Rechtsprechung
FG Münster, 25.03.2011 - 12 K 2057/10 Kg |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Abzweigung von Kindergeld an den Träger von Grundsicherungsleistungen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für eine Abzweigung von Kindergeld an den Grundsicherungsträger; Abgrenzung des Sonderbedarfs des Kindes i.S.v. § 1613 Abs. 2 Nr. 1 BGB von einem durch den monatlichen Unterhalt gedeckten regelmäßigen Mehrbedarf; Übertragung sozialhilferechtlicher Maßstäbe ...
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Kindergeld: - Abzweigung von Kindergeld bei Grundsicherungsleistungen durch den Sozialleistungsträger
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- nrw.de (Pressemitteilung)
Kindergeld für Kommunen? - Berücksichtigung von behinderungsbedingten eigenen Betreuungsleistungen der Eltern
- nrw.de
, S. 2 (Pressemitteilung)
Kindergeld für Kommunen?
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Zur Abzweigung von Kindergeld: Konkret dargelegte behinderungsbedingte Betreuungsleistungen der Eltern sind zu berücksichtigen
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Finanzgericht stärkt Rechte von Eltern behinderter Kinder
- DER BETRIEB (Kurzinformation)
Berücksichtigung behinderungsbedingter Betreuungsleistungen der Eltern
- juraforum.de (Kurzinformation)
Berücksichtigung behinderungsbedingter Betreuungsleistungen der Eltern
Papierfundstellen
- EFG 2011, 1327
Wird zitiert von ... (11)
- FG Sachsen-Anhalt, 10.11.2011 - 5 K 454/11
Keine Abzweigung von Kindergeld an den nur gegenüber dem Kind …
Reichen die Einkünfte und Bezüge des Kindes nicht zur vollständigen Deckung seines Lebensbedarfs aus, so dass eine „Deckungslücke“ vorliegt, ist dieser Differenzbetrag - die Deckungslücke - als Unterhaltsaufwand des Kindergeldberechtigten im Rahmen der Entscheidung nach § 74 Abs. 1 EStG zu berücksichtigen [vgl. hierzu: FG Münster, Urteil vom 25. März 2011 - 12 K 1891/10 Kg - EFG 2011, S. 1727, Urteil vom 25. März 2011 - 12 K 2057/10 Kg - EFG 2011, S. 1327].Eine Quotelung der festgestellten gemeinschaftlichen Haushaltsausgaben nach der Zahl der haushaltsgehörigen Personen - wie sie insbesondere auch bei der Methode, die „Deckungslücke“ zu ermitteln, erfolgt [vgl. FG Münster, Urteil vom 25. März 2011 - 12 K 1891/10 Kg - EFG 2011, S. 1727, Urteil vom 25. März 2011 - 12 K 2057/10 Kg - EFG 2011, S. 1327] - erscheint unter diesem Gesichtspunkt fragwürdig.
Dies gilt umso mehr, als das Kindergeld - im Unterschied zur Grundsicherung nach den §§ 41 ff. SGB XII - keine Sozialleistung ist [FG Münster, Urteil vom 25. März 2011 - 12 K 1891/10 Kg - EFG 2011, S. 1727, Urteil vom 25. März 2011 - 12 K 2057/10 Kg - EFG 2011, S. 1327].
Ebenso wenig ist es zulässig, die Aufwendungen des Kindergeldberechtigten daraufhin zu überprüfen oder zu bewerten, ob sie als Lebensunterhalt geschuldet sind oder nicht [FG Münster, Urteil vom 25. März 2011 - 12 K 1891/10 Kg - EFG 2011, S. 1727, Urteil vom 25. März 2011 - 12 K 2057/10 Kg - EFG 2011, S. 1327].
- FG Sachsen-Anhalt, 10.11.2011 - 5 K 196/11
Keine Abzweigung von Kindergeld an den nur gegenüber dem Kind …
Reichen die Einkünfte und Bezüge des Kindes nicht zur vollständigen Deckung seines Lebensbedarfs aus, so dass eine „Deckungslücke“ vorliegt, ist dieser Differenzbetrag - die Deckungslücke - als Unterhaltsaufwand des Kindergeldberechtigten im Rahmen der Entscheidung nach § 74 Abs. 1 EStG zu berücksichtigen [vgl. hierzu: FG Münster, Urteil vom 25. März 2011 - 12 K 1891/10 Kg - EFG 2011, S. 1727, Urteil vom 25. März 2011 - 12 K 2057/10 Kg - EFG 2011, S. 1327].Eine Quotelung der festgestellten gemeinschaftlichen Haushaltsausgaben nach der Zahl der haushaltsgehörigen Personen - wie sie insbesondere auch bei der Methode, die „Deckungslücke“ zu ermitteln, erfolgt [vgl. FG Münster, Urteil vom 25. März 2011 - 12 K 1891/10 Kg - EFG 2011, S. 1727, Urteil vom 25. März 2011 - 12 K 2057/10 Kg - EFG 2011, S. 1327] - erscheint unter diesem Gesichtspunkt fragwürdig.
