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   FG Köln, 27.05.2010 - 15 K 4603/06   

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https://dejure.org/2010,18122
FG Köln, 27.05.2010 - 15 K 4603/06 (https://dejure.org/2010,18122)
FG Köln, Entscheidung vom 27.05.2010 - 15 K 4603/06 (https://dejure.org/2010,18122)
FG Köln, Entscheidung vom 27. Mai 2010 - 15 K 4603/06 (https://dejure.org/2010,18122)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Zurückweisung eines Bevollmächtigten mangels Befugnis zur geschäftsmäßigen Hilfe in Steuersachen

  • Wolters Kluwer

    Befugnis zu unbeschränkter Hilfeleistung in Steuersachen einer britischen Gesellschaft mit Niederlassung in den Niederlanden als Prozessbevollmächtigte in einem deutschen Finanzverfahren; Erfassung von ausschließlich in Deutschland niedergelassenen Anwälten mit den in ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zurückweisung einer nicht in Deutschland nieder- und zugelassenen Briefkastengesellschaft als nicht vertretungsbefugt für das Steuerverwaltungsverfahren

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Verfahren: Zurückweisung einer nicht in Deutschland nieder- und zugelassenen Briefkastengesellschaft als nicht vertretungsbefugt für das Steuerverwaltungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2011, 113
  • EFG 2011, 168
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 21.08.2008 - VIII B 70/08

    Prozessführung: Zurückweisung eines im Ausland als

    Auszug aus FG Köln, 27.05.2010 - 15 K 4603/06
    So darf ein Inländer die Dienstleistungsfreiheit nicht dazu missbrauchen, um inländische Berufsbeschränkungen zu umgehen (vgl. BFH-Beschluss vom 21.08.2008 VIII B 70/08, DStR 2008, 2440; Gehre/Koslowski, a.a.O., Einleitung, Rz. 27.).

    Die EG-Richtlinien bezwecken nämlich nicht, das deutsche Berufsorganisationsrecht für Steuerberater zu unterlaufen; in den einleitenden Entscheidungserwägungen der Richtlinie 2005/36/EG heißt es in diesem Zusammenhang in Abs. 11 u.a., dass diese Richtlinie nicht auf einen Eingriff in das berechtigte Interesse der Mitgliedstaaten abziele, "zu verhindern, dass einige ihrer Staatsangehörigen sich in missbräuchlicher Weise der Anwendung des nationalen Rechts im Bereich der Berufe entziehen" (siehe auch BFH-Beschluss vom 21.08.2008 VIII B 70/08, DStR 2008, 2440).

  • BFH, 14.07.2009 - II B 162/08

    Keine Dienstleistungsfreiheit bei Widerruf der Bestellung zum Steuerberater -

    Auszug aus FG Köln, 27.05.2010 - 15 K 4603/06
    Ebenso wenig darf sich jemand auf den § 3a StBerG und die Dienstleistungsfreiheit berufen, wenn er im Aufnahmemitgliedstaat Deutschland nicht die für Inländer hier geltenden Regelungen für schwerwiegende berufliche Fehler in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Schutz und der Sicherheit der Verbraucher erfüllt (vgl. BFH-Beschluss vom 14. Juli 2009 II B 162/08, BFH/NV 2009, 1601).
  • EuGH, 07.02.1979 - 115/78

    Knoors / Staatssecretaris van Economische Zaken

    Auszug aus FG Köln, 27.05.2010 - 15 K 4603/06
    Dabei dürfen sich auch deutsche Staatsangehörige auf diese Vorschrift berufen, da eine Beschränkung auf Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten nicht enthalten ist (Gehre/Koslowski, a.a.O., § 3a, Rz.3 unter Hinweis auf das Urteil des EuGH vom 07.02.1979 C-115/78,Sammlung der Rechtsprechung 1979, 399).
  • Drs-Bund, 21.11.2007 - BT-Drs 16/7250
    Auszug aus FG Köln, 27.05.2010 - 15 K 4603/06
    Diese Norm ist letztlich als Umsetzung der EG-Richtlinie R 2005/36/EG vom 07.09.2005 (vgl. amtl. Gesetzesbegründung, BT-Drucks. 16/7250, S. 17) Ausfluss der Dienstleistungsfreiheit aus dem damals geltenden Art. 49 EGV, jetzt Art. 56 AEUV.
  • FG Köln, 20.10.2011 - 11 K 4599/06

    Hilfeleistung in Steuersachen durch Berufsträger nach ausländischem Recht

    Da die grenzüberschreitende Tätigkeit der Klägerin bereits als nicht "vorübergehend" zu beurteilen ist, kommt es nicht darauf an, ob die Klägerin, die die Beherrschung der in Deutschland für eine Bestellung zur Steuerberaterin erforderlichen Fachkenntnisse nicht durch Ablegung der Steuerberaterprüfung nachgewiesen hat, jedenfalls die für eine geschäftsmäßige Steuerberatung in ihren Niederlassungsstaaten Belgien und Niederlande erforderlichen Fachkenntnisse besitzt und sich dort einen Klientenstamm aufgebaut hat (vgl. hierzu FG Köln Urteil vom 27.5.2010 15 K 4603/06, EFG 2011, 113).
  • FG Köln, 20.10.2011 - 11 K 3303/07

    Hilfeleistung in Steuersachen durch Berufsträger nach ausländischem Recht

    Da die grenzüberschreitende Tätigkeit der Klägerin bereits als nicht "vorübergehend" zu beurteilen ist, kommt es nicht darauf an, ob die Klägerin, die die Beherrschung der in Deutschland für eine Bestellung zur Steuerberaterin erforderlichen Fachkenntnisse nicht durch Ablegung der Steuerberaterprüfung nachgewiesen hat, jedenfalls die für eine geschäftsmäßige Steuerberatung in ihren Niederlassungsstaaten Belgien und Niederlande erforderlichen Fachkenntnisse besitzt und sich dort einen Klientenstamm aufgebaut hat (vgl. hierzu FG Köln Urteil vom 27.5.2010 15 K 4603/06, EFG 2011, 113).
  • LSG Baden-Württemberg, 06.07.2011 - L 5 KR 1033/10
    Dieses Verwaltungsverfahren hat sich dadurch erledigt, dass die Verfahren des Versicherten A., in denen die Zurückweisung erfolgte, inzwischen rechtskräftig abgeschlossen sind (vgl. FG Köln, Urteil vom 27.05.2010 - 15 K 4603/06 -, veröffentlicht in Juris).
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