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   FG Köln, 27.11.2012 - 8 K 2837/11   

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https://dejure.org/2012,42127
FG Köln, 27.11.2012 - 8 K 2837/11 (https://dejure.org/2012,42127)
FG Köln, Entscheidung vom 27.11.2012 - 8 K 2837/11 (https://dejure.org/2012,42127)
FG Köln, Entscheidung vom 27. November 2012 - 8 K 2837/11 (https://dejure.org/2012,42127)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterbrechung der Zahlungsverjährung von Steuerforderungen durch Ermittlungen nach dem Wohnsitz mittels einer EMA-Online-Anfrage

  • Betriebs-Berater

    Unterbrechung der Zahlungsverjährung durch eine EMA-Online-Anfrage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 228; AO § 231; AO § 218
    Unterbrechung der Zahlungsverjährung durch EMA-Online-Anfrage

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Verjährung - Unterbrechung der Zahlungsverjährung durch EMA-Online-Anfrage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2013, 420
  • EFG 2013, 656
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 24.11.1992 - VII R 63/92

    Verjährungsunterbrechung durch Wohnsitzanfrage des Finanzamts

    Auszug aus FG Köln, 27.11.2012 - 8 K 2837/11
    Zu der Qualität einer Ermittlungshandlung gemäß § 231 Abs. 1 Satz 1 AO hat der Bundesfinanzhof grundlegend mit Urteil vom 24.11.1992 (Az.: VII R 63/92 -, BStBl. II 1993, 220) entschieden, dass eine EMA-Anfrage nur dann eine Ermittlung der Finanzbehörde nach dem Wohnsitz im Sinne des § 231 Abs. 1 Satz 1 AO darstellt, wenn dem Finanzamt der Wohnsitz des Zahlungspflichtigen unbekannt ist.

    Die Unterbrechung der Verjährung nach § 231 Abs. 1 Satz 1 AO setzt nicht eine Zweckmäßigkeit der Unterbrechungshandlungen voraus (BFH, Urteil vom 24.11.1992, VII R 63/92, BFHE 169, 493, BStBl. II 1993, 220).

  • BFH, 28.11.2006 - VII R 3/06

    Unterbrechung der Zahlungsverjährung durch später für "erledigt" erklärte

    Auszug aus FG Köln, 27.11.2012 - 8 K 2837/11
    Den in § 231 Abs. 1 Satz 1 AO aufgeführten verjährungsunterbrechenden Maßnahmen ist gemeinsam, dass es sich um nach außen wirkende Maßnahmen handeln muss (BFH, Urteil vom 28.11.2006 - VII R 3/06, BFHE 216, 4, BStBl. II 2009, 575; BFH, Urteil vom 23.02.2010 - VII R 9/08, BFHE 229, 5, BStBl. II 2011, 667).

    Entscheidend ist vielmehr, dass das Finanzamt vor Ablauf der Zahlungsverjährung den Entschluss gefasst hat, seinen Zahlungsanspruch durchzusetzen und dieser Entschluss über den rein innerdienstlichen Bereich hinaus manifestiert wird (BFH, Urteil vom 28.11.2006 - VII R 3/06, BFHE 216, 4, BStBl. II 2009, 575).

  • BFH, 17.10.1989 - VII R 77/88

    Die Eintragung einer Sicherungshypothek im Grundbuch ist auch ohne Bekanntgabe

    Auszug aus FG Köln, 27.11.2012 - 8 K 2837/11
    Allerdings setzt die verjährungsunterbrechende Wirkung nicht bei allen in § 231 Abs. 1 AO aufgeführten Maßnahmen voraus, dass sie gegenüber dem Zahlungspflichtigen vorgenommen werden (BFH, Urteil vom 17.10.1989 - VII R 77/88, BFHE 158, 310, 316, BStBl. II 1990, 44) oder dass der Zahlungspflichtige überhaupt von ihnen erfährt.
  • BFH, 24.09.1996 - VII R 31/96

    Verjährung - Unterbrechung der Verjährung - Schuldnerverzeichnis -

    Auszug aus FG Köln, 27.11.2012 - 8 K 2837/11
    Dieses Erfordernis dient der Rechtssicherheit, denn bei nur innerdienstlichen Maßnahmen des Finanzamtes ist für den Zahlungspflichtigen nicht mit der erforderlichen Klarheit feststellbar, ob der Zahlungsanspruch durch Verjährung erloschen ist (BFH, Urteil vom 24.09.1996 - VII R 31/96, BFHE 181, 259, BStBl. II 1997, 8).
  • BFH, 21.11.2006 - VII R 68/05

