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   FG Köln, 27.04.2000 - 5 K 4004/99   

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https://dejure.org/2000,13077
FG Köln, 27.04.2000 - 5 K 4004/99 (https://dejure.org/2000,13077)
FG Köln, Entscheidung vom 27.04.2000 - 5 K 4004/99 (https://dejure.org/2000,13077)
FG Köln, Entscheidung vom 27. April 2000 - 5 K 4004/99 (https://dejure.org/2000,13077)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Eigenheimzulage; Bestehen eines Dauerwohnrechts; Möglichkeit der Durchsetzung eigener Wünsche; Rechtliches oder wirtschaftliches Eigentum an einer Immobilie

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Zulagenberechtigung eines Dauerwohnrechtsinhabers

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Eigenheimzulage - Zur Zulagenberechtigung eines Dauerwohnrechtsinhabers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 22.10.1985 - IX R 48/82

    Einkommensteuerliche Behandlung eines Dauerwohnrechts

    Auszug aus FG Köln, 27.04.2000 - 5 K 4004/99
    Die BFH-Urteile v. 22.10.1995 (IX R 48/82, BStBl. II 1986, 256) sowie vom 11.9.1964 (VI 56/63 U, BStBl. III 1965, 8), auf die die vorgenannten Voraussetzungen zurückgingen, beträfen demgegenüber Fälle mit unterschiedlichen beteiligten Personen.

    Durch die Rechtsprechung des BFH (Urteil v. 22.10.1985 IX R 48/82, BStBl. II 1986, 258) ist anerkannt, daß ein Dauerwohnrecht aufgrund Vereinbarung der Beteiligten wie Wohnungseigentum i. S. des WEG gestaltet sein kann und damit als wirtschaftliches Eigentum zu betrachten ist.

    Eine dem Wohnungseigentum ähnliche Gestaltung des Dauerwohnrechts kommt, wie bereits der BGH (a.a.O.) ausgeführt hat, dann in Betracht, wenn es zeitlich unbeschränkt oder auf besonders lange Zeit bestellt wird und der Dauerwohnberechtigte sowohl die Finanzierung von Grundstückserwerb und Gebäudeerrichtung als auch die Verzinsung und Tilgung des Fremdkapitals sowie die laufenden Bewirtschaftungskosten übernimmt (BFH v. 22.10.1985, a.a.O.; BFH v. 1.10.1997 X R 91/94, BStBl. II 1998, 203).

  • BFH, 11.09.1964 - VI 56/63 U

    Voraussetzungen für erhöhte Absetzungen für Abnutzung (AfA) bei Ersterwerber

    Auszug aus FG Köln, 27.04.2000 - 5 K 4004/99
    Die BFH-Urteile v. 22.10.1995 (IX R 48/82, BStBl. II 1986, 256) sowie vom 11.9.1964 (VI 56/63 U, BStBl. III 1965, 8), auf die die vorgenannten Voraussetzungen zurückgingen, beträfen demgegenüber Fälle mit unterschiedlichen beteiligten Personen.

    Nichts anderes ergibt sich aus den im BFH-Urteil v. 11.9.1964 (VI 56/63 U, BStBl. III 1965, 8) zu § 7 b Abs. 4 EStG 1957 geäußerten Rechtsgrundsätzen: Danach ist bei der entsprechenden rechtlichen Würdigung des Dauerwohnrechts zu berücksichtigen, daß der Dauerwohnberechtigte nicht in vollem Umfang wirtschaftlich einem Wohnungseigentümer gleichstehen kann, weil andernfalls die besondere Begünstigung des Dauerwohnrechts in § 7 b Abs. 4 1957 jeden Sinn verlieren würde.

