Rechtsprechung
   FG Köln, 29.10.2013 - 8 K 3605/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,54976
FG Köln, 29.10.2013 - 8 K 3605/06 (https://dejure.org/2013,54976)
FG Köln, Entscheidung vom 29.10.2013 - 8 K 3605/06 (https://dejure.org/2013,54976)
FG Köln, Entscheidung vom 29. Oktober 2013 - 8 K 3605/06 (https://dejure.org/2013,54976)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,54976) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Umsatzsteuer: Feststellung von Umsatzsteuer zur Insolvenztabelle

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit von Umsatzsteuerbescheiden i.R.d. Anmeldung von Beträgen zur Insolvenztabelle und Wandlung vom Anfechtungsverfahren zum Insolvenzfeststellungsverfahren

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 240; InsO § 180 Abs 2; FGO § 155 Satz 1
    Verfahren bei Widerspruch des Insolvenzverwalters bei Anmeldung v. Steuerforderungen zur Insolvenztabelle

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Verfahren - Verfahren bei Widerspruch des Insolvenzverwalters bei Anmeldung v. Steuerforderungen zur Insolvenztabelle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 13.11.2007 - VII R 61/06

    Aufnahme eines durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens unterbrochenen

    Auszug aus FG Köln, 29.10.2013 - 8 K 3605/06
    Mit Schreiben vom 12.9.2012 hat der Berichterstatter die Beteiligten unter Bezugnahme auf die BFH-Urteile vom 7. März 2006 VIIR 11/05, BStBl II 2006, 573 und vom 13.11.2007 VIIR 61/06, BStBl II 2008, 790 darauf hingewiesen, dass bei dem - hier vorliegenden - Passivprozess der Feststellungsbescheid gemäß § 251 Abs. 3 AO nicht hätte ergehen dürfen, weil insoweit Steuerfestsetzungen existiert hätten, hinsichtlich derer ein Klageverfahren anhängig sei.

    Es wird kein Anfechtungsverfahren betrieben, sondern der Widerspruch soll mit dem Ziel der Feststellung der bestrittenen Forderung zur Tabelle beseitigt werden (vergl. zum Ganzen: BFH-Urteil vom 13.11.2007 VII R 61/06, BStBl II 2008, 790).

  • BFH, 07.03.2006 - VII R 11/05

    Geltendmachung eines Haftungsanspruchs als Insolvenzforderung; Aufnahme eines

    Auszug aus FG Köln, 29.10.2013 - 8 K 3605/06
    Mit Schreiben vom 12.9.2012 hat der Berichterstatter die Beteiligten unter Bezugnahme auf die BFH-Urteile vom 7. März 2006 VIIR 11/05, BStBl II 2006, 573 und vom 13.11.2007 VIIR 61/06, BStBl II 2008, 790 darauf hingewiesen, dass bei dem - hier vorliegenden - Passivprozess der Feststellungsbescheid gemäß § 251 Abs. 3 AO nicht hätte ergehen dürfen, weil insoweit Steuerfestsetzungen existiert hätten, hinsichtlich derer ein Klageverfahren anhängig sei.
  • FG Köln, 29.07.2014 - 8 K 3695/10
    Auszug aus FG Köln, 29.10.2013 - 8 K 3605/06
    Am 7.6.2010 erließ der Kläger (Finanzamt) einen Feststellungsbescheid gemäß § 251 Abs. 3 AO, in dem er unter anderem die Umsatzsteuer 2000-2002 i.H.v. 162.958,95 EUR (2000), 26.337,85 EUR (2001), 73.298,80 EUR (2001) und 14.600 EUR (2002) feststellte; gegen diesen Feststellungsbescheid ist ein Klageverfahren anhängig (Finanzgericht Köln, Az. 8 K 3695/10).
  • BFH, 18.08.2015 - V R 39/14

    Zum Verhältnis von Feststellungsbescheid (§ 251 Abs. 3 AO) und

    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 29. Oktober 2013  8 K 3605/06 aufgehoben.

    Am 4. Oktober 2012 nahm das FA das Verfahren 8 K 3605/06 wegen Umsatzsteuer 2000 bis 2002 auf.

  • FG Köln, 29.07.2014 - 8 K 3695/10

    Feststellung der Rechtmäßigkeit von Feststellungsbescheiden gemäß § 251 Abs. 3

    Gegen die Umsatzsteuerbescheide 2000-2002, 2005 und gegen den Einkommensteuerbescheid 2000 waren Einsprüche anhängig, die Gegenstand laufender bzw. noch nicht rechtskräftig entschiedener Klageverfahren sind (Finanzgericht Köln, Az.: 8 K 3605/06 betreffend die Umsatzsteuer 2000 bis 2002, 8 K 845/07 betreffend die Umsatzsteuer 2005 und 8 K 283/07 betreffend die Einkommensteuer 2000).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht