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FG Münster, 18.05.2001 - 5 K 156/01 F |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verlustausgleichsverbot und Abzugsverbot bei negativen Einkünften aus Nerzfarm; Ausgleichsfähiger Verlust bei gewerblicher Tierzucht bzw. Tierhaltung
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Gewerbliche Tierzucht: - Verlustausgleichs- und abzugsverbot bei negativen Einkünften aus Nerzfarm - Feststellung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Münster, 18.05.2001 - 5 K 156/01 F
- BFH, 19.12.2002 - IV R 47/01
Papierfundstellen
- EFG 2001, 1124
Wird zitiert von ... (4)
- BFH, 18.09.2002 - VI R 134/99
Rabattfreibetrag nur bei "Markterscheinen" des Arbeitgebers
Dem sei insbesondere Birk (…in Herrmann/Heuer/Raupach, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz mit Nebengesetzen, Kommentar, § 8 EStG Rdnr. 92, 164, sowie in Finanz-Rundschau --FR-- 1990, 237, 241) überzeugend entgegengetreten (…vgl. auch Gericke in Hartmann/ Böttcher/Nissen/Bordewin, Kommentar zum Einkommensteuergesetz, § 8 Rdnr. 64 f. und 68 f.;… Schmidt/Drenseck, Einkommensteuergesetz, § 8 Rz. 77, sowie FG Leipzig, Urteil vom 27. Januar 1994 2 K 59/93, EFG 1994, 468, und FG Hamburg, Urteil vom 27. März 2001 II 68/00, EFG 2001, 1124). - BFH, 19.12.2002 - IV R 47/01
Kein Verlustausgleichsverbot bei Nerzzucht
In seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2001, 1124 veröffentlichten Urteil bejahte das Finanzgericht (FG) zwar das Rechtsschutzbedürfnis, verneinte aber einen Anspruch der Kläger auf Feststellung von ausgleichsfähigen Verlusten. - FG Rheinland-Pfalz, 18.10.2001 - 4 K 1722/01
Rabattfreibetrag bei zinsverbilligten Darlehen an Mitarbeiter einer …
Der Senat schließt sich - dem Urteil des FG Hamburg vom 27. März 2001 (II 68/00, EFG 2001, 1124, Rev. eingelegt, Az. des BFH: VI R 54/01) folgend - der Auffassung an, wonach der Anwendungsbereich nicht auf "unternehmensspezifische" Güter beschränkt ist. - FG Münster, 21.09.2016 - 7 K 990/12
Einkommensteuerfreiheit von Zinsvergünstigungen aus einem gewährten …
Der einem Arbeitnehmer aufgrund der Unverzinslichkeit oder der nicht marktüblich niedrigen Verzinsung eines Arbeitnehmerdarlehens zufließende Vorteil ist danach dem Grunde nach Arbeitslohn im Sinne von § 19 EStG (FG Hamburg, Urt. vom 27.03.2001 - II 68/00, EFG 2001, 1124).