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FG München, 07.07.2020 - 5 K 2557/19 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
Kurzfassungen/Presse (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
- rechtsportal.de (Leitsatz)
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Kindergeld - Rückzahlungsforderung - Stundung - sachliche Zuständigkeit - Inkasso-Service - Familienkasse Nordrhein-Westfalen Nord
Wird zitiert von ...
- FG Düsseldorf, 08.12.2020 - 10 K 2769/19 Insbesondere hätte eine solche Übertragung der Zuständigkeit nicht auf § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 11 Satz 4 FVG gestützt werden können, da es sich bei der Frage, ob eine Familienkasse zu Entscheidungen im Erhebungsverfahren betreffend den Familienleistungsausgleich befugt sein soll, nicht um eine Frage der örtlichen, sondern der sachlichen Zuständigkeit handelt (im Ergebnis ebenso u.a. Sächsisches FG, Urteil vom 07.03.2018 - 8 K 1527/17 (KG), juris, Rev. III R 21/18; FG Düsseldorf, Gerichtsbescheid vom 14.05.2019 - 10 K 3317/18 AO , Rev. anhängig unter III R 36/19; FG München, Urteil vom 07.07.2020 - 5 K 2557/19, juris, Rev. anhängig unter III R 47/20).
Insbesondere greift § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 11 Satz 4 FVG nicht, da diese Vorschrift nach ihrem eindeutigen Wortlaut eine Zuständigkeitskonzentration nur für bestimmte Bezirke oder Gruppen von Berechtigten ermöglicht, nicht jedoch für alle Bezirke bzw. sämtliche Kindergeldberechtigten (so auch FG München, Urteil vom 07.07.2020 - 5 K 2557/19, juris, Rev. anhängig unter III R 47/20).