Rechtsprechung
FG Münster, 22.04.1999 - 2 K 1551/95 F |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Auswirkung bestehender Unterbeteiligungsverhältnisse an einem GmbH-Anteil der Versteuerung eines Veräußerungsgewinns i.S.d. § 17 Einkommensteuergesetz (EStG); Korrektur eines Feststellungsbescheids nicht in Form eines Ergänzungsbescheids ; Ermittlung der in einem ...
Verfahrensgang
- FG Münster, 22.04.1999 - 2 K 1551/95 F
- BFH, 09.05.2000 - VIII R 41/99
Wird zitiert von ... (2)
- BFH, 08.11.2005 - VIII R 11/02
Bindungswirkungen von Regelungen eines Feststellungsbescheides - wirtschaftliche …
Mit dem Bescheid vom 8. Oktober 1985 seien --so die Vorinstanz im ersten Rechtszug-- nicht nur die Kapitaleinkünfte der Unterbeteiligten, sondern auch deren Stellung als wirtschaftliche (Mit-)Eigentümer des GmbH-Anteils festgestellt worden (vgl. Urteil des FG Münster vom 22. April 1999 2 K 1551/95 F, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 1999, 965). - FG Münster, 13.12.2001 - 2 K 1251/90
Bindungswirkung von Feststellungsbescheiden
Mit Urteil vom 22.04.1999 Az 2 K 1551/95 F, auf das verwiesen wird, hat der erkennende Senat den Ergänzungsbescheid vom 08.06.1994 aufgehoben.Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Rechtsstreits wird auf den Inhalt der zwischen den Beteiligten gewechselten Schriftsätze und auf die Steuerakten des Bekl., einschließlich der mit Schriftsatz vom 14.07.1993 übersandten Akten, der Gerichts- und Steuerakten in dem Gerichtsverfahren 2 K 1551/95 F Bezug genommen.
In dem vormals unter dem Aktenzeichen 2 K 1551/95 F beim Finanzgericht Münster rechtshängigen Klageverfahren war die Rechtmäßigkeit des Ergänzungsbescheids vom 08.06.1994 zum Feststellungsbescheid vom 08.10.1985 streitig.
Auf das den Beteiligten bekannte Urteil 2 K 1551/95 - Textziffer I.2.a) bb) ccc) - wird Bezug genommen.