Rechtsprechung
FG München, 02.08.2016 - 2 K 2532/14 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- BAYERN | RECHT
FGO § 53 Abs. 2, § 65 Abs. 2 S. 2, § 101 S. 2, § 102; AO § 240 Abs. 1
Säumniszuschlag, Sachliche Billigkeitsgründe, Steuerrückstände - rewis.io
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Ladungsfähige Anschrift - Erlass aus Billigkeitsgründen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- FG München, 02.08.2016 - 2 V 1212/16
Rente, Eintragung, Anordnungsgrund, Vollziehung, Aufhebung, Antragsteller, …
Streitig ist im Hauptsacheverfahren (2 K 2532/14) die Rechtmäßigkeit des Ablehnungsbescheids vom 6. August 2013 über den Antrag auf Erlass von Vermögensteuer der Jahre 1989 bis 1996, Säumniszuschlägen und sonstigen steuerlichen Nebenleistungen sowie der Einspruchsentscheidung vom 5. August 2014.Der Antragsteller begehrt einstweiligen Rechtsschutz gegen die oben genannte Pfändungs- und Einziehungsverfügung bis über das Hauptsacheverfahren (2 K 2532/14) entschieden sei.
Nach seinen Angaben wohnt der Antragsteller -ohne die jeweilige Unterkunft konkret zu bezeichnen und Anschriften zu nennenseit Winter 2006 zusammen mit seiner Ehefrau in Ferienwohnungen, Pensionen oder christlichen Heimen für Studenten (vgl. Schriftsatz des Antragstellers vom 11. April 2014, 2 K 2532/14, FG-Akte, Bl. 31, Stundungs- und Erlassakte, Bl. 56).
Zur Vermeidung von Wiederholungen wird im Übrigen auf die Entscheidungsgründe des Urteils vom 2. August 2016 im Hauptsacheverfahren 2 K 2532/14 verwiesen.
- FG München, 18.08.2018 - 2 K 1768/16
Ablauf der Festsetzungsfrist, Wiedereinsetzungsgrund, Bundesfinanzhof, …
Nach ihren Angaben haben die Kläger -ohne die jeweilige Unterkunft konkret zu bezeichnen und Anschriften zu nennenseit Winter 2006 vorübergehend im Inland in Ferienwohnungen, Pensionen oder christlichen Heimen für Studenten gewohnt (vgl. Schriftsatz des Klägers vom 11. April 2014, FG-Akte 2 K 2532/14, Bl. 31, Stundungs- und Erlass-Akte, Bl. 56).