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FG München, 21.11.2011 - 8 K 628/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Vorzugsbesteuerung AStG Remittance-Base
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anwendung der erweiterten beschränkten Steuerpflicht nach § 2 AStG bei einer in Großbritannien lebenden und arbeitenden deutschen Staatsangehörigen; Folgen des Erzielens von Einnahmen aus der Vermietung von in Deutschland gelegenen Gebäuden
- Betriebs-Berater
Vorzugsbesteuerung bei Wahl der Remittance-Base
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AStG § 2 Abs. 2 Nr. 2; AO § 173 Abs. 1 Nr. 1
Remittance-Base-Besteuerung ist Vorzugsbesteuerung - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Remittance-Base-Besteuerung ist Vorzugsbesteuerung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG München, 21.11.2011 - 8 K 628/08
- BFH, 26.06.2013 - I R 4/12
Papierfundstellen
- BB 2012, 688
- EFG 2012, 587
Wird zitiert von ... (2)
- BFH, 26.06.2013 - I R 4/12
Neue Tatsachen" und Vorzugsbesteuerung i. S. der erweitert beschränkten …
Das Urteil des Finanzgerichts (FG) München vom 21. November 2011 8 K 628/08 ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2012, 587 abgedruckt. - OVG Thüringen, 08.09.2011 - 4 KO 30/08
Zuständigkeit für Heilung von Satzungsrecht; Bestimmung des Bekanntmachungsorgans …
Entgegen der vom Verwaltungsgericht Meiningen in anderen Verfahren vertretenen Auffassung (vgl. u. a. das Urteil vom 30.04.2010 - 8 K 628/08 Me - nicht rechtskräftig) bleibt der bisherige Aufgabenträger zur Heilung seines Satzungsrechts für einen zurückliegenden Zeitraum, in dem er selbst Aufgabenträger mit Satzungshoheit war, auch dann zuständig, wenn er im Zeitpunkt der Beschlussfassung keine Satzungshoheit mehr hat (vgl. hierzu den Senatsbeschluss vom 29.10.2007 - 4 EO 1320/05 - KStZ 2008, 118 = ThürVBl. 2008, 159).