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   FG München, 01.06.2011 - 7 V 822/11   

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https://dejure.org/2011,41312
FG München, 01.06.2011 - 7 V 822/11 (https://dejure.org/2011,41312)
FG München, Entscheidung vom 01.06.2011 - 7 V 822/11 (https://dejure.org/2011,41312)
FG München, Entscheidung vom 01. Juni 2011 - 7 V 822/11 (https://dejure.org/2011,41312)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Verfassungsmäßigkeit der Zinsschranke

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Zinsschranke keine Aussetzung der Vollziehung wegen öffentlichem Interesse an geordneter öffentlicher Hauswirtschaft

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Verfassungsmäßigkeit der Zinsschranke - keine Aussetzung der Vollziehung wegen öffentlichem Interesse an geordneter öffentlicher Hauswirtschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Zur Verfassungsmäßigkeit der Zinsschranke

Besprechungen u.ä.

  • handelsblatt.com (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Die Zinsschranke hebt sich

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Zinsschranke
    Überblick

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 25.08.2009 - VI B 69/09

    Ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Abzugsverbots für häusliche

    Auszug aus FG München, 01.06.2011 - 7 V 822/11
    Die Beschwerde zum BFH wird im Hinblick auf den Beschluss des BFH vom 25. August 2009 (VI B 69/09, BStBl II 2009, 826) zu der Frage eines besonderen Aussetzungsinteresses wegen grundsätzlicher Bedeutung (§ 128 Abs. 3 Satz 2 i.V.m. § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO) zugelassen.
  • FG München, 01.07.2010 - 1 V 272/09

    Die Zinsschranke hebt sich

    Auszug aus FG München, 01.06.2011 - 7 V 822/11
    Mit Beschluss vom 1. Juli 2010 (1 V 272/09) lehnte der 1. Senat den Antrag ab, weil einem formell verfassungsgemäß zustande gekommenen Gesetz ein Geltungsanspruch zukommt und bei der streitigen Zinsschranke dem öffentlichen Interesse an einer geordneten Haushaltswirtschaft der Vorrang gegenüber dem Aussetzungsinteresse der Antragstellerin einzuräumen ist.
  • BFH, 13.03.2012 - I B 111/11

    Ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des § 8a Abs. 2 Alternative 3 KStG

    Nachdem das FA eine Aussetzung der Vollziehung (AdV) abgelehnt hatte, lehnte auch das Finanzgericht (FG) München einen entsprechenden Antrag ab (Beschluss vom 1. Juni 2011  7 V 822/11, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2011, 1830).

    Die Antragstellerin hat zunächst beantragt, den Beschluss des FG München vom 1. Juni 2011  7 V 822/11 aufzuheben und die Vollziehung der Bescheide über Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag für 2008 vom 24. Januar 2011 in Höhe von 9.555 EUR und für 2009 vom 28. Januar 2011 in Höhe von 544.594,39 EUR sowie des Vorauszahlungsbescheides über Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag für 2010 vom 9. Februar 2011 in Höhe von 544.594,16 EUR jeweils zuzüglich der jeweiligen Säumniszuschläge und ohne Sicherheitsleistung auszusetzen, hilfsweise (soweit diese bereits durch Zahlung oder Aufrechnung vollzogen wurden) aufzuheben.

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