  • BFH, 27.11.1996 - X R 92/92

    Wirtschaftliches Eigentum bei Bauten auf fremdem Grund und Boden, wenn vor

    Auszug aus FG Köln, 27.04.2000 - 5 K 4004/99
    Wirtschaftlicher Eigentümer ist nach § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO 1977 i.V.m. der dazu ergangenen höchstrichterlichen Rechtsprechung derjenige, der die tatsächliche Herrschaftsgewalt über ein Wirtschaftsgut in der Weise ausübt, daß er den zivilrechtlichen Eigentümer im Regelfall für die gewöhnliche Nutzungsdauer von der Einwirkung auf das Eigentum wirtschaftlich ausschließen kann (vgl. BFH-Urteile vom 12. November 1991 III R 233/90, BStBl II 1992, 182 ; vom 28. Juli 1993 I R 88/92, BStBl II 1994, 164 ; vom 27. November 1996 X R 92/92, BFHE 182, 104 , jeweils m.w.N.).
  • BFH, 01.10.1997 - X R 91/94

    Nutzungsrechte im Beitrittsgebiet

    Auszug aus FG Köln, 27.04.2000 - 5 K 4004/99
    Eine dem Wohnungseigentum ähnliche Gestaltung des Dauerwohnrechts kommt, wie bereits der BGH (a.a.O.) ausgeführt hat, dann in Betracht, wenn es zeitlich unbeschränkt oder auf besonders lange Zeit bestellt wird und der Dauerwohnberechtigte sowohl die Finanzierung von Grundstückserwerb und Gebäudeerrichtung als auch die Verzinsung und Tilgung des Fremdkapitals sowie die laufenden Bewirtschaftungskosten übernimmt (BFH v. 22.10.1985, a.a.O.; BFH v. 1.10.1997 X R 91/94, BStBl. II 1998, 203).
  • BGH, 09.07.1969 - V ZR 190/67

    Keine Mietpreisbindung beim Dauerwohnrecht

    Auszug aus FG Köln, 27.04.2000 - 5 K 4004/99
    Der Anspruch des Grundstückseigentümers auf das Entgelt beruht jedoch auf einem Kaufvertrag (vgl. Urteil des BGH v. 9.7.1969 V ZR 190/67, BGHZ 52, 243).
  • BFH, 28.07.1993 - I R 88/92

    Zur Aktivierung von Mietereinbauten als selbständige Wirtschaftsgüter im

    Auszug aus FG Köln, 27.04.2000 - 5 K 4004/99
    Wirtschaftlicher Eigentümer ist nach § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO 1977 i.V.m. der dazu ergangenen höchstrichterlichen Rechtsprechung derjenige, der die tatsächliche Herrschaftsgewalt über ein Wirtschaftsgut in der Weise ausübt, daß er den zivilrechtlichen Eigentümer im Regelfall für die gewöhnliche Nutzungsdauer von der Einwirkung auf das Eigentum wirtschaftlich ausschließen kann (vgl. BFH-Urteile vom 12. November 1991 III R 233/90, BStBl II 1992, 182 ; vom 28. Juli 1993 I R 88/92, BStBl II 1994, 164 ; vom 27. November 1996 X R 92/92, BFHE 182, 104 , jeweils m.w.N.).
  • BFH, 12.09.1991 - III R 233/90

    Zurechnung eines Wirtschaftsguts aufgrund eines "Miet-Kaufvertrags"

    Auszug aus FG Köln, 27.04.2000 - 5 K 4004/99
    Wirtschaftlicher Eigentümer ist nach § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO 1977 i.V.m. der dazu ergangenen höchstrichterlichen Rechtsprechung derjenige, der die tatsächliche Herrschaftsgewalt über ein Wirtschaftsgut in der Weise ausübt, daß er den zivilrechtlichen Eigentümer im Regelfall für die gewöhnliche Nutzungsdauer von der Einwirkung auf das Eigentum wirtschaftlich ausschließen kann (vgl. BFH-Urteile vom 12. November 1991 III R 233/90, BStBl II 1992, 182 ; vom 28. Juli 1993 I R 88/92, BStBl II 1994, 164 ; vom 27. November 1996 X R 92/92, BFHE 182, 104 , jeweils m.w.N.).
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