspruchsentscheidung, isolierte Aufhebung

    Auszug aus FG Köln, 26.08.2015 - 3 K 2649/14
    Entscheidet er sich stattdessen für ein Vorgehen gemäß § 44 Abs. 2 FGO und richtet die Klage gegen den ursprünglichen Verwaltungsakt in der Gestalt, die er durch die Entscheidung über den außergerichtlichen Rechtsbehelf gefunden hat, hat das Gericht dieses Klagebegehren auszuschöpfen und darf nicht von sich aus seine Entscheidung auf die Aufhebung der Einspruchsentscheidung beschränken (BFH, Urteil vom 19.05.1998 I R 44/97 BFH/NV 1999, 314; Beschluss vom 26.09.2000 VII B 104/00, BFH/NV 2001, 459).
  • BFH, 09.08.2007 - VI R 7/04

    Vorliegen einer Beschwer stellt eine Zulässigkeitsvoraussetzung für den Einspruch

    Auszug aus FG Köln, 26.08.2015 - 3 K 2649/14
    Erscheint danach eine Beschwer als möglich, ist die Rechtsbehelfsbefugnis zu bejahen (BFH, Urteile vom 09.08.2007 VI R 7/04, BFH/NV 2008, 9 und vom 24.07.2014 V R 45/13, BFH/NV 2015, 147).
  • BFH, 07.11.2007 - X B 103/05

    Ausschluss der Gewährung von Aussetzung der Vollziehung bei Aufhebungsbescheiden

  • BFH, 07.07.1976 - I R 66/75

    Finanzamt - Unzulässige Abweisung - Einspruch - Prüfung einer nachgereichten

  • FG Düsseldorf, 28.10.1999 - 11 K 2229/99
  • BFH, 02.11.2010 - VII R 6/10

    Unzulässigkeit der Aufrechnung in kritischer Zeit vor Eröffnung eines

  • BFH, 14.03.2012 - X R 50/09

    Teileinspruchsentscheidung bezüglich unstreitiger Bestandteile des Bescheids

  • BFH, 19.02.2013 - IX R 31/11

    Bindungswirkung des Einkommensteuerbescheids für die Beihilfe; Zurechnung der

  • BFH, 13.05.2015 - III R 8/14

    Kindergeld - Kein Einspruch gegen die in der Einspruchsentscheidung enthaltene

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