Rechtsprechung
FG München, 08.11.2006 - 9 K 3137/02 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
Ehegattenarbeitsverhältnisse; tatsächliche Durchführung; Beherrschender Einfluss durch Zusammenwirken von Minderheitsgesellschaftern bei der Personengesellschaft; Arbeitszimmer-Betriebsstätte; Vermietung des Arbeitszimmers durch Gesellschafter an die Gesellschaft;
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gesonderte Feststellung der Einkünfte aus selbstständiger Arbeit; Vollumfängliche Berücksichtigung häuslicher Arbeitsräume als Betriebsstätten; Erfassung von Umzugskosten als Betriebsausgaben; Voraussetzung des steuerlichen Anerkenntnisses eines ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Arbeitsverhältnis einer GbR mit Gesellschafterehegatten; Beherrschender Einfluss durch Zusammenwirken von Minderheitsgesellschaftern bei Personengesellschaft; Vermietung von Arbeitszimmer durch Gesellschafter an GbR
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Arbeitsverhältnis einer GbR mit Gesellschafterehegatten - Beherrschender Einfluss durch Zusammenwirken von Minderheitsgesellschaftern bei Personengesellschaft - Vermietung von Arbeitszimmer durch Gesellschafter an GbR
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Arbeitnehmer
- Arbeitnehmerbegriffe in ABC-Form
- Ehegatten-Arbeitsverhältnisse
Papierfundstellen
- EFG 2007, 338
Wird zitiert von ... (2)
- FG Nürnberg, 16.06.2010 - 3 K 1992/07
Berücksichtigung von Aufwendungen für beruflich genutzte Räume als …
24 d) Diese zu Arbeitsverhältnissen ergangene Rechtsprechung ist nach Ansicht des Finanzgerichts München (Urt. v. 8.11.2006 9 K 3137/02, EFG 2007, 338) auch auf das Verhältnis zwischen den Gesellschaftern und Gesellschaft zu übertragen, da die Kernfrage identisch ist. - FG München, 24.04.2007 - 13 K 3097/03
Zulässigkeit der Klage einer nach außen hin als Vermieterin auftretenden …
Diese Rechtsprechung ist nach Auffassung des erkennenden Senats auf die Verhältnisse bei der Personengesellschaft zu übertragen (ebenso FG München, Urteil vom 8. November 2006, 9 K 3137/02, EFG 2007, 338).