Dies gilt umso mehr, als das Kindergeld - im Unterschied zur Grundsicherung nach den §§ 41 ff. SGB XII - keine Sozialleistung ist [FG Münster, Urteil vom 25. März 2011 - 12 K 1891/10 Kg - EFG 2011, S. 1727, Urteil vom 25. März 2011 - 12 K 2057/10 Kg - EFG 2011, S. 1327].
Ebenso wenig ist es zulässig, die Aufwendungen des Kindergeldberechtigten daraufhin zu überprüfen oder zu bewerten, ob sie als Lebensunterhalt geschuldet sind oder nicht [FG Münster, Urteil vom 25. März 2011 - 12 K 1891/10 Kg - EFG 2011, S. 1727, Urteil vom 25. März 2011 - 12 K 2057/10 Kg - EFG 2011, S. 1327].
- FG Sachsen-Anhalt, 10.11.2011 - 5 K 33/11
Grundsätzlich keine Abzweigung von Kindergeld an den Träger der Sozialhilfe, der …
Reichen die Einkünfte und Bezüge des Kindes nicht zur vollständigen Deckung seines Lebensbedarfs aus, so dass eine „Deckungslücke“ vorliegt, ist dieser Differenzbetrag - die Deckungslücke - als Unterhaltsaufwand des Kindergeldberechtigten im Rahmen der Entscheidung nach § 74 Abs. 1 EStG zu berücksichtigen [vgl. hierzu: FG Münster, Urteil vom 25. März 2011 - 12 K 1891/10 Kg - EFG 2011, S. 1727, Urteil vom 25. März 2011 - 12 K 2057/10 Kg - EFG 2011, S. 1327].Eine Quotelung der festgestellten gemeinschaftlichen Haushaltsausgaben nach der Zahl der haushaltsgehörigen Personen - wie sie insbesondere auch bei der Methode, die „Deckungslücke“ zu ermitteln, erfolgt [vgl. FG Münster, Urteil vom 25. März 2011 - 12 K 1891/10 Kg - EFG 2011, S. 1727, Urteil vom 25. März 2011 - 12 K 2057/10 Kg - EFG 2011, S. 1327] - erscheint unter diesem Gesichtspunkt fragwürdig.
Dies gilt umso mehr, als das Kindergeld - im Unterschied zur Grundsicherung nach den §§ 41 ff. SGB XII - keine Sozialleistung ist [FG Münster, Urteil vom 25. März 2011 - 12 K 1891/10 Kg - EFG 2011, S. 1727, Urteil vom 25. März 2011 - 12 K 2057/10 Kg - EFG 2011, S. 1327].
Ebenso wenig ist es zulässig, die Aufwendungen des Kindergeldberechtigten daraufhin zu überprüfen oder zu bewerten, ob sie als Lebensunterhalt geschuldet sind oder nicht [FG Münster, Urteil vom 25. März 2011 - 12 K 1891/10 Kg - EFG 2011, S. 1727, Urteil vom 25. März 2011 - 12 K 2057/10 Kg - EFG 2011, S. 1327].
