Rechtsprechung
FG München, 02.11.2017 - 13 K 1170/15 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- BAYERN | RECHT
AO § 164 Abs. 3, § 172 Abs. 1 S. 1 Nr. 2; EStG § 4 Abs. 1 S. 2, § 6 Abs. 1 Nr. 4, § 17; FGO § 105 Abs. 3, § 135 Abs. 1, § 139 Abs. 4, § 151 Abs. 1 u. 3; UmwStG § 13, § 15; ErbStG § 7 Abs. 8 S. 1
Sonderbetriebsvermögen, Gesonderte und einheitliche Feststellung, Disquotale Kapitalerhöhung, Gewerbesteuermessbetrag, stille Reserve, Sonderbetriebseinnahme, Geschäftsanteile - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vorliegen eines Entnahmetatbestands infolge einer disquotalen Abspaltung eines Teilbetriebs; Besteuerung einer Wertverschiebung
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 4 Abs. 1 S. 2; EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4
Vorliegen eines Entnahmetatbestands infolge einer disquotalen Abspaltung eines Teilbetriebs; Besteuerung einer Wertverschiebung - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Disquotale Abspaltung und Entnahmetatbestand
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)
Keine Entnahme bei disquotaler Abspaltung
Verfahrensgang
- FG München, 02.11.2017 - 13 K 1170/15
- BFH, 28.05.2020 - IV R 17/17
Papierfundstellen
- EFG 2018, 932
Wird zitiert von ...
- BFH, 28.05.2020 - IV R 17/17
Gewinnrealisierung bei Abspaltung eines Teilbetriebs von einer …
Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts München vom 02.11.2017 - 13 K 1170/15 aufgehoben.Mit Urteil vom 02.11.2017 - 13 K 1170/15 änderte das Finanzgericht (FG) München antragsgemäß die geänderten Bescheide für 2010 über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen für die Einkommensbesteuerung und über den Gewerbesteuermessbetrag vom 09.01.2015 und die hierzu ergangene Einspruchsentscheidung vom 31.03.2015 dahin, dass die Sonderbetriebseinnahmen des B um den aus dem Abspaltungsvorgang angesetzten Betrag in Höhe von ... EUR (60 % von ... EUR) gemindert und der Gewerbesteuermessbetrag entsprechend herabgesetzt werden.
Das FA beantragt, das Urteil des FG München vom 02.11.2017 - 13 K 1170/15 aufzuheben und die Klage abzuweisen.