Rechtsprechung
FG München, 25.06.2013 - 15 K 3015/10 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Besteuerung von Leibrenten, Einkünften aus Kapitalvermögen aus Dividenden und Anrechnung des Freibetrags für Veräußerungsgewinne
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Einkünfte aus Kapitalvermögen bei Spin-off Besteuerung von Renten mit dem Ertragsanteil nach den Vorgaben des § 22 Nr. 1 S. 3 Buchst. a) Doppelbuchst. aa) Satz 2 EStG ) auch bei geleisteten Beiträgen zur Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung Freibetrag nach § 16 Abs. 4 ...
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Einkünfte aus Kapitalvermögen bei Spin-off - Besteuerung von Renten mit dem Ertragsanteil nach den Vorgaben des § 22 Nr. 1 S. 3 Buchst. a) Doppelbuchst. aa) Satz 2 EStG) auch bei geleisteten Beiträgen zur Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung - Freibetrag nach § 16 Abs. ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG München, 25.06.2013 - 15 K 3015/10
- BFH, 03.05.2017 - X R 12/14
Papierfundstellen
- EFG 2014, 1089
Wird zitiert von ... (2)
- BFH, 03.05.2017 - X R 12/14
Berücksichtigung der Beiträge anderer Versorgungseinrichtungen bei der Anwendung …
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Finanzgerichts München, Außensenate Augsburg, vom 25. Juni 2013 15 K 3015/10 aufgehoben.Das FG hat der Klage mit dem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2014, 1089 veröffentlichten Urteil nur teilweise stattgegeben.
- FG Köln, 05.08.2015 - 3 K 1040/15
Materiell-rechtliche Überprüfung einer Kapitalertragsteueranmeldung
Darüber hinaus sind zwei weitere Verfahren vor dem BFH zu den Aktenzeichen VIII R 47/13 und X R 12/14 zu der Frage anhängig, ob und wann die Zuteilung von Aktien im Wege eines sogenannten "Spin-offs" durch eine ausländische Kapitalgesellschaft bei inländischen Anteilseignern zu einem steuerpflichtigen Kapitalertrag führt (vgl. hierzu die Ausgangsverfahren, FG Nürnberg, Urteil vom 12.06.2013, 5 K 1552/11, EFG 2014, 188 und FG München, Urteil vom 25.06.2013, 15 K 3015/10, EFG 2014, 1089).