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   FG Köln, 31.03.2008 - 15 K 7085/02   

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https://dejure.org/2008,21831
FG Köln, 31.03.2008 - 15 K 7085/02 (https://dejure.org/2008,21831)
FG Köln, Entscheidung vom 31.03.2008 - 15 K 7085/02 (https://dejure.org/2008,21831)
FG Köln, Entscheidung vom 31. März 2008 - 15 K 7085/02 (https://dejure.org/2008,21831)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1; UStG § 17
    Änderung der Bemessungsgrundlage

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Umsatzsteuer: - Änderung der Bemessungsgrundlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2008, 1246
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 30.11.1995 - V R 57/94

    Fall aus der Praxis - Finanzierung der Restschuld bei Inzahlungnahme eines

    Auszug aus FG Köln, 31.03.2008 - 15 K 7085/02
    Die Berichtigung von Steuerbetrag und Vorsteuerabzug nach § 17 UStG hängt nicht davon ab, dass eine (berichtigte) Rechnung vorgelegt wird (vgl. BFH-Urteil vom 30.November 1995 V R 57/94, BStBl 1996, 206/Mößlang in Sölch/Ringleb/List, UStG , § 17 Rd. 15).
  • BFH, 24.08.1995 - V R 55/94

    1. Vorsteuerberichtigungsanspruch im Konkurs bei Kündigung eines

    Auszug aus FG Köln, 31.03.2008 - 15 K 7085/02
    Insoweit spielt für die Frage des Korrekturzeitpunkts die Berichtigung der Rechnung keine Rolle (vgl. dazu auch BFH-Urteil vom 24. August 1995 V R 55/94, BStBl II 1995, 808 ).
  • BFH, 27.06.1995 - V R 27/94

    1. Rücklieferung von nicht abgesetzten Erzeugnissen an den Hersteller - 2.

    Auszug aus FG Köln, 31.03.2008 - 15 K 7085/02
    Die Rechtsfolge des § 17 UStG tritt auch unabhängig davon ein, wie diese Vereinbarung umsatzsteuerlich zu qualifizieren ist, sei es als Rückgängigmachung einer Lieferung, Rücklieferung (zu diesen Begriffen vergleiche auch BFH-Urteile vom 17. Dezember 1981 V R 75/77, BStBl II 1982, 233 , und vom 27. Juni 1995 V R 27/94, BStBl II 1995, 756 ) oder wie die Klägerin behauptet, als Vertragsaufhebung vor Durchführung der Lieferung, da die G zu keinem Zeitpunkt Verfügungsmacht besessen habe.
  • EuGH, 28.11.2000 - C-88/99

    Roquette Frères

    Auszug aus FG Köln, 31.03.2008 - 15 K 7085/02
    Vorliegend kann ebenfalls unentschieden bleiben, ob im Falle einer Berichtigung nach § 17 UStG der Zeitpunkt der Vereinbarung (so BFH-Urteil vom 30.11.1995, a.a.O.) maßgebend ist, oder ob erst der Zeitpunkt der Realisierung der Berichtigung entscheidend ist (dafür Urteil des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften - EuGH - vom 29. Mai 2001 C-88/99, Freemans plc, UR 2001, 349 ).
  • EuGH, 29.05.2001 - C-86/99

    Freemans

    Auszug aus FG Köln, 31.03.2008 - 15 K 7085/02
    Vorliegend kann ebenfalls unentschieden bleiben, ob im Falle einer Berichtigung nach § 17 UStG der Zeitpunkt der Vereinbarung (so BFH-Urteil vom 30.11.1995, a.a.O.) maßgebend ist, oder ob erst der Zeitpunkt der Realisierung der Berichtigung entscheidend ist (dafür Urteil des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften - EuGH - vom 29. Mai 2001 C-88/99, Freemans plc, UR 2001, 349 ).
  • OLG Köln, 10.08.2004 - 22 U 73/04

    Pfändung einer vom Schuldner durch Besitzkonstitut übereigneten Sache

    Auszug aus FG Köln, 31.03.2008 - 15 K 7085/02
    Dabei kann der erkennende Senat offenlassen, ob schon dadurch Verfügungsmacht verschafft wurde, dass die Klägerin bzw. ihre Rechtsvorgängerin die Anlage ab dem Zeitpunkt der Demontagefreigabeerklärung (konkludent) für die G verwahrte (§ 688 BGB ), insoweit also ein Besitzmittlungsverhältnis im Sinne des § 930 BGB zwischen den Beteiligten abgeschlossen wurde (vgl. dazu Urteil des OLG Köln vom 10. August 2004 22 U 73/04, OLGR Köln 2004, 394).
  • BFH, 17.12.1981 - V R 75/77

    Ob eine nicht umsatzsteuerbare Rückgängigmachung einer Lieferung oder eine

    Auszug aus FG Köln, 31.03.2008 - 15 K 7085/02
    Die Rechtsfolge des § 17 UStG tritt auch unabhängig davon ein, wie diese Vereinbarung umsatzsteuerlich zu qualifizieren ist, sei es als Rückgängigmachung einer Lieferung, Rücklieferung (zu diesen Begriffen vergleiche auch BFH-Urteile vom 17. Dezember 1981 V R 75/77, BStBl II 1982, 233 , und vom 27. Juni 1995 V R 27/94, BStBl II 1995, 756 ) oder wie die Klägerin behauptet, als Vertragsaufhebung vor Durchführung der Lieferung, da die G zu keinem Zeitpunkt Verfügungsmacht besessen habe.
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