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   FG Köln, 26.09.2018 - 4 K 3634/13   

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https://dejure.org/2018,37294
FG Köln, 26.09.2018 - 4 K 3634/13 (https://dejure.org/2018,37294)
FG Köln, Entscheidung vom 26.09.2018 - 4 K 3634/13 (https://dejure.org/2018,37294)
FG Köln, Entscheidung vom 26. September 2018 - 4 K 3634/13 (https://dejure.org/2018,37294)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Kindergeldberechtigung von Ortskräften einer Deutschen Botschaft in der Dominikanischen Republik

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Kindergeld - Kindergeldberechtigung von Ortskräften einer Deutschen Botschaft in der Dominikanischen Republik

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 19.09.2013 - V R 9/12

    Kindergeld von Ortskräften einer Deutschen Botschaft in der Dominikanischen

    Auszug aus FG Köln, 26.09.2018 - 4 K 3634/13
    Mit dem Revisionsurteil vom 19.9.2013 - V R 9/12 - hat der BFH das Urteil im 1. Rechtsgang aufgehoben und die Sache an das Finanzgericht Köln zurückverwiesen.

    Dieser erweiterten, unbeschränkten Steuerpflicht bedarf es jedoch dann nicht, wenn die Person bereits im Ausland nicht nur höchstens "zu einem der beschränkten Steuerpflicht ähnlichen Umfang herangezogen" wird, sondern nach den Regeln des ausländischen Steuerrechts unbeschränkt steuerpflichtig ist und dadurch im Ausland die Berücksichtigung der persönlichen Merkmale gesichert ist (vgl. BFH-Urteil vom 19. September 2013 V R 9/12, BFHE 242, 504, BStBl II 2014, 715, m.w.N.).

    Maßgeblich ist allein die objektive Rechtslage (vgl. BFH-Urteile vom 19. September 2013 V R 9/12, a.a.O., und vom 18. Dezember 2013 III R 20/12, BFH/NV 2014, 684, m.w.N.).

    Insbesondere ist es nach den bindenden Vorgaben des im 1. Rechtsgang ergangenen Revisionsurteils vom 19. September 2013 V R 9/12 für diese Abgrenzung unmaßgeblich, dass die von der Klägerin bezogenen Gehaltszahlungen nach Art. 299 f) des Còdigo Tributario von der dominikanischen Einkommensteuer befreit waren.

    "Ständig ansässig" in diesem Sinne sind alle Personen, die zum Zeitpunkt ihrer Anstellung bereits längere Zeit im Empfangsstaat ihren Wohnsitz hatten und ihnen nicht wegen einer Entsendung begründet haben (vgl. BFH-Urteil vom 19. September 2013 V R 9/12, a.a.O., m.w.N.).

  • BFH, 22.02.2006 - I R 60/05

    Keine erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht gemäß § 1 Abs. 2 EStG 1997 für im

    Auszug aus FG Köln, 26.09.2018 - 4 K 3634/13
    275 Juni 2016, § 1 Rn. 174; BFH-Urteil vom 22. Februar 2006 I R 60/05, BFHE 212, 468, BStBl II 2007, 106).

    Hierzu gehört auch die Steuerfreistellung des Existenzminimums (vgl. BFH-Urteil vom 22.2.2006 I R 60/05, BFHE 212, 468, BStBl II 2007, 106).

  • FG Köln, 22.02.2011 - 1 K 3560/08

    In Dominikanischer Republik bei der im Auswärtigen Amt tätigen Mutter lebende

    Auszug aus FG Köln, 26.09.2018 - 4 K 3634/13
    Mit Urteil vom 22.2.2011 - 1 K 3560/08 - hat das Finanzgericht Köln die Beklagte verpflichtet, über den Kindergeldantrag erneut zu entscheiden.
  • BFH, 18.12.2013 - III R 20/12

    Kindergeldberechtigung von Ortskräften einer Deutschen Botschaft in einem Staat

    Auszug aus FG Köln, 26.09.2018 - 4 K 3634/13
    Maßgeblich ist allein die objektive Rechtslage (vgl. BFH-Urteile vom 19. September 2013 V R 9/12, a.a.O., und vom 18. Dezember 2013 III R 20/12, BFH/NV 2014, 684, m.w.N.).
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