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   FG Köln, 29.05.2018 - 2 Ko 3253/17   

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https://dejure.org/2018,17815
FG Köln, 29.05.2018 - 2 Ko 3253/17 (https://dejure.org/2018,17815)
FG Köln, Entscheidung vom 29.05.2018 - 2 Ko 3253/17 (https://dejure.org/2018,17815)
FG Köln, Entscheidung vom 29. Mai 2018 - 2 Ko 3253/17 (https://dejure.org/2018,17815)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    BRAGO § 24 ; RVG Nr. 1002VV
    Anforderungen an die Erstattung einer Erledigungsgebühr an den Erinnerungsführer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Kostenfestsetzung - Keine Erledigungsgebühr bei Einigung auf Vorschlag des Gerichts

Papierfundstellen

  • EFG 2018, 1582
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • FG Berlin-Brandenburg, 05.04.2011 - 13 KO 13326/10

    Erledigungs- bzw. Terminsgebühr bei telefonischen Besprechungen im AdV-Verfahren

    Auszug aus FG Köln, 29.05.2018 - 2 Ko 3253/17
    Folgt ein Bevollmächtigter lediglich einem Erledigungsvorschlag eines Berichterstatters, ohne von sich aus aktiv, auf eine Beilegung des Rechtsstreits ohne streitige Entscheidung hinzuwirken, liegt keine besondere Mitwirkung zum Zwecke der Erledigung vor (vgl. FG Berlin-Brandenburg Beschluss vom 05. April 2011, 13 KO 13326/10, EFG 2011, 1551).
  • FG Köln, 30.09.2014 - 10 Ko 2686/14

    Erledigungsgebühr bei Zustimmung zu einer gerichtlichen Verständigung

    Auszug aus FG Köln, 29.05.2018 - 2 Ko 3253/17
    Aus Gründen der Praktikabilität und Vereinfachung wurde z. T. in der Vergangenheit eine nicht unwesentliche Einschränkung des ursprünglichen Klagebegehrens dabei regelmäßig angenommen, wenn es um mehr als 10 % eingeschränkt wird (vgl. FG Köln, Beschlüsse vom 28.06.2004 - 10 Ko 1603/04, EFG 2004, 1642; vom 28.02.2011 - 10 Ko 1119/10, EFG 2011, 1545; vom 30.09.2014 - 10 Ko 2686/14, EFG 2014, 2170).
  • FG Köln, 28.02.2011 - 10 Ko 1119/10

    Kläger und Finanzamt sparen bei Einigung im Klageverfahren

    Auszug aus FG Köln, 29.05.2018 - 2 Ko 3253/17
    Aus Gründen der Praktikabilität und Vereinfachung wurde z. T. in der Vergangenheit eine nicht unwesentliche Einschränkung des ursprünglichen Klagebegehrens dabei regelmäßig angenommen, wenn es um mehr als 10 % eingeschränkt wird (vgl. FG Köln, Beschlüsse vom 28.06.2004 - 10 Ko 1603/04, EFG 2004, 1642; vom 28.02.2011 - 10 Ko 1119/10, EFG 2011, 1545; vom 30.09.2014 - 10 Ko 2686/14, EFG 2014, 2170).
  • FG Köln, 28.06.2004 - 10 Ko 1603/04

    Entstehung der Erledigungsgebühr wegen "Mitwirkens" des Rechtsanwalts an der

    Auszug aus FG Köln, 29.05.2018 - 2 Ko 3253/17
    Aus Gründen der Praktikabilität und Vereinfachung wurde z. T. in der Vergangenheit eine nicht unwesentliche Einschränkung des ursprünglichen Klagebegehrens dabei regelmäßig angenommen, wenn es um mehr als 10 % eingeschränkt wird (vgl. FG Köln, Beschlüsse vom 28.06.2004 - 10 Ko 1603/04, EFG 2004, 1642; vom 28.02.2011 - 10 Ko 1119/10, EFG 2011, 1545; vom 30.09.2014 - 10 Ko 2686/14, EFG 2014, 2170).
  • BFH, 12.02.2007 - III B 140/06

    Rechtsanwalt; Erledigungsgebühr

    Auszug aus FG Köln, 29.05.2018 - 2 Ko 3253/17
    Ebenso wie § 24 BRAGO erfordert Nr. 1002 VV RVG dabei eine anwaltliche Mitwirkung bei der Erledigung, die über die überzeugende Begründung sowie die allgemein auf Verfahrensförderung gerichtete Tätigkeit hinausgeht und auf eine Erledigung der Rechtssache ohne förmliche Entscheidung gerichtet ist (vgl. BFH-Beschluss vom 12.02.2007 - III B 140/06, BFH/NV 2007, 1109).
  • FG Köln, 06.03.2024 - 2 Ko 335/24
    Ein entsprechendes Einwirken auf den Steuerpflichtigen, der außergerichtlichen Erledigung des Rechtsstreits zuzustimmen, ist eine besondere Leistung, die nicht mit der allgemeinen Verfahrensgebühr abgegolten ist (vgl. FG Köln, Beschluss vom 29. Mai 2018, 2 Ko 3253/17, Rn. 12, juris).
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