    Unterbrechung der Zahlungsverjährung bei fehlender Handlungsfähigkeit -

    Auszug aus FG Köln, 27.11.2012 - 8 K 2837/11
    Dass insbesondere die klassische schriftliche Wohnsitzanfrage gemäß § 231 Abs. 1 Satz 1 AO verjährungsunterbrechende Wirkung hat, obgleich bei ihr eine Benachrichtigung des Zahlungspflichtigen naturgemäß ausgeschlossen ist, zeigt klar und deutlich, dass das Gesetz die Außenwirkung der verjährungsunterbrechenden Maßnahmen nicht in dem Sinne versteht, dass ein etwaiges Vertrauen des Zahlungspflichtigen, seine Steuerschuld nicht mehr bezahlen zu müssen, durch die Maßnahme zerstört werden müsste (BFH, Urteil vom 21.11.2006, VII R 68/05, BFHE 215, 70; BStBl. II 2007, 291).
  • BFH, 23.02.2010 - VII R 9/08

    Unterbrechung der Zahlungsverjährung durch Schriftsatz des HZA im AdV-Verfahren -

    Auszug aus FG Köln, 27.11.2012 - 8 K 2837/11
    Den in § 231 Abs. 1 Satz 1 AO aufgeführten verjährungsunterbrechenden Maßnahmen ist gemeinsam, dass es sich um nach außen wirkende Maßnahmen handeln muss (BFH, Urteil vom 28.11.2006 - VII R 3/06, BFHE 216, 4, BStBl. II 2009, 575; BFH, Urteil vom 23.02.2010 - VII R 9/08, BFHE 229, 5, BStBl. II 2011, 667).
  • VG Köln, 01.10.2014 - 24 K 2271/12
    Soweit nach der finanzgerichtlichen Rechtsprechung allerdings für erforderlich gehalten wird, dass die Wohnsitzermittlung eine Außenwirkung dergestalt entfaltet, dass sie ihrer Zielrichtung nach ein Tätigwerden gegenüber Dritten erforderlich macht bzw. sich über den innerdienstlichen Bereich hinaus manifestiert hat, vgl. BFH, Urteil vom 24. September 1996 - VII R 31/96 -, juris, Rn. 15; Finanzgericht (FG) Köln, Urteil vom 27. November 2012 - 8 K 2837/11 -, juris, Rn. 47 ff., lässt sich dieses Erfordernis unabhängig davon, dass eine solche Einschränkung der gesetzlichen Regelung des § 231 Abs. 1 Satz 1 AO, dessen Anwendbarkeit für die Gewerbesteuer durch § 1 Abs. 2 AO angeordnet ist, nicht zu entnehmen ist, nicht schematisch auf den Bereich der kommunalen Steuern, welche die Gemeinden in der Regel nach den Vorschriften des VwVG NRW selbst vollstrecken (vgl. § 2 Abs. 1 Nr. 2 VwVG NRW), übertragen.

    Dem steht auch nicht entgegen, dass die Ermittlungshandlung aus Gründen der Rechtssicherheit über den innerdienstlichen Bereich hinausgehen soll, weil nur so (für den Zahlungspflichtigen) mit der erforderlichen Klarheit feststellbar ist, ob der Zahlungsanspruch durch Verjährung unterbrochen ist, vgl. BFH, Urteil vom 24. September 1996, a.a.O.; FG Köln, Urteil vom 27. November 2012, a.a.O..

    Aus diesem Ausdruck lässt sich insbesondere auch das Datum der Abfrage entnehmen, so dass mit ausreichender Klarheit feststellbar ist, ob und wann die Verjährung unterbrochen wurde, vgl. zur Zulässigkeit einer Online-Abfrage auch FG Köln, Urteil vom 27. November 2012, a.a.O., welches diesbezüglich die Revision zugelassen hat (Aktenzeichen des BFH: VII R 8/13).

  • VG Köln, 19.08.2013 - 24 L 420/13

    Eröffnung des Verwaltungsrechtsweges bei Verfahren betreffend die Erhebung und

    Allerdings bedürfen grundsätzlich alle verjährungsunterbrechenden Maßnahmen der Außenwirkung in dem Sinne, dass sie über den innerdienstlichen Bereich hinaus manifestiert werden, vgl. BFH, Urteil vom 28. November 2006, VII R 3/06; FG Köln, Urteil vom 27. November 2012, - 8 K 2837/11, beide juris.
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