Rechtsprechung
FG München, 01.12.2014 - 7 K 2162/12 |
Volltextveröffentlichungen (4)
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EStG § 13 Abs. 1 Nr. 1; EStG § 15 Abs. 2 S. 1
Voraussetzungen für einen Forstbetrieb nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 EStG bei Erwerb von Waldgrundstücken Prämissen der BFH-Rechtsprechung zum aussetzenden Forstbetrieb nicht mehr zeitgemäß steuersubjektübergreifende Prüfung der Gewinnerzielungsabsicht bei nachhaltig ... - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Voraussetzungen für einen Forstbetrieb nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 EStG bei Erwerb von Waldgrundstücken - Prämissen der BFH-Rechtsprechung zum aussetzenden Forstbetrieb nicht mehr zeitgemäß - steuersubjektübergreifende Prüfung der Gewinnerzielungsabsicht bei nachhaltig ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG München, 01.12.2014 - 7 K 2162/12
- BFH, 09.03.2017 - VI R 86/14
- BFH - IV R 47/14 (anhängig)
Papierfundstellen
- EFG 2015, 379
Wird zitiert von ... (2)
- BFH, 09.03.2017 - VI R 86/14
Vorliegen eines Forstbetriebs trotz Nichtbewirtschaftung eines aus drei nicht …
Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts München vom 1. Dezember 2014 7 K 2162/12 wird als unbegründet zurückgewiesen.Auf die hiergegen nach erfolglosem Einspruch erhobene Klage setzte das Finanzgericht (FG) die Einkommensteuer aus den in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2015, 379 veröffentlichten Gründen herab.
- FG München, 15.12.2014 - 7 K 2242/12
Geerbtes Waldgrundstück als Forstbetrieb - Veräußerte Waldfläche von 0,5 ha als …
24 c) Ob die der vorgenannten BFH-Rechtsprechung zum sog. "aussetzenden Forstbetrieb" zu Grunde liegenden forstwirtschaftlichen Prämissen angesichts der sich in den letzten 20 - 30 Jahren veränderten Betriebsformen in der Forstwirtschaft mit dem Ziel, die bisher vorherrschenden Nadelholz-Monokulturen in klimatolerante Mischwälder umzubauen, noch der Lebenswirklichkeit entsprechen und als Folge davon die generelle objektbezogene Gesamtbetrachtung bei den Tatbestandsmerkmalen der Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr und der Gewinnerzielungsabsicht, welche mit den besonderen Verhältnissen in der Forstwirtschaft gerechtfertigt wird, noch aufrechterhalten werden kann, muss im Streitfall nicht entschieden werden (vergleiche dazu Urteil des FG München vom 1. Dezember 2014 7 K 2162/12).Angesichts der Tatsache, dass es bei kleineren Privatwaldungen durchaus zweifelhaft sein kann, ob sie die Voraussetzungen eines Forstbetriebs im steuerlichen Sinn erfüllen (vgl. FG München vom 1. Dezember 2014 7 K 2162/12), erscheint es zwar plausibel, dass die Klägerin der Auffassung war, dass sie Privatvermögen und kein Betriebsvermögen veräußert hat.