Rechtsprechung
FG München, 22.01.2009 - 5 K 3018/08 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG ist in den Veranlagungszeiträumen 1999 und 2000 verfassungsgemäß - Rückbezügliche Anwendung des Kontenabrufverfahrens ist nicht zu beanstanden - Kein Verfassungsverstoß durch Einschränkung des Verlustausgleichs bei privaten ...
- Judicialis
Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften i.S.d. § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Einkommensteuergesetz (EStG) in den Jahren 1999 und 2000; Rechtmäßigkeit einer Beschränkung des Verlustausgleichs bei privaten Veräußerungsgeschäften
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften i.S.d. § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Einkommensteuergesetz (EStG) in den Jahren 1999 und 2000; Rechtmäßigkeit einer Beschränkung des Verlustausgleichs bei privaten Veräußerungsgeschäften im ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Besteuerung von privaten Veräußerungsgeschäften in 1999 und 2000 verfassungsgemäß
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Besteuerung von privaten Veräußerungsgeschäften in 1999 und 2000 verfassungsgemäß
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- FG Berlin-Brandenburg, 15.06.2011 - 7 K 7303/08
Bemessungsgrundlage für den Altersentlastungsbetrag gem. § 24a EStG
Im Übrigen ist aufgrund der unterschiedlichen Struktur der Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften gegenüber anderen Einkünften eine unterschiedliche Regelung des Verlustausgleichs gerechtfertigt (BFH, Urteil vom 18.10.2006 IX R 28/05, BFHE 215, 202, BStBl. II 2007, 259; vgl. auch Finanzgericht München, Urteil vom 22.1.2009 5 K 3018/08, juris, Nichtzulassungsbeschwerde dagegen als unbegründet zurückgewiesen durch BFH, Beschluss vom 31.8.2009 IX B 41/09, n. v., Verfassungsbeschwerde dagegen nicht zur Entscheidung angenommen durch BVerfG, Beschluss vom 26.7.2010 2 BvR 2582/09, n. v.).