Rechtsprechung
   FG Köln, 27.09.2006 - 11 K 5823/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,14358
FG Köln, 27.09.2006 - 11 K 5823/04 (https://dejure.org/2006,14358)
FG Köln, Entscheidung vom 27.09.2006 - 11 K 5823/04 (https://dejure.org/2006,14358)
FG Köln, Entscheidung vom 27. September 2006 - 11 K 5823/04 (https://dejure.org/2006,14358)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,14358) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abzug von Erhaltungsaufwendungen als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung; Abschreibungsmöglichkeiten des Nießbrauchberechtigten; Gesamtbetrachtung des Nießbrauchsverhältnisses unter Einbeziehung einer Vereinbarung im Rahmen eines ...

  • Judicialis

    EStG § 9 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 9 Abs. 1 S. 1 § 12 Nr. 2; BGB § 1041
    Anerkennung von Erhaltungsaufwendungen des ehemaligen Brutto-Nießbrauchers als Werbungskosten bei den Einkünften aus VuV

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Immobilien: - Anerkennung von Erhaltungsaufwendungen des ehemaligen Brutto-Nießbrauchers als Werbungskosten bei den Einkünften aus VuV

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Nießbrauch
    Die ertragsteuerliche Behandlung des Nießbrauchs
    Zuwendungsnießbrauch
    Einkünfteerzielung durch den Nießbraucher
    Brutto- oder Nettonießbrauch

Papierfundstellen

  • EFG 2007, 582
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 09.03.1993 - IX R 96/89

    Umfang der geltendzumachenden Aufwendungen als Werbungskosten durch einen

    Auszug aus FG Köln, 27.09.2006 - 11 K 5823/04
    Dies gilt auch, wenn - wie im Streitfall - ein Zuwendungsnießbrauch vereinbart wurde (vgl. BFH-Urteile vom 10.04.1991 XI R 13/87, BFH/NV 1991, 740 und vom 09.03.1993 IX R 96/89, BFH/NV 1993, 594 m.w.N.).

    Vereinbarungen unter nahen Angehörigen sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs der Besteuerung nur zugrunde zu legen, wenn sie bürgerlichrechtlich wirksam geschlossen werden und sowohl die Gestaltung als auch die Durchführung der Vereinbarung dem zwischen Fremden Üblichen entspricht (vgl. z.B. BFHBeschluss vom 25.10.2004 III B 131/03 BFH/NV 2005, 339 und BFHUrteil in BFH/NV 1993, 594).

    Diese Voraussetzung ist in der Regel nur dann erfüllt, wenn die betreffende Vereinbarung klar und eindeutig getroffen und tatsächlich durchgeführt worden ist; andernfalls greift das Abzugsverbot des § 12 Nr. 1 und 2 EStG ein (vgl. BFHUrteil in BFH/NV 1993, 594 m.w.N.).

    Die Formvorschriften hinsichtlich der ursprünglichen Bestellung wurden unstreitig eingehalten, die Änderung hinsichtlich der Lastentragung bedurfte keiner besonderen Form (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 1993, 594).

  • BFH, 26.05.2006 - IV B 151/04

    Rechtshängigkeit - zwei Klagen gegen einen Steuerbescheid

    Auszug aus FG Köln, 27.09.2006 - 11 K 5823/04
    Der Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2004 vom ........2006 ersetzt den Vorauszahlungsbescheid vom .......2004 und ist von Gesetzes wegen Gegenstand des Klageverfahrens geworden (vgl. BFH-Beschluss vom 26.05.2006 IV B 151 04, BFH/NV 2006, 2086).
  • BFH, 25.10.2004 - III B 131/03

    Nachträglich vereinbarte Mehrarbeitsvergütung; Verträge zwischen nahen

    Auszug aus FG Köln, 27.09.2006 - 11 K 5823/04
    Vereinbarungen unter nahen Angehörigen sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs der Besteuerung nur zugrunde zu legen, wenn sie bürgerlichrechtlich wirksam geschlossen werden und sowohl die Gestaltung als auch die Durchführung der Vereinbarung dem zwischen Fremden Üblichen entspricht (vgl. z.B. BFHBeschluss vom 25.10.2004 III B 131/03 BFH/NV 2005, 339 und BFHUrteil in BFH/NV 1993, 594).
  • BFH, 20.10.1997 - IX R 38/97

    Mietvertrag zwischen Angehörigen

    Auszug aus FG Köln, 27.09.2006 - 11 K 5823/04
    Gemäß dem BFH-Urteil vom 20.10.1997 (IX R 38/97, BStBl II 1998, 106) könnten Vertragsparteien nachträglich Änderungen vereinbaren.
  • BFH, 10.04.1991 - XI R 13/87

    Abzugsfähigkeit von Aufwendungen als Werbungskosten bei Zuwendungsnießbrauch

    Auszug aus FG Köln, 27.09.2006 - 11 K 5823/04
    Dies gilt auch, wenn - wie im Streitfall - ein Zuwendungsnießbrauch vereinbart wurde (vgl. BFH-Urteile vom 10.04.1991 XI R 13/87, BFH/NV 1991, 740 und vom 09.03.1993 IX R 96/89, BFH/NV 1993, 594 m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht