Rechtsprechung
FG München, 09.05.2006 - 13 K 4451/01 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Festsetzung von AdV-Zinsen und Hinterziehungszinsen, wenn die streitigen Einkünfte von einem anderen Steuerpflichtigen erklärt und versteuert wurden; keine Saldierung der Steuerverkürzung gegen zu hohe Steuerfestsetzung gegenüber dem Dritten; Treu und Glauben
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Festsetzung von AdV-Zinsen und Hinterziehungszinsen, wenn die streitigen Einkünfte von einem anderen Steuerpflichtigen erklärt und versteuert wurden - keine Saldierung der Steuerverkürzung gegen zu hohe Steuerfestsetzung gegenüber dem Dritten - Treu und Glauben
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Kriterien für die Festsetzung von Aussetzungszinsen und Hinterziehungszinsen; Voraussetzungen einer Steuerhinterziehung; Überhöhte Steuerzahlungen eines Dritten als steuermindernde Tatsachen; Zweck der Festsetzung von Aussetzungszinsen und Hinterziehungszinsen; ...
Papierfundstellen
- EFG 2006, 1220
Wird zitiert von ...
- OVG Saarland, 12.11.2008 - 6 A 157/08
Disziplinarverfahren; Steuergeheimnis; Steuerhinterziehung; Verwertungsverbot; …
Auch das ist Steuerhinterziehung ebenso FG München, Urteil vom 9.5.2006 - 13 K 4451/01 -, EFG 2006, 1220.