Rechtsprechung
FG München, 04.05.2011 - 3 K 2253/08 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Vorsteuerabzugsberechtigung eines Vereins, der neben unternehmerischen auch nichtwirtschaftliche Zwecke verfolgt; der Aufteilungsschlüssel kann im Verhältnis der erzielten Umsätze erfolgen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UStG § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; UStG § 15 Abs. 4
Vorsteuerabzugsberechtigung eines Vereins, der neben unternehmerischen auch nichtwirtschaftliche Zwecke verfolgt der Aufteilungsschlüssel kann im Verhältnis der erzielten Umsätze erfolgen - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Vorsteuerabzugsberechtigung eines Vereins, der neben unternehmerischen auch nichtwirtschaftliche Zwecke verfolgt - der Aufteilungsschlüssel kann im Verhältnis der erzielten Umsätze erfolgen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG München, 04.05.2011 - 3 K 2253/08
- BFH, 07.09.2011 - V B 54/11
- FG München, 18.09.2013 - 3 K 2796/11
- BFH, 24.09.2014 - V R 54/13
- BVerfG, 15.04.2015 - 1 BvR 316/15
Wird zitiert von ... (2)
- BFH, 24.09.2014 - V R 54/13
Vorsteuerabzug bei Wahrnehmung der allgemeinen Interessen der Vereinsmitglieder - …
Das Finanzgericht (FG) wies die Klage im ersten Rechtsgang durch Urteil vom 4. Mai 2011 3 K 2253/08 als unbegründet ab. - FG München, 18.09.2013 - 3 K 2796/11
Umfang der Vorsteuerabzugsberechtigung bei Verfolgung sowohl wirtschaftlicher als …
Mit Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 7. September 2011 (Az.: V B 54/11) wurde das klageabweisende Urteil des erkennenden Gerichts vom 4. Mai 2011 (Az.: 3 K 2253/08) aufgehoben und die Sache an das erkennende Gericht zurückverwiesen, da das erstinstanzliche Urteil nicht mit Gründen versehen gewesen sei.