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FG Münster, 21.02.2019 - 5 K 3473/16 U |
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Umsatzsteuerpflicht von Inkassoleistungen
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Erwerb, Verwaltung und Forderungsmanagement von Bankkrediten als steuerpflichtige Inkassoleistung
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Umsatzsteuerpflicht von Inkassoleistungen
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Wird zitiert von ...
- FG Berlin-Brandenburg, 14.09.2020 - 7 K 7043/17
Umsatzsteuer 2005 bis 2012
Es erscheint naheliegend, dass Ausgangspunkt die Überlegung war, dass in Fällen zahlungsgestörter Forderungen nicht die Entlastung von den Mühen des Einzugs oder eine Kreditgewährung im Vordergrund steht, sondern lediglich die nur schwer verwertbaren Vermögensgegenstände in irgendeiner Weise einem Erlös zugeführt werden sollen (Senatsurteil vom 13.11.2013 - 7 K 7070/11, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2014, 377; mit gleicher Tendenz FG Münster, Urteil vom 21.02.2019 - 5 K 3473/16 U, juris).Das dortige Finanzamt und die Vorinstanz gingen davon aus, dass der der Forderungskäuferin verbleibende Anteil am Mehrerlös ein Entgelt für steuerbare und steuerpflichtige Einziehungsleistungen darstellte (dem folgend FG Münster, Urteil vom 21.02.2019 - 5 K 3473/16 U, juris, Nichtzulassungsbeschwerde laut juris-Vermerk mit BFH-Beschluss vom 19.01.2020 - XI B 27/19, n.v. als unbegründet zurückgewiesen, zum gleichen Sachverhalt in späteren Streitjahren;… Huschens in UStG - eKommentar, Stand: 27.09.2016, § 4 Nr. 8 Rn. 68; Prätzler, jurisPR-SteuerR 21/2019 Anm. 6).
Dem entsprechend waren auch die gegen eine ähnliche Fallgestaltung betreffenden Entscheidungen des FG Münster (zitiert unter V. 1. b) cc) (2)) gerichteten Nichtzulassungsbeschwerden erfolglos (…BFH vom 14.04.2016 - XI B 97/15, BFH/NV 2016, 1304; Beschluss vom 19.01.2020 - XI B 27/19, n.v., vermerkt in der juris-Datei zum Urteil des FG Münster vom 21.02.2019 - 5 K 3473/16 U).