- FG Bremen, 10.11.2011 - 3 K 26/11
Vorrangige Kindergeldanspruchsberechtigung der im EU-Ausland wohnenden Großmutter …
Soweit Reuß (EFG 2011, 1327) in Fällen der vorliegenden Art eine Berechtigtenbestimmung für möglich hält, liegen die tatsächlichen Voraussetzungen hierfür im Streitfall nicht vor. - FG Thüringen, 19.03.2013 - 1 K 1013/11
Beweislast des Sozialleistungsträgers im Verfahren der Abzweigung von Kindergeld …
Sie beruft sich auf die Entscheidung des Finanzgerichts Münster und bemängelt die Nichtberücksichtigung der Betreuungsleistungen von monatlich 240, 00 EUR (Urteil vom 25. März 2011 - 12 K 2057/10 Kg, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2011, 1327). - FG Thüringen, 23.11.2011 - 3 K 481/10
Abzweigung von Kindergeld für ein volljähriges behindertes Kind an den …
Eine Quotelung der festgestellten gemeinschaftlichen Haushaltsausgaben nach der Zahl der haushaltsgehörigen Personen - wie sie insbesondere auch bei der Methode, die "Deckungslücke" zu ermitteln, erfolgt (vgl. FG Münster, Urteile vom 25. März 2011 - 12 K 1891/10 Kg - EFG 2011, S. 1727 und 12 K 2051/10 Kg - EFG 2011, S. 1327) - erscheint nicht unproblematisch, da nicht ausgeschlossen ist, dass die Eltern auf die Behinderung ihres Kindes in besonderem Maße Rücksicht nehmen. - FG Thüringen, 23.11.2011 - 3 K 309/10
Bei Zahlung von Sozialleistungen für ein behindertes, volljähriges, in den …
Eine Quotelung der festgestellten gemeinschaftlichen Haushaltsausgaben nach der Zahl der haushaltsgehörigen Personen - wie sie insbesondere auch bei der Methode, die "Deckungslücke" zu ermitteln, erfolgt (vgl. FG Münster, Urteile vom 25. März 2011 - 12 K 1891/10 Kg - EFG 2011, S. 1727 und 12 K 2051/10 Kg - EFG 2011, S. 1327) - erscheint nicht unproblematisch, da nicht ausgeschlossen ist, dass die Eltern auf die Behinderung ihres Kindes in besonderem Maße Rücksicht nehmen. - FG Thüringen, 23.11.2011 - 3 K 465/10
Bei Zahlung von Sozialleistungen des Sozialleistungsträgers für ein behindertes, …
Eine Quotelung der festgestellten gemeinschaftlichen Haushaltsausgaben nach der Zahl der haushaltsgehörigen Personen - wie sie insbesondere auch bei der Methode, die "Deckungslücke" zu ermitteln, erfolgt (vgl. FG Münster, Urteile vom 25. März 2011 - 12 K 1891/10 Kg - EFG 2011, S. 1727 und 12 K 2051/10 Kg - EFG 2011, S. 1327) - erscheint nicht unproblematisch, da nicht ausgeschlossen ist, dass die Eltern auf die Behinderung ihres Kindes in besonderem Maße Rücksicht nehmen. - FG Thüringen, 19.03.2013 - 1 K 1012/11
Beweislast des Sozialleistungsträgers im Verfahren der Abzweigung von Kindergeld …
Die Klägerin verweist zur Begründung insbesondere auf das Urteil des Finanzgerichts (FG) Münster vom 25. März 2011 (12 K 2057/10 Kg). - FG Sachsen-Anhalt, 22.05.2012 - 4 K 925/11
Prüfung der tatbestandlichen Voraussetzungen des § 74 Abs. 1 EStG nach BGB - …
ee) Dass steuerrechtlich dem Grunde nach eine Abzweigung von Kindergeld an einen Träger der Sozialhilfe möglich ist, zeigen zudem eine Vielzahl von anderen Urteilen und Entscheidungen sowohl des BFH (z.B. Urteil vom 09. Februar 2009 - III R 37/07, BFHE 224, 290, BStBl. II 2009, 928;… Beschluss vom 11. August 2010 - III S 19/10, BFH/NV 2010, 2064;… Urteil vom 15. Juli 2010 - III R 89/09, BFHE 231, 52, BFH/NV 2011, 121) wie der Finanzgerichte (z.B. Finanzgericht München Urteil vom 14. Februar 2007 - 9 K 202/06, EFG 2007, 1178 und Urteil vom 12. Dezember 2007 - 10 K 4917/06, EFG 2008, 698; Finanzgericht Baden-Württemberg Gerichtsbescheid vom 11. November 2008 - 4 K 2281/07, EFG 2009, 492 und Urteil vom 29. April 2009 - 4 K 2995/07, EFG 2009, 1306; Finanzgericht Münster Urteile vom 25. März 2011 - 12 K 2057/10 Kg, EFG 2011, 1327 und 12 K 1891/10 Kg, EFG 2011, 1727; Finanzgericht Thüringen Urteil vom 23. November 2011 - 3 K 481/10, EFG 2012, 423). - FG Sachsen-Anhalt, 29.03.2012 - 4 K 916/11
Voraussetzungen für die Abzweigung von Kindergeld - Kindergeld stellt …