Rechtsprechung
FG München, 03.08.2005 - 1 K 558/04 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- judicialis
EStG 2001 § 34 Abs. 1 S. 2; ; EStG 2001 § 34 Abs. 2 Nr. 4; ; EStG 2001 § 19
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG (2001) § 34 Abs. 1 S. 2, Abs. 2 Nr. 4 § 19
Keine Tarifermäßigung bei Ausübung von einheitlich zugesagten Aktienoptionsrechten in mehreren Veranlagungszeiträumen; Aktienoptionsrechte und Tarifermäßigung; Einkommensteuer 2001 - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Keine Tarifermäßigung bei Ausübung von einheitlich zugesagten Aktienoptionsrechten in mehreren Veranlagungszeiträumen - Aktienoptionsrechte und Tarifermäßigung - Einkommensteuer 2001
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Voraussetzung der Behandlung von geldwerten Vorteilen aus der Ausübung von Aktienoptionsrechten als außerordentliche Einkünfte; Steuerpflichtige Zuflüsse an Finanzmitteln bei derartigen Vorgängen
Verfahrensgang
- FG München, 03.08.2005 - 1 K 558/04
- BFH, 18.12.2007 - VI R 59/05
Wird zitiert von ...
- FG München, 26.01.2006 - 5 V 3496/05
Kein Halbeinkünfteverfahren für Einnahmen des Arbeitnehmers bei Ausübung von im …
Der Senat vertritt nicht nur aus rechtssystematischen Gesichtspunkten die Auffassung, dass eine erweiternde Auslegung der Steuerbefreiungsvorschrift des § 3 Nr. 40 EStG als Ausnahmeregelung bei summarischer Prüfung nicht möglich erscheint; er erachtet die Vorschrift für die hier streitigen Aktienoptionen auch nicht als ergänzungsbedürftig, da bei Ausübung der Optionen eine Ermäßigung des Steuersatzes wegen einer Vergütung für mehrjährige Tätigkeiten nach § 34 Abs. 1 , Abs. 2 Nr. 3 EStG in Anspruch genommen werden kann (zu den Voraussetzungen im Einzelnen vgl. Urteil des FG München vom 03.08.2005 1 K 558/04, EFG 2005, 1776 ).