Rechtsprechung
FG München, 20.11.2002 - 4 K 5773/00 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,14745) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ErbStG (1991) § 7 Abs. 1 Nr. 1; BGB § 428
Einräumung einer Gesamtgläubigerstellung ist eine freigebige Zuwendung, § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG , § 428 BGB .; Schenkungsteuer - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Einräumung einer Gesamtgläubigerstellung ist eine freigebige Zuwendung, § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG, § 428 BGB - Schenkungsteuer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Einräumung einer Gesamtgläubigerstellung als freigebige Zuwendung
Papierfundstellen
- EFG 2003, 551
Wird zitiert von ...
- FG Köln, 19.01.2005 - 4 K 5620/03
Ergänzungsbescheid, Vollstreckungsbeschränkung
Mit Urteil vom 20.11.2002 (4 K 5773/00, EFG 2003, 551) hat das Finanzgericht München entschieden, dass eine freigiebige Zuwendung an den Ehegatten anzunehmen ist, wenn der Steuerpflichtige ihm allein gehörendes Vermögen gegen eine Leibrente, die an ihn und seinen Ehegatten als Gesamtberechtigte auf Lebensdauer des Längerlebenden zu zahlen ist, auf einen Dritten überträgt.Hierbei sei es unerheblich - so das FG München in seinem Urteil vom 20.11.2002, 4 K 5773/00, a.a.O. - ob der Ehegatte von dem eingeräumten Recht tatsächlich Gebrauch macht, weil allein seine zivilrechtliche Rechtstellung die Zuwendung bereits begründe.